Aktuelle Prüfungsinformationen

Prüfungszeiträume in den kommenden Semestern

 

Vorbehaltlich Änderungen werden die Modulabschlussklausuren in folgenden Zeiträumen angeboten:

Prüfungszeiträume in den kommenden Semestern anzeigen

Semester Zeitraum
SoSe 2025 25.08.2025 - 05.09.2025
WiSe 2025/2026 23.02.2026 - 06.03.2026
SoSe 2026 24.08.2026 - 04.09.2026
WiSe 2026/2027 22.02.2027 - 05.03.2027
SoSe 2027 23.08.2027 - 03.09.2027
WiSe 2027/2028 21.02.2028 - 03.03.2028
SoSe 2028 28.08.2028 - 08.09.2028
WiSe 2028/2029 26.02.2029 - 09.03.2029
SoSe 2029 27.08.2029 - 07.09.2029
WiSe 2029/2030 25.02.2030 - 08.03.2030
SoSe 2030 26.08.2030 - 06.09.2030

Wintersemester 2024/2025

 

Modulabschlussklausuren

Die Modulabschlussklausuren des Wintersemesters 2024/2025 finden im Zeitraum vom 24.02.2025 bis zum 07.03.2025 statt. Die Prüfung zu Modul 1 im B.Sc. Psychologie erfolgt als Hausklausur im Online-Format. Die übrigen Modulabschlussklausuren werden als Präsenzklausur absolviert.

Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt vom 10.01.2025 bis zum 20.01.2025.

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Prüfung in Modul BM1 (B.Sc. Psychologie)

Die Modulabschlussklausur in Modul 1 des B.Sc.-Psychologiestudiengangs (BM1) wird für alle Prüflinge als Hausklausur zur deutschen Zeit angeboten. Die Prüfung erfolgt über die Umgebung Prüfungsmoodle. Die Prüfung wird digital beaufsichtigt. Weitere Informationen, insbesondere zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, technischen Anforderungen sowie organisatorischen Bedingungen einer ordnungsgemäßen Prüfung werden voraussichtlich im Laufe des Dezembers 2024, spätestens aber bis zum Ablauf der Prüfungsanmeldefrist unter https://moodle-pruefungen.fernuni-hagen.de aktualisiert.

Der Zugang zur Prüfung erfolgt über https://moodle-pruefungen.fernuni-hagen.de.

 

Prüfung in den Modulen BM2 – BMAFG (B.Sc. Psychologie) und in den Modulen MM1 – MM8 (M.Sc. Psychologie)

Die Modulabschlussklausuren mit Ausnahme der Klausur zu BM1 werden als Präsenzprüfungen mit Aufsicht im closed-book-Format angeboten.

  • Die Modulabschlussklausuren mit Ausnahme der Klausur zu BM1 werden für Studierende mit Wohnsitz in Deutschland über die Dynexite-Software unter Verwendung von bereitgestellten Tablet-Computern (iPad Pro mit 12,9“ Bildschirmdiagonale) in folgenden Campusstandorten geschrieben:

    Der Standort Neuss steht für die regulären Prüfungen nicht zur Verfügung.

    Für Notizen wird Papier vor Ort zur Verfügung gestellt. Schreibutensilien sind selbst mitzubringen.

  • Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz, in Österreich und in Ungarn können an folgenden Standorten an einer Papierklausur teilnehmen:

    Studierende mit dauerhaftem Wohnsitz in den übrigen Anrainerstaaten (Dänemark, Polen, Tschechien, Frankreich, Luxemburg, Belgien und Niederlande) wählen einen der Campusstandorte in Deutschland. Es gelten die Ausführungen zu "Studierenden mit Wohnsitz in Deutschland" entsprechend.

    Für Notizen wird Papier vor Ort zur Verfügung gestellt. Schreibutensilien sind selbst mitzubringen.

  • Dauerhafter Wohnsitz im (sonstigen) Ausland

    Studierende mit dauerhaftem Wohnsitz im sonstigen Ausland (weder Anrainerstaaten noch Ungarn) können die Prüfungen in Präsenz an Goethe-Instituten, an einer deutschen Schule im Ausland und in Ausnahmefällen an Deutschen Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen absolvieren. Es handelt sich um eine Papierklausur. Schreibutensilien sind selbst mitzubringen.

    Schwangerschaft/Stillzeit

    Studierende, die sich im Mutterschutz befinden, können auch innerhalb der Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung an einer Prüfung teilnehmen. Die Teilnahme kann bis zum Beginn der Prüfung widerrufen werden. Am Prüfungstag ist ein Rücktritt ausschließlich mit einer Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit möglich. Sie melden sich zur regulären Prüfung an.

