Master Wirtschaftspsychologie (M.Sc.)

Neues Studienangebot ab dem Sommersemester 2025

 

Auf einen Blick

Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Studiendauer: Vollzeit in 4 Semestern,
Teilzeit individuell gestaltbar
Umfang: 120 credit points (ECTS)
Studienbeginn: zum Sommer- oder Wintersemester
Kosten: ca. 1.300 Euro für den gesamten Studiengang
Studieninhalte:

1 Eingangsmodul
5 Pflichtmodule
3 Wahlpflichtmodule
1 Projektseminar
1 Masterarbeit

Sie haben einen Bachelorabschluss in den Bereichen der Wirtschaftswissenschaft, der Psychologie oder der Wirtschaftspsychologie? Erlangen Sie den Master of Science in Wirtschaftspsychologie!

Menschen und deren Motivationen verstehen und die Wirtschaft gezielt gestalten: Die Wirtschaftspsychologie befasst sich mit dem menschlichen Verhalten in unterschiedlichen ökonomischen Kontexten. Das Masterstudium an der FernUniversität versetzt Sie in die Lage, sich selbst und Ihr Gegenüber zu begreifen, dieses Verständnis in der eigenen Entscheidungsfindung einzusetzen, entsprechend zielgerichtet zu agieren und dabei Wechselwirkungen möglichst gut zu antizipieren.

Dieser Studiengang wird von den Fakultäten für Wirtschaftswissenschaft und für Psychologie gemeinsam getragen.

Zur Einschreibung

 

Prof. Dr. Jenny Sarah Wesche Foto: Volker Wiciok

Wie kann Führung und Zusammenarbeit in der digitalisierten Arbeitswelt gut gestaltet werden? Mit diesen und anderen Fragestellungen setzen Sie sich im Master Wirtschaftspsychologie auseinander.

Prof. Dr. Jenny Sarah Wesche, Lehrgebiet Wirtschaftspsychologie
 

 

Sie möchten mehr über unser neues Studienangebot erfahren?

Dann laden wir Sie herzlich zu unserer Online-Informationsveranstaltung ein:

Dienstag, 26. November 2024, 10:00 Uhr – Termin notieren

Zur Info-Veranstaltung

(Meeting-ID: 642 9709 9588, Kenncode: willkommen)

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können sich aber gerne in die Mail-Liste eintragen, wenn Sie sich an diesen Termin erinnern lassen wollen und über Termine für weitere Infoveranstaltungen informiert werden wollen:

Zur Eintragung in die Mail-Liste

 

 

Welche Berufsperspektiven bietet Ihnen das Studium?

Foto: Hardy Welsch

Sie arbeiten häufig an Querschnittsthemen, bei denen Sie Fähigkeiten und Kenntnisse sowohl der Wirtschaftswissenschaft als auch der Psychologie brauchen.

  • Organisations- und Personalentwicklung (Business Development)
  • Personalbereich (Human Resource Management), speziell Personal­auswahl und Führungs­kräfte­entwicklung
  • Change- und Konflikt­management
  • Produktentwicklung
  • Marketing
  • Gesundheits- und Nachhaltigkeits­management
  • Beratung
 

 

Welche Inhalte erwarten Sie?

 
 

 
Catrin Bartel Foto: Thomas Rosenthal

Wenn ich an mein Studium zurückdenke, habe ich weniger die vielfältigen Herausforderungen im Kopf. Viel präsenter sind die Erinnerungen an positive Erfahrungen und Erlebnisse mit Menschen, denen ich begegnete, die mich begleiteten und unterstützten.

Catrin Bartel, Absolventin (M.Sc. Psychologie)
 

 

Wie läuft Ihr Fernstudium ab?

Foto: Jakob Studnar

Vor Beginn eines Semesters sind von Ihnen immer die Module zu belegen, die Sie in dem Semester bearbeiten möchten. Zur Erarbeitung der Inhalte der Pflicht- und Wahlpflichtmodule stehen Ihnen in der Regel Studienbriefe (Print und PDF) sowie digitale Angebote zur Verfügung. Auf unserer Lehr- und Lernplattform Moodle finden Sie vielfältige Unterstützungsangebote — von Erklärvideos, über Tutorien und Übungsaufgaben bis zu Foren. Sie können sich mit Kommilitonen und Modulbetreuern austauschen. Somit bestimmen Sie überwiegend selbst, ob Sie die Bearbeitung ausschließlich im Selbststudium oder im Austausch mit anderen durchführen möchten. In einzelnen Modulen kann die Zusammenarbeit in virtuellen Lerngruppen erforderlich sein.

