Masterarbeit und Studienabschluss
Masterarbeit
-
Die Masterarbeit kann angemeldet werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung 40 ECTS erworben haben (alte Prüfungsordnung: 48 ECTS).
Wenn Sie diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Registrierung erfüllen, können Sie sich im
- Sommersemester im Zeitraum vom 01.-15. Juni
- Wintersemester im Zeitraum vom 01.-15. Dezember
registrieren lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Ende des Anmeldesemesters Ihren Themenbescheid erhalten, doch die hauptsächliche Bearbeitungszeit im darauffolgenden Semester liegt. Eine Anmeldung ist somit ein Semester vor der hauptsächlichen Bearbeitungszeit der Masterarbeit notwendig.
-
Bei der Anmeldung zur Masterarbeit haben Sie die Möglichkeit, Prioritäten anzugeben, in welchem Lehrgebiet Sie die Arbeit schreiben möchten. Anhand dieser Priorisierung findet eine automatische Zuteilung statt. Bitte sehen Sie deshalb von Vorabsprachen mit den Lehrgebieten ab.
-
Das liegt daran, in welchem Lehrgebiet Sie Ihre Masterarbeit schreiben. Grundsätzlich sollte das Thema mit den Inhalten des Lehrgebiets zu tun haben. Im Regelfall stehen Ihnen in diesem Kontext Themen zur Verfügung, aus denen Sie wählen können oder Ihnen wird ein festes Thema zugeteilt. Sollten Sie ein eigenes Thema einbringen wollen, informieren Sie sich, ob dies in Ihrem Lehrgebiet möglich ist und besprechen Sie Ihre Wünsche ggf. mit Ihrer Betreuung.
-
Bei der Abgabe von Haus- und Abschlussarbeiten bestätigen Sie im Rahmen der Eigenständigkeitserklärung Folgendes:
„Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Enthaltene Textbestandteile sind nicht durch einen Textgenerator auf Basis Künstlicher Intelligenz erstellt worden. Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht. Dies gilt auch für enthaltene Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstellungen. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Arbeit mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft wird.“
Das bedeutet, dass der in Ihrer Arbeit enthaltene Text nicht durch Künstliche Intelligenz generiert sein darf. Zu Recherchezwecken dürften entsprechende Textgeneratoren auf Basis Künstlicher Intelligenz genutzt werden, sofern sie als Hilfsmittel angegeben werden. Das, was Sie letztlich als Prüfungsleistung vorlegen, muss aber eine textliche Eigenleistung darstellen!
-
In der Regel etwa 12 Wochen.
-
Ob eine extern betreute Abschlussarbeit möglich ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sofern Sie in einer externen Institution die Möglichkeit haben, eine Masterarbeit zu schreiben, setzen Sie sich bitte unter Angabe des Themas und der potenziellen externen Betreuung mit dem inhaltlich passenden Lehrgebiet an der FernUni in Verbindung. Das Lehrgebiet wird Ihnen dann mitteilen, ob die Betreuung so gewährleistet werden kann oder nicht bzw. weitere Informationen anfordern.
Wenn das Lehrgebiet einverstanden ist, melden Sie sich in der Anmeldefrist zur Masterarbeit über das Registrierungsformular an. Bitte geben Sie im Formular an, dass Sie die Arbeit extern bzw. mit eigenem Thema betreuen lassen möchten (bitte nennen Sie dort auch nur das Lehrgebiet, das Ihnen die Betreuung zugesagt hat, keine weiteren Präferenzen). Sie werden dann nach dem Verteilungsverfahren diesem Lehrgebiet zugeteilt.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit immer von der FernUniversität in Hagen als Erstbetreuung begutachtet wird. Ein externes Gutachten ist nur als Zweitbetreuung möglich. Informationen zu möglichen Themengebieten finden Sie auf der Homepage auf den Seiten der Lehrgebiete.
-
Um Ihr Zeugnis zu erhalten, stellen Sie bitte nach Erbringung aller Studienleistungen einen entsprechenden Antrag an das Prüfungsamt.