Klinische Psychologie und Psychotherapie

Uns erreichen sehr viele Fragen zum Thema Klinische Psychologie und Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite – wir können Sie darüber hinaus zu diesem Themenfeld nicht beraten.

  • Nein. Derzeit sind weder im Bachelor noch im Master klinische Module im Curriculum enthalten. Es können auch keine ECTS-Punkte in Klinischer Psychologie über andere Module ausgewiesen werden.

  • Nein. Für die Abrechnung mit der Krankenkasse ist eine Approbation nach einer Psychotherapieausbildung oder nach einem Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie nötig. Dies ist mit dem Studium an der FernUniversität nicht möglich.

  • Nein. Die bisherige Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz von 1998 (geändert 2011) hat vorgesehen, dass die Voraussetzung für die postgraduale Ausbildung als Psychotherapeut*in der Master in Klinischer Psychologie ist.

    Seit dem 01.09.2020 ist in Deutschland eine Reform des Psychotherapeutengesetzes in Kraft getreten. Danach ist im Anschluss an ein polyvalentes Bachelorstudium Psychologie ein Master mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie nötig, um die Approbation als Psychotherapeut*in zu erlangen. Daran schließt sich eine mehrjährige Weiterbildung an. Die bisherige dreistufige Ausbildung (Bachelorstudium Psychologie, Masterstudium Klinische Psychologie, Ausbildung Psychotherapie) wird dadurch ersetzt.

    In beiden Fällen erfüllt das Studium an der FernUniversität die notwendigen Voraussetzungen nicht.

  • Nein. Durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes 2020 ist auch für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in ein polyvalentes Bachelorstudium Psychologie und ein anschließendes Masterstudium mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie erforderlich. Das Studium an der FernUniversität erfüllt die notwendigen Voraussetzungen nicht.

    Wenn Sie das Psychologiestudium bereits vor dem 01.09.2020 begonnen haben, kann es Übergangsregelungen geben, um die Approbation noch nach alter Regelung zu erlangen. Hierzu können wir Sie aber nicht beraten.

  • Seit dem 01.09.2020 ist in Deutschland die Reform des Psychotherapeutengesetzes in Kraft getreten. In diesem Zuge wurden die Anforderungen in Bezug auf klinische, medizinische und pharmakologische Inhalte im Bachelor definiert. Der B.Sc. in Psychologie der FernUniversität erfüllt diese Anforderungen nicht. Ein Wechsel in einen Master mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zur Erlangung der Approbation ist somit ausgeschlossen, wenn Sie nach dem 01.09.2020 das Psychologiestudium begonnen haben oder beginnen werden.

    Wenn Sie das Psychologiestudium bereits vorher begonnen haben, kann es Übergangsregelungen geben, um die Approbation noch nach alter Regelung (dreistufige Ausbildung: Bachelorstudium Psychologie, Masterstudium Klinische Psychologie, Ausbildung Psychotherapie) zu erlangen. Wie lange hierfür noch entsprechende Masterstudiengänge angeboten werden und was die Aufnahmevoraussetzungen für diese sind, entscheiden jeweils die aufnehmenden Universitäten. Häufig setzen auch klinische Masterstudiengänge nach alter Regelung schon klinische Inhalte im Bachelor voraus, sodass eine entsprechende Möglichkeit nicht garantiert werden kann.

  • Das ist grundsätzlich möglich. Über die Zugangsvoraussetzungen, Auswahlverfahren und Anerkennungsregeln entscheiden aber die aufnehmenden Universitäten, weswegen Ihnen auch nur die aufnehmenden Universitäten eine verbindliche Auskunft zu diesen Themen geben können. Es gibt keine Garantie, dass ein Wechsel während des Bachelorstudiums erfolgreich ist.

  • Die laut Psychotherapeutengesetz erforderlichen Inhalte müssen im Rahmen eines polyvalenten Bachelorstudiums Psychologie erbracht worden sein. Daher ist ein externes Nachholen von z.B. klinischen, medizinischen oder pharmakologischen Leistungen nicht möglich.

    Es steht Ihnen frei, aus Interesse Leistungen in Klinischer Psychologie bei externen Anbietern zu studieren. Wir können Sie hierzu jedoch nicht beraten. Extern erbrachte Leistungen können zudem nicht auf dem Zeugnis der FernUniversität aufgeführt werden.

  • Seit dem 01. November 2024 gibt es an der Fakultät für Psychologie eine Juniorprofessur für Klinische und Gesundheitspsychologie. Sie wird in der Lehre zunächst ausschließlich die bereits bestehenden Inhalte der Studiengänge unterstützen. Ob und wie auch klinische Inhalte in den Bachelorstudiengang integriert werden können oder gar ein polyvalenter Studiengang nach Vorgabe des Psychotherapeutengesetzes angeboten werden kann, soll im Laufe der nächsten Jahre als Bestandteil des Arbeitsprogramms der Fakultät für den Hochschulentwicklungsplan geprüft werden. Da es sich dabei um einen sehr langwierigen Prozess handelt, können wir momentan leider noch keine verbindliche Auskunft dazu geben, ob (und falls ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt) Klinische Psychologie in den Bachelorstudiengang integriert werden wird.

    Die Einführung eines Masterstudiengangs, der im Anschluss eine Approbation zur/zum Psychotherapeut*in ermöglicht, ist ausgeschlossen.

  • Grundsätzlich raten wir davon ab, mit dem Berufsziel Psychotherapeut*in an der FernUniversität zu studieren. Wir können keine Strategie empfehlen, mit der dieses Ziel garantiert erreicht werden kann.

Fakultät Psychologie | 27.11.2024