Hausarbeit
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zu den Prüfungen auf der Sonderseite der Fakultät:
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Die Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung (Hausarbeit) erfolgt ausschließlich online im Prüfungsportal.
Bitte benutzen Sie möglichst den Internet Explorer oder den Mozilla Firefox. Andere Browser können Probleme bereiten.
Sie benötigen Ihren FernUni-Account, um sich zu einer studienbegleitenden Prüfung anzumelden.
Fristen für die Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen für die Prüfungsanmeldung.
Die Frist für die Anmeldung zur Hausarbeit in MM2 ist im Wintersemester jeweils vom 01.12.-15.12. und im Sommersemester vom 01.06.-15.06.!
Mit Belegung des Moduls MM 7 erfolgt eine automatische Anmeldung zur Prüfung. Es ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich, das Modul 7 unterscheidet sich in Organisation und Ablauf jedoch maßgeblich von den übrigen Modulen im Studiengang M.Sc. (Informationen dazu sind im Studienportal auf der jeweiligen Modulseite veröffentlicht).
Zu den studienbegleitenden Prüfungen wird nur zugelassen, wer
- in den Studiengang eingeschrieben ist.
- die Kurse des jeweiligen Moduls ordnungsgemäß belegt hat.
- Ggf. wird das vorherige Bestehen von Modulprüfungen (z.B. eines bestimmten Studienabschnitts bzw. einer Studienphase) vorausgesetzt.
- Ggf. wird die vorherige Erbringung von Studienleistungen (z.B. erfolgreiche Bearbeitung von Aufgaben, Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung oder eines Praktikums) vorausgesetzt.
Bitte informieren Sie sich darüber im Studienportal bei dem jeweiligen Modul (Modulinformation), in der Prüfungsordnung sowie ggf. in der Moodle-Lernumgebung.
Die Belegung der Kurse eines Moduls bedeutet nicht automatisch, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind. Sie müssen sich explizit und in dem vorgesehenen Zeitraum für die Prüfung/en anmelden, die Sie absolvieren möchten.
Sobald der Bearbeitungszeitraum begonnen hat, finden Sie die Hausarbeit nicht mehr im Status „angemeldet“ im Prüfungsportal, sondern im Status „in Bearbeitung“ in der Ergebnis- bzw. Notenübersicht.
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Bei einer Hausarbeit ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Hausarbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde bzw. vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in Moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der Hausarbeit abgemeldet haben, wird die Hausarbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. Die Abgabe muss im aktuellen Semester erfolgen.
Form der Abmeldung (vor Bearbeitungsbeginn):
- MM2: Nutzen Sie die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal.
- MM7: Informieren Sie die Betreuung Ihrer Projektgruppe und das Prüfungsamt per Mail.
Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich. Bitte benutzen Sie möglichst den Internet Explorer oder den Mozilla Firefox, da andere Browser Probleme bereiten können.
Sie können Sie im Prüfungsportal nachschauen, ob Ihre Abmeldung erfolgreich war.
Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine Exmatrikulation nicht automatisch von angemeldeten Prüfungen abgemeldet sind. Bitte melden Sie sich vorher selbstständig über das Prüfungsportal ab.
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Wird nach der Themenvergabe die Hausarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Während der Bearbeitungszeit der Hausarbeit muss ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung (d.h. länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit) unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) sowie schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden.
Kontakt:
E-Mail: psy.msc
Fax: +49 2331 987-19298
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt für Psychologie
M.Sc. Psychologie
Universitätsstraße 27
58097 HagenWird der Rücktritt unverzüglich erklärt, so muss spätestens drei Tage nach dessen Erklärung eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit!) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes als Nachweis beim Prüfungsamt eingehen (per Fax, E-Mail oder Post). Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ausschließlich die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt (PDF 94 KB) zu verwenden.
Die Rücktrittserklärung ist unbeachtlich, wenn
- die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich nach Eintritt der Prüfungsunfähigkeit erfolgt,
- der entsprechende Nachweis nicht spätestens drei Tage vorgelegt wird,
- der Nachweis sich nicht auf die Prüfungsunfähigkeit bezieht (Allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder
- der Nachweis rückwirkend ausgestellt wurde.
Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird.
Die Dauer der Verlängerung(en) darf insgesamt die Bearbeitungszeit nicht um mehr als 50 % überschreiten.
Ob der Rücktritt akzeptiert wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen. Wurde der Rücktritt akzeptiert, erscheint die Prüfungsanmeldung nicht weiter in der Liste der angemeldeten Prüfungen.
Über Regelungen zu Dauerleiden informieren Sie sich bitte hier: Nachteilsausgleich.
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Das Deckblatt der Hausarbeit muss die folgenden Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Studiengangs und des Moduls
- Thema der Hausarbeit (dieses darf im Wortlaut nicht von der offiziellen Themenstellung abweichen)
- Ihr Name, Ihre Matrikel-Nr., Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse
- Name des/der Prüfer*in sowie des/der Modulbetreuer*in
Der Umfang der Hausarbeit sollte maximal 25 Seiten reinen Text (ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anhänge) betragen. Bitte beachten Sie prüfer*in- bzw. modulspezifische Vorgaben zu Format, Inhalt und Layout in Moodle.
Elektronische Einreichung
Alle Hausarbeiten müssen elektronisch über das Online-Übungssystem eingereicht werden. Bitte achten Sie bei der Abgabe darauf, dass Sie die korrekte Umgebung (richtiges Modul, Semester & Prüfungsordnung) im Online-Übungssystem auswählen!
Die Eigenständigkeitserklärung laut Prüfungsordnung erfolgt im Rahmen des Uploads der Datei und muss nicht in die Datei eingefügt werden. Den genauen Wortlaut der Eigenständigkeitserklärung sowie Informationen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen der Hausarbeit finden Sie in den FAQs.
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Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Hausarbeit wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Eingang der Hausarbeit beim Prüfungsamt mitgeteilt. Das Gutachten der Prüfer*innen zu Ihrer Hausarbeit können Sie über das Online-Übungssystem abrufen.
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Eine nicht bestandene Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden.
Kontakt
Sollten Sie noch Fragen haben, nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktangaben der zuständigen Mitarbeiterin im Prüfungsamt:
Sandra Schröder (geb. Wirth)
- E-Mail: psy.msc (Studiengang Master of Science)
- Telefon: +49 2331 987-2990
- Fax: +49 2331 987-19298
- Sprechzeit: Mo. - Do., 09:00 - 11:00 Uhr
Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.