Bescheinigungen

  • Bitte wenden Sie sich an psy.bescheinigung unter folgenden Angaben:

    1. Name, Matrikelnummer und Geburtsdatum
    2. ob es sich um ein Praktikum im Bachelor- oder Masterstudium handelt
    3. falls es sich um das Praktikum im Master handelt, ob Sie nach alter oder neuer PO eingeschrieben sind.
  • Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an psy.bsc.

  • Wenden Sie sich dafür bitte an psy.bescheinigung.

    Eine positive Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG bezogen auf das 4. Vollzeit-Fachsemester im Studiengang B.Sc. Psychologie kann zzt. ausgestellt werden, wenn Sie mind. 70 ECTS-Leistungspunkte nachweisen können.

    Eine positive Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG bezogen auf das 5. Vollzeit-Fachsemester im Studiengang B.Sc. Psychologie kann zzt. ausgestellt werden, wenn Sie mind. 130 ECTS-Leistungspunkte (inkl. Modul 6b) nachweisen können.

    Bitte beachten Sie, dass sich die Anzahl der benötigten Leistungspunkte ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ändern kann, wenn sich beispielsweise die Anzahl der Leistungspunkte für ein Modul ändert.

    Eine Bescheinigung nach § 9 BAföG können Sie beim Studierendensekretariat beantragen: bescheinigung

  • Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an psy.bsc. Die Leistungsübersicht bzw. das Transcript of Records kann auf Deutsch und/oder Englisch ausgestellt werden.

  • Das Modulhandbuch für das aktuelle Semester finden Sie unter Downloads. Falls Sie ein Modulhandbuch aus einem früheren Semester benötigen, wenden Sie sich bitte an psy.bsc.

  • Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an psy.bsc.

  • Bitte wenden Sie sich bzgl. der 4,0er-Bescheinigung zuerst an Ihre/n Erst- sowie Zweitprüfer/in, denn beide müssen bestätigen, dass Ihre Abschlussarbeit mit mindestens der Note 4,0 bestanden ist. Diese Bestätigung kann Ihr/e Erst- sowie Zweitgutachter/in per E-Mail an psy.bescheinigung senden, dort wird dann eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

  • Sofern alle Prüfungs- und Studienleistungen erbracht bzw. anerkannt worden sind und Sie nur noch auf das Abschlusszeugnis warten, kann eine Studienabschlussbescheinigung unter psy.abschluss beantragt werden.

  • Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an psy.bescheinigung.

Fakultät Psychologie | 13.11.2024