Abschlussarbeit
Zum Abschluss des Studiums gehört die Erstellung einer Bachelorarbeit im Umfang von 12 ECTS. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um Zulassung, Ablauf und Abgabe.
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Zur Bachelorarbeit im B.Sc.-Studiengang Psychologie wird auf Antrag registriert und später zugelassen, wer im Verlauf seines Studiums:
- mindestens 130 Leistungspunkte erworben hat,
- an mindestens einem der zwei verpflichtenden Präsenzseminare teilgenommen hat,
- Modul 6b erfolgreich absolviert hat
- und die Belegung des Kurses BA (36650) im Semester der Registrierung nachweisen kann.
Diese Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Registrierung bereits vorliegen.
Wichtiger Hinweis: Bitte registrieren Sie sich auch, falls einzelne Prüfungsergebnisse des Vorsemesters noch nicht vorliegen!
Der Kurs BA (Vorbereitungs- und Begleitkurs) gliedert sich in zwei Unterkurse: Einen für alle Studierenden gemeinsamen Vorbereitungskurs und einen lehrgebietsspezifischen Begleitkurs. Die Freischaltung des Vorbereitungskurses erfolgt mit der Belegung des Kurses 36650, die Zuordnung zum Begleitkurs erfolgt automatisch nach der Registrierung zur Bachelorarbeit und der anschließenden Zuteilung zu den Lehrgebieten.
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Wenn Sie diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Registrierung erfüllen, können Sie sich im Zeitraum vom
- 15.-29. April (für das Sommersemester)
- 15.-29. Oktober (für das Wintersemester)
mit dem Formular BSCPSY-Abschlussarbeit (freigeschaltet im oben genannten Zeitraum) verbindlich registrieren lassen.
Wichtiger Hinweis: Bitte registrieren Sie sich auch, falls einzelne Prüfungsergebnisse des Vorsemesters noch nicht vorliegen!
In diesem Formular können Sie alle Lehrgebiete nach Ihrer Präferenz sortieren. Ihre Präferenzen werden bei der Verteilung aller registrierten Studierenden auf die Prüfer*innen soweit wie möglich berücksichtigt. Sollten Sie bestimmten Lehrgebieten keine Ziffer zuweisen, werden diese automatisch gleichwertig ans Ende Ihrer Präferenzliste gesetzt.
Inhaltliche Informationen zu den Abschlussarbeiten finden Sie auf den Seiten der Lehrgebiete.
- Bitte schicken Sie Ihr ausgefülltes Formular im oben genannten Zeitraum ab.
- Falls Sie Ihre Angaben nach dem Absenden korrigieren möchten, füllen Sie das Formular bitte innerhalb der Frist erneut aus. Pro Matrikelnummer wird ausschließlich die letzte Einsendung berücksichtigt.
- Registrierungen, die außerhalb der genannten Fristen bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
- Falls noch kein Eintrag über den Besuch einer Präsenzveranstaltung in Ihrem Prüfungsportal vermerkt ist, senden Sie den Nachweis bitte an: psy.abschluss. Sofern der Eintrag bereits in Ihrem Prüfungsportal als bestanden vermerkt ist, benötigen wir den Nachweis nicht mehr zusätzlich von Ihnen.
- Bitte setzen Sie sich nicht im Vorfeld mit den Lehrgebieten in Verbindung (es sei denn, es muss eine externe Betreuung abgesprochen werden, Hinweise hierzu finden Sie im FAQ-Bereich zur Bachelorarbeit). Nach der Verteilung nimmt das Ihnen zugewiesene Lehrgebiet Kontakt zu Ihnen auf (die Zuteilung erfolgt im Laufe des Monats Mai bzw. des Novembers).
- Informationen zu möglichen Bachelorarbeitsthemen finden Sie auf den Seiten der Lehrgebiete (auf der Homepage oder evtl. auch in Moodle).
- Sobald Sie das Thema abgesprochen haben, informiert das Ihnen zugewiesene Lehrgebiet das Prüfungsamt.
- Das Prüfungsamt schickt Ihnen per Post einen Zulassungsbescheid und teilt Ihnen damit auch die Themenstellung und den Abgabetermin mit.
Bei einer B.Sc.-Arbeit ist eine formlose schriftliche Abmeldung beim Prüfungsamt möglich, bevor das Thema der B.Sc.-Arbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der B.Sc.-Arbeit abgemeldet haben, wird die B.Sc.-Arbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
Das Thema der B.Sc.-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden (in diesem Fall wird keine 5,0 vergeben). Im Falle einer Themenrückgabe müssen Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der oben angegebenen Anmeldefrist erneut für die Bachelorarbeit registrieren.
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Die Themenabsprache erfolgt nach der Zuteilung zu einem Lehrgebiet (die Zuteilung erfolgt im Laufe des Monats Mai bzw. des Novembers).
Nach der Verteilung nimmt das Ihnen zugewiesene Lehrgebiet Kontakt zu Ihnen auf. Informationen zu möglichen Bachelorarbeitsthemen finden Sie auf den Seiten der Lehrgebiete (auf der Homepage oder evtl. auch in Moodle). Nach der Themenabsprache wird das abgesprochene Thema Ihrer Arbeit durch das Ihnen zugewiesene Lehrgebiet an das Prüfungsamt übermittelt. Anschließend wird Ihnen das Thema mit der Angabe des Abgabetermins schriftlich vom Prüfungsamt auf dem Postweg zugesandt.