    Stillenden Müttern wird in den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung die Gelegenheit für erforderliche Stillpausen durch einen gesonderten Raum in den Campusstandorten eingerichtet. Nur eine entsprechende Anmeldung gewährleistet die Organisation der Stillpause. Klären Sie bitte vor der Anmeldung mit dem Campusstandort, ob eine Aufsicht für diese Sonderfallklausur sichergestellt werden kann. Bei der Anmeldung zur Prüfung wählen Sie das Kürzel aus "XD & entsprechendem Campusstandort". Nach der Prüfungsordnung und den Hinweisen im Studienportal ist die Stillzeit innerhalb der Anmeldephase nachzuweisen (z.B. Kopie Geburtsurkunde). Die Bearbeitungszeit wird für stillende Mütter für die Dauer der Stilleinheit in der Prüfung unterbrochen.

    Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

    Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können an den Prüfungen in einem Campusstandort bzw. einem Standort eines Kooperationspartners teilnehmen. Es handelt sich um eine Papierklausur. Schreibutensilien sind selbst mitzubringen. Klären Sie bitte vor der Anmeldung mit dem Campusstandort bzw. dem Standort des Kooperationspartners, ob eine Aufsicht für diese Sonderfallklausur sichergestellt werden kann. Bei der Anmeldung zur Prüfung wählen Sie das Kürzel aus "XB & entsprechendem Campusstandort".

    Antragsverfahren:
    Wurde im vergangenen Semester der Nachteilsausgleich positiv beschieden, so genügt allein die Anmeldung zur Prüfung im Prüfungsportal. Es ist kein neuer Antrag zu stellen. Noch nicht versendete Bescheide werden alsbald verschickt.
    Wurde ein Antrag auf Nachteilsausgleich zuletzt im Sommersemester 2023 oder früher gestellt, muss wie im Fall eines Erstantrags ein Antrag spätestens drei Monate vor der Prüfung gestellt werden. Weitere Informationen befinden sich im Auftritt zu den Sonderprüfungen im Studienportal.

    Studierende in einer Justizvollzugsanstalt

    Studierende, die sich derzeit aufgrund einer Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt befinden, müssen sich vor Ablauf der Anmeldephase mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen. Eine Vollzugsbeamtin / ein Vollzugsbeamter soll als Ansprechperson für die Organisation der Prüfung genannt werden.

 

Klausurtermine und Raumangaben

  • Bachelormodul Datum Uhrzeit
    Modul 1 07.03.25 10:00 - 11:30 Uhr
    Modul 2 28.02.25 09:30 - 11:00 Uhr
    Modul 3a 28.02.25 12:00 - 13:30 Uhr
    Modul 3b 26.02.25 12:00 - 13:30 Uhr
    Modul 4 24.02.25 09:30 - 11:00 Uhr
    Modul 5 25.02.25 09:30 - 11:00 Uhr
    Modul 6a 27.02.25 14:30 - 16:00 Uhr
    Modul 7 28.02.25 14:30 - 16:00 Uhr
    Modul AF A 25.02.25 14:30 - 16:00 Uhr
    Modul AF B 24.02.25 14:30 - 16:00 Uhr
    Modul AF C 26.02.25 09:30 - 11:00 Uhr
    Modul AF G 27.02.25 09:30 - 11:00 Uhr
  • Mastermodul Datum Uhrzeit
    Modul 1 26.02.25 14:30 - 16:00 Uhr
    Modul 3 25.02.25 12:00 - 13:30 Uhr
    Modul 4 24.02.25 14:30 - 16:00 Uhr
    Modul 5 26.02.25 09:30 - 11:00 Uhr
    Modul 6 27.02.25 12:00 - 13:30 Uhr
    Modul 8 24.02.25 12:00 - 13:30 Uhr

Anmeldung im Prüfungsportal (10.01.2025 bis 20.01.2025)

Die Anmeldung zur Modulabschlussklausur ist nur vom 10.01.2025 bis zum 20.01.2025 über das Prüfungsportal möglich. Es erfolgen keine Nachmeldungen nach Fristablauf. Sollten die jeweils benötigten Prüfungsvorleistungen bzw. Kompetenzübungen absolviert, aber lediglich noch nicht verbucht sein, stellt dies kein Hindernis für die Anmeldung dar. Stellt sich nach endgültiger Verbuchung heraus, dass diese fehlen, erfolgt die automatische Abmeldung von der Prüfung. Nachfolgend erfolgt ein Überblick über die Anmeldemodalitäten.

