Klausuren und Prüfungen

  • Informationen zur ordnungsgemäßen Belegung

  • Die Fristen für die Prüfungsanmeldung zu Klausuren sind in der Prüfungsordnung wie folgt festgelegt:

    Für die Hausarbeit im Modul 6b werden die Studierenden automatisch angemeldet, die sich aktiv an der Praktikumsgruppe beteiligt haben. Die Anmeldung erfolgt durch die Prüferin/den Prüfer nach Nachweis der aktiven Teilnahme. Wichtig: Bei aktiver Mitarbeit werden Sie automatisch zur Prüfung angemeldet. Wenn Sie die Hausarbeit nicht mitschreiben wollen oder können, teilen Sie dies Ihrer Gruppenbetreuung bitte vor dem Beginn der Bearbeitungszeit (vgl. Termine) mit.

    Eine Anmeldung erfolgt über das Prüfungsportal. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bereich Prüfungen.

  • Es gibt pro Semester jeweils einen Prüfungstermin, zu dem Sie die Modulklausuren schreiben können: Einen im Wintersemester (Ende Februar/Anfang März) und einen Termin im Sommersemester (Ende August/Anfang September). Die konkreten Termine für die Prüfungen entnehmen Sie bitte den Klausurterminen.

    Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen für die Prüfungsanmeldung.

    Eine Anmeldung erfolgt über das Prüfungsportal. Weitere Informationen zu Prüfungen.

  • Nein, es gibt pro Semester und Modul nur einen Klausurtermin. Ein Nachholtermin wird nicht angeboten.

  • Der Studiengang umfasst 12 Module, von denen jedes mit einer Prüfung – in der Regel einer Klausur – abgeschlossen wird. Über die jeweilige Prüfungsform informieren die jeweils gültige Version der Prüfungsordnung sowie das Modulhandbuch. Zusätzlich zu den Modulabschlussprüfungen ist eine Bachelor-Arbeit zu verfassen.

  • In Deutschland werden die Klausuren an den Campusstandorten (früher: Regionalzentren) der FernUni geschrieben. Studierende mit einem Wohnsitz in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Polen, Tschechien oder Dänemark müssen die Klausuren an einem der deutschen Klausurorte schreiben. Studierende aus Österreich, der Schweiz oder Ungarn legen die Klausuren an den dortigen Zentren ab.

    Informationen zu den Standorten.

    Studierende mit einem Wohnsitz im übrigen Ausland können die Klausuren in öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland schreiben (Goethe-Institut, Deutsche Schule oder Botschaft/Konsulat).

    Informationen zu zu den Klausurorten sowie der Klausuranmeldung für Klausuren im In- und Ausland

  • Belegen ja, allerdings können Sie dann noch keine Prüfung in diesem Modul absolvieren.

    Folgender Fall: Sie haben die Abschlussprüfung in Modul 1 bestanden, die Abschlussprüfung in Modul 2 aber nicht. Damit Sie Ihr Studium trotzdem fortsetzen können, können Sie im folgenden Semester bereits ein Modul im Abschnitt „Grundlagen und Forschungspraxis“ belegen (quasi als „Gasthörer/in“). Zur Prüfung in dem Modul werden Sie allerdings erst dann zugelassen, wenn Sie die Abschlussprüfung in Modul 2 erfolgreich nachgeholt haben.

    Über die Zulassung zu den Modulprüfungen informiert die Prüfungsordnung (unter Downloads) für den B.Sc. Psychologie.

  • Hausarbeiten werden nur in Modul 6b als Abschlussarbeiten in einigen Lehrgebieten angeboten. Außerdem müssen Sie im Anschluss an das berufsorientierte Praktikum einen schriftlichen Bericht erstellen. Zum Abschluss des Studiums wird die Bachelor-Arbeit in ausführlicher schriftlicher Form verfasst.

    Weitere Informationen zur Hausarbeit

  • Bei der Abgabe von Haus- und Abschlussarbeiten bestätigen Sie im Rahmen der Eigenständigkeitserklärung Folgendes:

    „Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Enthaltene Textbestandteile sind nicht durch einen Textgenerator auf Basis Künstlicher Intelligenz erstellt worden. Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht. Dies gilt auch für enthaltene Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstellungen. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Arbeit mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft wird.“

    Das bedeutet, dass der in Ihrer Arbeit enthaltene Text nicht durch Künstliche Intelligenz generiert sein darf. Zu Recherchezwecken dürften entsprechende Textgeneratoren auf Basis Künstlicher Intelligenz genutzt werden, sofern sie als Hilfsmittel angegeben werden. Das, was Sie letztlich als Prüfungsleistung vorlegen, muss aber eine textliche Eigenleistung darstellen!

Fakultät Psychologie | 13.11.2024