An der Fakultät für Psychologie und für Wirtschaftswissenschaft existieren vier Prüfungsformen. Welche Prüfungsform in welchem Modul Anwendung findet, entscheidet jeweils der Prüfende. Sobald Sie eingeschrieben sind, finden Sie die Prüfungsform in Moodle.

1. Online-Klausur: Bei einer Online-Klausur sind Sie örtlich flexibel. Beim Ablegen der Klausur werden Sie online live beaufsichtigt.

2. Präsenzklausur: Eine Präsenzklausur können Sie an einem unserer 13 Campusstandorte in Deutschland ablegen. Studierende, die im entfernten Ausland leben, können online an der Prüfung teilnehmen.

3. Mündliche Prüfung: Mündliche Prüfungen finden online statt und sind somit ortsunabhängig.

4. Portfolioprüfung: Eine Portfolioprüfung stellt eine kombinierte Prüfungsleistung dar. Sie absolvieren bereits im Laufe des Semesters eine Teilleistung. Komplementiert wird dies durch eine Leistung am Semesterende, die eine der obigen drei Prüfungsformen umfasst.

Die Prüfungen finden zum Semesterende statt. Die Prüfungen der Module mit den Nummern 31001 bis einschließlich 31102 werden zusätzlich im Juni und Dezember angeboten. Sobald Sie bei uns eingeschrieben sind, können Sie jeweils die Prüfungstermine für die nächsten zwei Semester einsehen.

Jeder Studiengang enthält zudem mindestens ein (Projekt-)Seminar. Dieses teilt sich in eine schriftliche und eine mündliche Leistung. Der Umfang der schriftlichen Arbeit umfasst je nach Studiengang und Prüfer circa 10 bis 15 Seiten. Zur Erbringung der mündlichen Leistung findet in der Regel eine zwei- bis dreitägige Blockveranstaltung in Präsenz oder online statt. Sie legen selbst fest, für welches (Projekt-)Seminar Sie sich anmelden möchten. Das Seminarangebot inklusive Themen und Terminen wird jeweils im Vorsemester in Moodle veröffentlicht.

In der Abschlussarbeit vertiefen Sie schließlich Ihre Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens in einem ausgewählten Forschungsgebiet. Gemeinsam mit dem Prüfer wählen Sie ein Thema aus. Der Umfang und die Zeitdauer hängt von Ihrem Studiengang ab und wird in der jeweiligen Prüfungsordnung aufgeführt. Die Abschlussarbeit kann beispielsweise eine qualitative oder quantitative (Daten-)Analyse, eine Literaturanalyse oder die Entwicklung eines Modells beinhalten.

Das Studium an der FernUniversität in Hagen ist darauf ausgerichtet, einen Abschluss auch bei gleichzeitiger Berufstätigkeit oder anderen umfangreichen Verpflichtungen erzielen zu können. Dementsprechend ist der Anteil an erforderlichen Präsenzzeiten äußerst gering. Lediglich während der Präsenzprüfungen ist eine Anreise an einen Campusstandort erforderlich (dies entfällt bei einem Wohnort im entfernten Ausland). Des Weiteren kann ein Seminar eine circa zwei- bis dreitägige Präsenzpflicht beinhalten. Auch zeitlich können Sie selbst sowohl das Tempo Ihres Studiums als auch das der Modulbearbeitung festlegen.

Auch ein Fernstudium muss nicht alleine bestritten werden.

Über diverse Wege haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Studierenden in Kontakt zu treten, um beispielsweise Lerngruppen zu bilden oder einen regelmäßigen Motivationspartner kennenzulernen. Dafür stehen Ihnen die Foren in Moodle, unsere FernUni-App, Veranstaltungen im Rahmen der Module sowie unsere Einführungsveranstaltungen und regelmäßigen Beratungsveranstaltungen zur Verfügung.

 

 

Welche Vorteile genießen Sie an der FernUniversität?

Foto: Torsten Silz
  • Zeitlich und örtlich flexibel
  • Praxisnah und theoriebasiert
  • Staatlich und kostengünstig
  • Studieren weltweit möglich
  • Akkreditierter Uni-Abschluss
  • Ohne NC-Hürde
 

 

Los geht's!