Im Prüfungsportal selbst befindet sich die gleiche Übersicht.

  • Die Prüfung erfolgt in allen Fällen als beaufsichtigte Heimklausur.

    Studierende mit dauerhaftem und nachgewiesenem Wohnsitz im nicht-anrainenden europäischen bzw. außereuropäischen Ausland

    • Klausur ("XA")

    Studierende mit Nachteilsausgleich

    • Klausur ("XB")

    Studierende in einer Justizvollzugsanstalt

    • Klausur ("XC")

    Studierende, die in den ersten 12 Monaten nach der Entbindung Stillpausen in Anspruch nehmen

    • Klausur ("XD")

    Studierende, die keinem der vorgenannten Sonderfälle unterfallen und an der regulären Prüfung teilnehmen Klausur ("ONL")

    • Klausur ("ONL")
  • Studierende mit Wohnsitz in Deutschland oder dessen Anrainerstaaten

    Studierende mit Wohnsitz in Deutschland oder dessen Anrainerstaaten wählen einen der oben genannten Campusstandorte aus. Die Kürzel orientieren sich an den üblichen Abkürzungen von KFZ-Kennzeichen.

    • z.B. Klausurort Campusstandort Bonn ("BN")

    Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz, Österreich und in Ungarn

    Studierende mit Wohnsitz in den genannten Ländern wählen aus folgenden Prüfungsorten aus:

    • Bregenz ("A05")

    • Budapest ("A03")

    • Linz ("A06")

    • Wien ("A02")

    • Zürich ("A15")


    Studierende mit Wohnsitz im europäischen und außereuropäischen Ausland (sonstiges Ausland)

    Studierende mit Wohnsitz im europäischen und außereuropäischen sonstigen Ausland wählen jeweils die

    • Klausur ("XA")

    aus. Innerhalb der Anmeldefrist ist außerdem das vollständig ausgefüllte Online-Formular Auslandsklausur an das Prüfungsamt zu senden. Wenn die Angaben zum Klausurort und zur Klausuraufsicht nicht bis spätestens zum Ende der Anmeldefrist vorliegen, wird die Zulassung zur Prüfung zurückgenommen.


    Studierende in Schwangerschaft/Stillzeit

    Studierende, die sich im persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz MuSchG) befinden und daher bis 12 Monate nach der Entbindung einen Anspruch auf Stillmöglichkeiten haben, wählen die Kombination aus dem Kürzel „XD & entsprechendem Campusstandort“:

    • Z.B. Klausurort Campusstandort Berlin: Klausur ("XDB")

    Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

    Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung melden sich wie folgt an:

    Bei einer Prüfung im Campusstandort (Präsenzprüfung) wählen Sie die Kombination aus dem Kürzel "XB & entsprechendem Campusstandort":

    • Z.B. Campusstandort Coesfeld: Klausur ("XBCOE")
    • Z.B. Standort Linz: Klausur ("XBA06")

    Bei einer Prüfung mit Nachteilsausgleich im Ausland („XA“) wählen Sie bitte den Standort Hagen aus und informieren Sie das Prüfungsamt gesondert über die Anmeldung zur Klausur nebst Standort (Goethe-Institut etc).

    Bei einer mündlichen Prüfung im Fall nachweisbarer Reiseunfähigkeit steht nur das nachfolgende Kürzel zur Auswahl:

    • Klausur ("XB_O" = Onlinebasierte mündliche Prüfung)

    Studierende in einer Justizvollzugsanstalt

    Diese Gruppe der Studierenden wählt im Rahmen der Anmeldung folgende Alternative aus:

    • Klausur ("XC")
 

Häufig gestellte Fragen zu den Modulabschlussklausuren

Was muss ich bei einer Klausur in den Campusstandorten beachten?

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  • Machen Sie sich mit der Dynexite-Oberfläche vertraut. Unter https://moodle-pruefungen.fernuni-hagen.de/ bieten wir eine Testklausur an.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig vor Beginn der Prüfung im Campusstandort erscheinen. Zwar schließen wir Sie nicht nach verspäteter Ankunft von der Klausur aus, aber Sie können dann die Klausur nur im Rahmen der verbliebenen Bearbeitungszeit absolvieren.
  • Halten Sie notwendige Ausweisdokumente bereit (amtlicher Lichtbildausweis) und merken Sie sich Ihre Matrikelnummer zur Identifikation. Ohne Identifikation ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
  • Beachten Sie ggfs. aktuell geltende Hygienebestimmungen. Gesundheitliche Schutzmasken (FFP2) sind ebenso wie Ohrstöpsel aus Wachs/Schaumstoff/Silikon gegen Lärm zulässig.
Wie ist der Ablauf einer Prüfung mittels iPad in einem Campusstandort?