Grundsätzlich bedeutet eine Anmeldung im Oktober einen Start der offiziellen Bearbeitungszeit (Erhalt des Themenbescheides vom Prüfungsamt per Post) im Laufe des Dezembers / des Januars. Bei einer Anmeldung im April starten Sie ca. im Laufe des Junis / des Julis offiziell mit der Bearbeitungszeit.
Die B.Sc.-Arbeit ist auf 12 ECTS (360 AS) ausgelegt, was bei einem Studium in Vollzeit einer Bearbeitungszeit von drei Monaten entspricht. Die Prüfung gilt jedoch erst dann als nicht bestanden, wenn die Arbeit nicht innerhalb von 6 Monaten fristgemäß beim Prüfungsamt eingeht.
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Ab dem Wintersemester 2024/25 können für Studierende der FernUni leider keine vergünstigten SPSS-Lizenzen mehr angeboten werden, da entsprechende Finanzmittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Studierende, die weiterhin SPSS nutzen möchten, müssen selbst eine Lizenz beschaffen. IBM stellt dazu eine Anbieterübersicht bereit:
IBM bietet über die gelisteten Anbieter drei verschiedene Varianten von SPSS GradPack an, wovon nur "GradPack Premium For Students" empfohlen werden kann, da die anderen Varianten einen reduzierten Funktionsumfang haben.
In der Lehre (Bachelormodule M2 und M6a) wird bereits seit mehreren Semestern die frei erhältliche Statistiksoftware R genutzt.
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Wird nach der Themenvergabe die B.Sc.-Arbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit muss ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung (d.h. länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit) unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) sowie schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden.
Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, so muss spätestens drei Tage nach dessen Erklärung eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit!) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes als Nachweis beim Prüfungsamt eingehen (per Fax, E-Mail oder Post). Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ausschließlich die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt (PDF 94 KB) zu verwenden.
Die Rücktrittserklärung ist unbeachtlich, wenn
- die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich nach Eintritt der Prüfungsunfähigkeit erfolgt,
- der entsprechende Nachweis nicht spätestens drei Tage vorgelegt wird,
- der Nachweis sich nicht auf die Prüfungsunfähigkeit bezieht (Allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder
- der Nachweis rückwirkend ausgestellt wurde.
Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird.
Die Dauer der Verlängerung(en) darf insgesamt die Bearbeitungszeit nicht um mehr als 50 % überschreiten.
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Das Deckblatt muss die folgenden Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Studiengangs
- Thema der Abschlussarbeit (dieses darf im Wortlaut nicht von der offiziellen Themenstellung abweichen)
- Ihr Name, Ihre Matrikel-Nr., Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse
- Name des/der Prüfer*in sowie ggf. der Betreuung
- Datum der tatsächlichen Abgabe
Der Umfang der Bachelorarbeit sollte 30 bis 50 DIN A4-Seiten reinen Text (ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anhänge) umfassen. Bitte beachten Sie prüfer/in- bzw. modulspezifische Vorgaben zu Format, Inhalt und Layout in Moodle.
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Die B.Sc.-Arbeit kann ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Übungssystem der FernUniversität eingereicht werden. Die Einhaltung der für die B.Sc.-Arbeit festgelegten Abgabefrist wird durch den Zeitpunkt des Uploads der Datei nachgewiesen.
Eine Anleitung zur Einreichung digitaler Abschlussarbeiten über das Online-Übungssystem der FernUniversität steht zum Download bereit:
Anleitung Abgabe Abschlussarbeiten (PDF 308 KB)
Die Eigenständigkeitserklärung laut Prüfungsordnung erfolgt im Rahmen des Uploads der Datei und muss nicht in die Datei eingefügt werden. Den genauen Wortlaut der Eigenständigkeitserklärung sowie Informationen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen der Abschlussarbeit finden Sie in den FAQs.
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Über die bestandene oder nicht bestandene B.Sc.-Arbeit bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung wird i.d.R. spätestens 12 Wochen nach dem Eingang der B.Sc.-Arbeit bei dem/der Prüfer*in bzw. mitgeteilt.
Den Notenbescheid erhalten Sie per Post. Die Gutachten der Prüfer*innen zu Ihrer B.Sc.-Arbeit können Sie über das Online-Übungssystem abrufen, sobald das Ergebnis vom Prüfungsamt endgültig freigegeben wurde – Sie erhalten dann eine automatisierte E-Mail vom Online-Übungssystem.
Über das Prüfungsportal können Sie Ihr Prüfungsergebnis auch online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.
Eine nicht bestandene B.Sc.-Arbeit kann einmal wiederholt werden.
Wir erinnern Sie hiermit daran, dass Sie nach der Absolvierung aller Leistungen einen Antrag auf Ausstellung eines Bachelorzeugnisses stellen müssen.
Kontakt
Für die Einreichung von Attesten und für organisatorische Fragen nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktangaben der zuständigen Mitarbeiterin im Prüfungsamt:
Sandra Schröder (geb. Wirth)
- Prüfungsamt Psychologie
- E-Mail: psy.abschluss (Studienabschluss, Zeugnis und Abschlussarbeiten)
- Telefon: +49 2331 987-2990
- Fax: +49 2331 987-19298
- Sprechzeit: Mo. - Do., 09:00 - 11:00 Uhr
Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.