Hausarbeit

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Bitte beachten Sie die aktuellen Infor­ma­tionen zu den Prüfungen auf der Sonder­seite der Fakultät:

Informationen zu Prüfungen und Studium

  • Die Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung (Klausur, Hausarbeit) erfolgt ausschließlich online im Prüfungsportal.

    Bitte benutzen Sie möglichst den Internet Explorer oder den Mozilla Firefox. Andere Browser können Probleme bereiten.

    Sie benötigen Ihren FernUni-Account, um sich zu einer studienbegleitenden Prüfung anzumelden.

    Für die Hausarbeit im Modul 6b werden die Studierenden automatisch angemeldet, die sich aktiv an der Praktikumsgruppe beteiligt haben. Die Anmeldung erfolgt durch die Prüferin/den Prüfer nach Nachweis der aktiven Teilnahme.

    Zu den studienbegleitenden Prüfungen wird nur zugelassen, wer

    • in den Studiengang eingeschrieben ist.
    • die Kurse des jeweiligen Moduls ordnungsgemäß belegt hat.
    • Ggf. wird das vorherige Bestehen von Modulprüfungen (z.B. eines bestimmten Studienabschnitts bzw. einer Studienphase) vorausgesetzt.
    • Ggf. wird die vorherige Erbringung von Studienleistungen (z.B. erfolgreiche Bearbeitung von Aufgaben, Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung oder eines Praktikums) vorausgesetzt.

    Bitte informieren Sie sich darüber im Studienportal bei dem jeweiligen Modul (Modulinformation), in der Prüfungsordnung sowie ggf. in der Moodle-Lernumgebung.

    Die Belegung der Kurse eines Moduls bedeutet nicht automatisch, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind. Sie müssen sich explizit und in dem vorgesehenen Zeitraum für die Prüfung/en anmelden, die Sie absolvieren möchten.

  • Bei einer Hausarbeit ist eine Abmeldung nur vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in Moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit möglich. Wenn Sie die Hausarbeit nicht mitschreiben möchten, informieren Sie bitte vor Beginn der Bearbeitungszeit Ihre Praktikumsbetreuung und das Prüfungsamt. Sollten Sie sich vor Beginn der Bearbeitungszeit nicht von der Hausarbeit abgemeldet haben, wird die Hausarbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

    Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich. Bitte benutzen Sie möglichst den Internet Explorer oder den Mozilla Firefox, da andere Browser Probleme bereiten können.

    Sie können Sie im Prüfungsportal nachschauen, ob Ihre Abmeldung erfolgreich war.

    Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine Exmatrikulation nicht automatisch von angemeldeten Prüfungen abgemeldet sind. Bitte melden Sie sich vorher selbstständig über das Prüfungsportal ab.

    zum Prüfungsportal

  • Wird nach der Themenvergabe die Hausarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

    Während der Bear­bei­tungs­zeit der Haus­arbeit muss ein Rück­tritt aufgrund akuter länger­fristiger Erkran­kung (d.h. länger als 50% der gesamten Bear­bei­tungs­zeit) unver­züg­lich (d.h. am Tag der Fest­stel­lung der Erkran­kung) sowie schrif­tlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungs­amt erklärt werden.

    Kontakt:

    FernUniversität in Hagen
    Prüfungsamt für Psychologie
    B. Sc. Psychologie
    Universitätsstraße 27
    58097 Hagen

    Fax: +49 2331 987-19299
    E-Mail: psy.bsc

    Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, so muss spätestens drei Tage nach dessen Erklärung eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungs­unfähig­keit (nicht Arbeitsunfähigkeit!) mit Stempel und Unter­schrift der Ärztin/des Arztes als Nach­weis beim Prüfungs­amt eingehen (per Fax, E-Mail oder Post). Für den Nachweis der krank­heits­bedingten Prüfungs­unfähig­keit ist aus­schließ­lich die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt (PDF 94 KB) zu verwenden.

    Die Rücktrittserklärung ist unbeachtlich, wenn

    • die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich nach Eintritt der Prüfungsunfähigkeit erfolgt,
    • der entsprechende Nachweis nicht spätestens drei Tage vorgelegt wird,
    • der Nachweis sich nicht auf die Prüfungsunfähigkeit bezieht (Allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder
    • der Nachweis rückwirkend ausgestellt wurde.

    Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird.

    Die Dauer der Verlängerung(en) darf insgesamt die Bearbeitungszeit nicht um mehr als 50 % überschreiten.

    Ob der Rück­tritt akzep­tiert wurde, können Sie online im Prüfungs­portal ein­sehen. Wurde der Rück­tritt akzep­tiert, erscheint die Prüfungs­an­mel­dung nicht weiter in der Liste der an­ge­mel­de­ten Prüfungen.

    Über Regelungen zu Dauerleiden informieren Sie sich bitte hier: Nachteilsausgleich.

  • Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.

    Bitte beachten Sie prüfer*innen- bzw. fachspezifische Vorgaben im Studienportal bzw. in Moodle. Hinweise zu den Formalia finden Sie in der Prüfungsordnung.

    Die Abgabe der Hausarbeit zu Modul 6b erfolgt über das Online-Übungssystem.
    Bitte achten Sie bei der Abgabe darauf, dass Sie die korrekte Umgebung (richtiges Modul, Semester & Prüfungsordnung) im Online-Übungssystem auswählen!

    Die Eigenständigkeitserklärung laut Prüfungsordnung erfolgt im Rahmen des Uploads der Datei und muss nicht in die Datei eingefügt werden. Den genauen Wortlaut der Eigenständigkeitserklärung sowie Informationen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen der Hausarbeit finden Sie in den FAQs.

  • Über eine bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Klausur wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Klausurtermin mitgeteilt. Das Versenden der Notenbescheide beendet die Möglichkeit, technische Fehler formlos zu reklamieren.

    Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

  • Eine nicht bestandene Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden.

Kontakt

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt:

Julia Melcher Foto: Bernd Müller

Julia Melcher

Prüfungsamt Psychologie

E-Mail: psy.bsc

Telefon: +49 2331 987-2991

Fax: +49 2331 987-19299

Sprechzeit: Di. - Fr., 09:00 - 11:00 Uhr


Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.

Fakultät Psychologie | 13.11.2024