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  • Sie erhalten vor Klausurbeginn ein iPad ausgehändigt.
  • Sofern keine Vorgaben vor Ort bestehen, nehmen Sie im Klausurraum Platz. Übersteigt die Teilnehmerzahl die Raumkapazität, dann wird ein weiterer Raum verwendet. Die Studierende werden nach den Anfangsbuchstaben im Familiennamen zugeordnet. Sollte ein weiterer Raum notwendig sein, erfahren Sie dies im Campusstandort durch entsprechenden Aushang und auf dieser Webseite bis einen Tag vor der Prüfung.
  • Loggen Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer am Sitzplatz in die Dynexite-Klausur auf dem iPad ein.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Aufsichten. Bei Problemen kontaktieren Sie die Aufsicht.
  • Es wird Ihnen für die Dauer der Klausur ein Endgerät zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um ein zu Prüfungszwecken programmiertes iPad Pro mit einer Bildschirmdiagonale von 12,9 Zoll. Texteingaben erfolgen dort mit der Bildschirmtastatur. Externe Tastaturen sind nicht nötig und dürfen nicht angebracht werden.
  • Sie füllen Fragen mit Hilfe der Fingerbedienung oder der Bildschirmtastatur aus:
    Sie geben ggf. kurze Texte mit Hilfe einer Bildschirmtastatur (d.h. keiner physischen Tastatur) ein. In den meisten Modulen werden Sie jedoch vorrangig Klassifikationsfragen zum Antippen erhalten.
  • Sie können das Gerät ins Hochformat drehen, um mehr vertikalen Bildschirmplatz zu sehen oder die Tastatur mit beiden Daumen zu bedienen.
  • Benachrichtigen Sie bei technischen Problemen die Aufsicht im Raum bzw. den technischen Support.
  • Beginn und Ende der Bearbeitungszeit sagt Ihnen die Aufsicht an.
  • Die Klausur wird mit Bearbeitungsende automatisch abgegeben.
  • Wenn Sie die Klausur vorzeitig aktiv durch eine manuelle Abgabe beenden (Eingabe: Abgabe), können Sie diese nicht wieder betreten.
Werden noch Heimklausuren über Zoom angeboten?

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  • Schon vor Beginn der Corona-Pandemie hatte die Fakultät für Psychologie die erfolgreiche Projektierung des E-Assessments in den 13 Campusstandorten angestoßen. Hieran wird nun wieder angeknüpft.
  • Bereits im November 2022 wurde daher eine Umstellung auf das Präsenzformat für die Klausuren beschlossen. Nachdem sich die Corona-Entwicklung in Deutschland langfristig stabilisiert hat, erfolgte sukzessiv eine Rückkehr zur "Normalität" und Prüfungen werden wieder in Präsenz in den Campusstandorten bzw. den Standorten der Kooperationspartner durchgeführt. Dies dient der Sicherung der Qualität der Prüfungen. Der Prorektor für Studium und Lehre, Herr Prof. Dr. Stürmer, bekräftigte die Ausführungen der damaligen Dekanin, Frau Prof. Dr. Josephs, im Fakultätsrat vom November 2022 zur Klausurkampagne und erklärte, dass das gewählte Vorgehen vom Rektorat ausdrücklich unterstützt wird.
Kann ich einen „Härtefall“-Antrag auf Gewährung einer „Heimklausur“ stellen?

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Härtefall-Anträge sind weder im Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen noch in der Prüfungsordnung vorgesehen. Soweit begehrt wird, dass die Einrichtung einer Heimklausur – ungeachtet der vorgetragenen Gründe – zu erfolgen hat, muss dies verneint werden. Selbst im Rahmen eines Nachteilsausgleich besteht kein Anspruch auf eine Heimklausur. Dies wurde inzwischen durch Verwaltungsgerichte bestätigt.

Wie gehe ich vor, wenn mein Prüfungsort im Ausland geschlossen hat?

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Sollte aus irgendeinem Grund das nächstgelegene Goethe-Institut, die deutsche Schule im Ausland und/oder die Deutsche Botschaften bzw. die konsularische Vertretung für die Prüfung nicht zur Verfügung stehen, können Sie entweder einen Standort im Nachbarland wählen oder zu einer Prüfung in einem Campusstandort anreisen. Eine Teilnahme an einer Prüfung im Wege einer Heimklausur ist ausgeschlossen (vgl. oben).