  • Für die Einschreibung benötigen Sie ein Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss in:

    Auch die Einschreibung mit einem gleichwertigen Abschluss mit mindestens 120 ECTS-Punkten der Inhalte der obigen Studiengänge einschließlich ergänzender Fächer (Mathematik, Statistik, Wirtschaftsinformatik, Recht) ist möglich. Davon sind mindestens 10 ECTS-Punkte in mathematischen Inhalten (Mathematik, Statistik) erforderlich.

    Hinweis: Bei Fehlen der mathematischen Inhalte können diese im Akademiestudium nachgeholt werden. Dazu belegen Sie das Modul 31101 Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik. Im Akademiestudium können Sie außerdem bereits ausgewählte Module des Masterstudiengangs (Eingangsmodul "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft", Modul "Einführung in die Wirtschaftspsychologie" und Wahlpflichtmodule) absolvieren und so die Zeit bis zur Erfüllung der Einschreibungsvoraussetzungen überbrücken.

    Sie haben sich entschieden und möchten sich einschreiben?

    Eine Einschreibung zum Sommersemester 2025 ist im Zeitraum vom 01.12.2024 bis 31.01.2025 möglich.
    zur Einschreibung

  • Prüfungsleistungen werden generell anerkannt, wenn sie an einer Hochschule (Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie) erbracht worden sind und sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen. Die Anerkennungsprüfung erfolgt sowohl in quantitativer als auch in qualitativ-inhaltlicher Hinsicht.

    Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Nicht anerkannt werden Prüfungsleistungen aus einer Schul- oder Berufsausbildung.

    Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen. Dazu gehen Sie bitte schrittweise vor.

    Bitte beachten Sie, dass in der Zeit der Einschreibung vermehrt Anträge gestellt werden und Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zugeht. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Modulbelegung vornehmen.

     

    Schritt 1: Vorbereitung der Auskunftseinholung

    mehr Infos

    Sie können die verbindliche Auskunft einfach digital einholen. Stellen Sie dazu bitte im ersten Schritt alle Dokumente in elektronischer Form zusammen und speichern Sie diese auf Ihrem Rechner. Wir benötigen von Ihnen drei Dateien, vorzugsweise im PDF-Format.

    • Anerkennungsantrag:
      Im Anerkennungsantrag ordnen Sie Ihre an einer anderen Institution, z. B. an einer Hochschule, erbachten Leistungen den konkreten Modulen Ihres Studiengangs zu, für die eine Anerkennung erfolgen soll. Hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen darf kein wesentlicher Unterschied zu den Modulen bestehen, die ersetzt werden sollen.
      Laden Sie sich das Formular (PDF-Datei) für Ihren Studiengang herunter und füllen es sorgfältig aus:

      Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Anerkennungsantrag.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.

    • Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise:
      Mit den Zeugnissen und Leistungsnachweisen dokumentieren Sie, dass Sie die Leistungen an einer anderen Institution, z. B. einer Hochschule, erfolgreich erbracht haben (abgeschlossene Prüfungen).

      Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Zeugnisse.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.

    • Nachweise über Studieninhalte und Umfang:
      Diese Nachweise benötigen wir, da Zeugnisse und Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf detaillierte Inhalte und deren Umfang zulassen. Fügen Sie beispielsweise Modulbeschreibungen, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern und/oder Prüfungsordnungen bei.

      Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Nachweise.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.

    Schritt 2: Einholung der verbindlichen Auskunft

    mehr Infos

    Nachdem Sie alle in Schritt 1 genannten Dokumente zusammengestellt haben, können Sie uns diese mit dem nachfolgenden Formular zukommen lassen:

    Zur Auskunftseinholung

    Schritt 3: Formale Durchführung der Anerkennung

    mehr Infos

    Nach Erhalt der Anerkennungsauskunft müssen Sie uns amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise unbedingt auch postalisch nachreichen, wenn die endgültige Anerkennung der Leistungen erfolgen soll. Beachten Sie dazu bitte das Antwortschreiben des Prüfungsamts mit der verbindlichen Auskunft über die Anerkennung. Die amtlich beglaubigten Kopien erhalten Sie mit dem Bescheid über die endgültige Anerkennung zurück.

    Die Campusstandorte der FernUniversität stellen für Sie kostenlos eine interne Beglaubigung aus, wenn Sie die Originale und Fotokopien dort vorlegen. Die Studienzentren im Ausland können die Richtigkeit einer Fotokopie und die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen. Im Internet abgerufene Leistungsnachweise lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule abstempeln.

