Erklärung zur Barrierefreiheit
Die FernUniverstität in Hagen hat den Anspruch, ihre Internetseiten entsprechend der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Sie orientiert sich dabei an den Vorgaben der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) und der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die zentralen Internetseiten der FernUniversität in Hagen (www.fernuni-hagen.de), soweit die Seiten mit dem zentralen Content-Management-System Imperia erstellt wurden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetpräsenz www.fernuni-hagen.de wurde gemäß den technischen Anforderungen zur BITV 2.0 und WCAG 2.1 erstellt.
Das Layout der Website passt sich automatisch an den jeweils genutzten Bildschirm des Endgerätes (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) an und bietet damit eine erhöhte Zugänglichkeit.
Weiterhin können Nutzerinnen und Nutzer diese Webseiten mit ihrer Tastatur bedienen oder sich deren Inhalte per Screenreader vorlesen lassen.
Art der Überprüfung
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben im Rahmen einer Selbstbewertung. Es kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität des gesamten Webauftritts zu machen, müssten also alle der Website zugehörigen einzelnen Webseiten geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Websites nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts insgesamt schließen.
Zudem kann für eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken keine Barrierefreiheit garantiert werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur zum Teil barrierefrei:
- Ältere Webauftritte, die nicht im Corporate Design der FernUniversität vorliegen
- PDF- und Word- Dateien, sowie Office-Dokumente
Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15. September 2020 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 16.05.2024 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können mit der FernUniversität in Hagen in Kontakt treten, wenn Sie bei der Verwendung der Webseiten auf Barrieren stoßen oder um Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu melden. Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit können Sie uns in unserem Feedback-Formular mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de