     

    Begrenzung der Anerkennung

    mehr Infos

    Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat für die Anerkennung von Prüfungsleistungen auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnungen konkretisierende Regelungen getroffen:

    • Anträge auf Anerkennung können vom Antragsteller nicht mehr zurückgenommen werden, wenn über sie bereits entschieden wurde und ein entsprechender Anerkennungsbescheid erging. Nach der Anerkennung können folglich in den anerkannten Modulen keine Leistungen (z. B. Klausuren) mehr erbracht werden. Bereits anerkannte Module können aber prinzipiell belegt werden, um die Inhalte aufzufrischen. Auch die Bearbeitung der Einsendearbeiten ist möglich.
    • Eine Anerkennung ist immer nur für ganze Module möglich, Teilmengen können nicht anerkannt werden.
    • Prüfungsleistungen, die an anderen Einrichtungen erbracht worden sind, werden wegen nicht vergleichbarer Notenskalen und Bestehensregelungen immer ohne Note anerkannt. Die anerkannten Leistungen können nicht zur Kompensation „nicht ausreichender“ Leistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen der FernUniversität herangezogen werden. Die Gesamtnote ergibt sich folglich immer aus den an der FernUniversität erzielten Prüfungsergebnissen.
    • Eine Prüfungsleistung kann nur anerkannt werden, sofern an der FernUniversität in dem Modul, dem Seminar bzw. der Abschlussarbeit noch ein Prüfungsanspruch besteht. Wenn Sie also an der FernUniversität eine Leistung bereits erfolgreich erbracht oder durch Ausschöpfung aller Prüfungsversuche den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, ist eine Anerkennung folglich nicht mehr möglich.
    • Bei einem Wechsel des Studiengangs an der FernUniversität gelten alle im alten Studiengang erbrachten Leistungen (positive und negative Prüfungsversuche) weiter, wenn sie auch im neu aufgenommenen Studiengang Prüfungsinhalt sind. Durch einen Studiengangswechsel kann mithin die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul nicht vergrößert werden.

    Bei der Aufnahme weiterer Studiengänge soll nach den Vorgaben der Prüfungsordnung der Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die über die bislang erworbenen hinausgehen, im Vordergrund stehen. Daher sollte nicht die Anerkennung, sondern die Auswahl bisher noch nicht absolvierter Wahlpflichtmodule in Ihrem Interesse liegen.
    Speziell für Masterstudiengänge gilt: Prüfungsleistungen aus dem Studiengang, dessen Abschluss Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist, können nicht anerkannt werden.

     
    Anna Jacqueline Diekgraefe Foto: Hardy Welsch

    Anna Jacqueline Diekgraefe

    Wissenschaftliche Mitarbeiterin

    E-Mail: wiwi.anrechnung

    Telefon: +49 2331 987-2472

    Gebäude 7, Raum B 201

    - Anerkennung von Prüfungsleistungen
    - Fachstudienberatung

  • Prüfungsordnung des M.Sc. Wirtschaftspsychologie

    Studien- und Prüfungsinformationen (WS 2024/25)

 

 

Haben Sie weitere Fragen zum Studium?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Ansprechpersonen an der Fakultät für Psychologie

Clara Schroeder Foto: Hardy Welsch

Clara Schroeder

E-Mail: koordination.psychologie

Telefon: +49 2331 987-4488

Telefonsprechzeiten:
Mo. und Fr.: 10:00 - 12:00 Uhr
Di., Mi. und Do.: 14:00 - 16:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung per Mail)

Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist.
Am Mittwoch, den 06.11.2024 entfällt die Telefonsprechzeit.

Dr. Anna Solga Foto: FernUniversität

Dr. Anna Solga

E-Mail: koordination.psychologie

Telefon: +49 2331 987-4488

Telefonsprechzeiten:
Mo. und Fr.: 10:00 - 12:00 Uhr
Di., Mi. und Do.: 14:00 - 16:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung per Mail)


Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist.

Vanessa Wiese Foto: Hardy Welsch

Vanessa Wiese

E-Mail: koordination.psychologie

Telefon: +49 2331 987-4488

Telefonsprechzeiten:
Mo. und Fr., 10:00 - 12:00 Uhr
Di., Mi. und Do., 14:00 - 16:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung per Mail)

Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist.

 

 

Aufzeichnung der Informationsveranstaltung
(30. Oktober 2024)

 

Abschnitte der Aufzeichnung inkl. Zeitangaben anzeigen

 

In der Veranstaltung erwähnte Links

 

 

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13.11.2024