Der errechnete Entbindungstermin liegt zeitlich im Bereich der Klausurwoche. Kann die Prüfung für mich nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) verschoben werden?

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  • Das MuSchG dient dem Wohl der Gesundheit von Mutter und Kind. Danach bestehen bestimmte Beschäftigungsverbote nicht nur für Arbeitnehmer:innen, sondern auch für Studierende. Bei den Prüfungen der Fakultät für Psychologie sind diese mutterschutzrechtlichen Bestimmungen allerdings nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung nicht einschlägig (Mehrarbeit, Nachtarbeit, Chemikalien etc.).
  • Aus diesem Grund ist es innerhalb der Schutzfristen freigestellt, ob die Prüfung angetreten wird. Die Nichtteilnahme wegen Verhinderung wird in den Studiengängen der Fakultät Psychologie nicht sanktioniert, da das Studium frei gestaltbar ist.
  • Studierende können sich daher regulär zur Prüfung anmelden. Der Widerruf bzw. die Prüfungsabmeldung ist bis zum Beginn der Prüfung zulässig. Am Prüfungstag ist ein Rücktritt ausschließlich mit einer Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt möglich.
Wie werden Stillpausen gewährt?

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Die Bearbeitungszeit wird für stillende Mütter für die Dauer der Stilleinheit in der Prüfung unterbrochen.
Das bedingt, dass die Prüfungen in einem Einzelraum unter Aufsicht erfolgen.
Die Begleitung wartet außerhalb des Prüfungsraums und meldet sich im Fall einer notwendigen Stilleinheit bei der Aufsicht. Für die Dauer des Stillens verlässt die Aufsicht nebst Papierklausur den Raum. Die Dauer der Unterbrechung wird festgehalten und nach Beendigung der Stilleinheit auf die verbliebene Zeit draufgerechnet.

Wie wird der Nachteilsausgleich bei den Präsenzprüfungen gewährt?

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Für die Nachteilsausgleichsklausuren sind stets gesonderte Räume in den Campusstandorten/bei den Kooperationspartnern vorgesehen, damit prüfungsrechtlich gebotene Maßnahmen zum Nachteilsausgleich umgesetzt werden können. Es handelt sich um eine Papierklausur. Schreibutensilien sind selbst mitzubringen.

Ich bin nicht reisefähig bzw. kann aus anderen Gründen am Prüfungstermin in Präsenz nicht teilnehmen. Wie gehe ich vor, wenn ich trotzdem gerne eine Prüfung in einem Modul absolvieren möchte?

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  • Eine „Heimklausur“ wird nicht angeboten (vgl. oben). Auch besteht keine Rechtspflicht, dieses Format anzubieten.
  • Wenn eine Teilnahme wegen tatsächlicher Verhinderung nicht möglich ist, kann die Prüfung nur im Folgesemester erfolgen.
  • Studierende, die nach dem Hochschulgesetz berechtigt sind, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, können im Fall fehlender Reisefähigkeit (fachärztliches Attest) eine mündliche Prüfung als Online-Prüfung von zuhause aus beantragen.
Welche Rahmenbedingungen gelten für eine mündliche Prüfung?

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Die mündliche Prüfung wird allein im Fall der nachgewiesenen Reiseunfähigkeit bei Studierenden mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung gewährt. Im Rahmen der mündlichen Prüfung wird dem Einzelfall durch entsprechende Maßnahmen Rechnung getragen (z.B. Dauer, Hilfsmittel, vorab Zusendung von Grafiken zum Ausdruck etc.).

Die mündliche Prüfung erfolgt als Einzelgespräch und hat eine Dauer von 30-45 Minuten via Zoom. Das Fachgespräch mit der Prüferin/dem Prüfer erfolgt in Anwesenheit einer/s fachkundigen Beisitzerin/Beisitzers zwecks Protokollierung der Prüfung und hat Fragen zum Curriculum des Moduls zum Gegenstand.
Der Termin zur Prüfung wird nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt in der Regel im Zeitraum in und um die Klausurwoche festgelegt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte hierzu an das Prüfungsamt (psy.pruefungsamt) und nicht an die Lehrgebiete.

Muss ich eine Papierklausur schreiben?

Antwort ausklappen

Wenn Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz in Österreich, Schweiz, Ungarn oder im sonstigen Ausland haben und gerne anstelle einer papierbasierten Klausur eine Prüfung auf einem iPad Endgerät schreiben wollen, dann melden Sie sich bitte zunächst regulär an und teilen uns per E-Mail an psy.pruefungsamt mit, an welchem Campusstandort Sie welche Modulprüfung schreiben wollen. Wir prüfen dann die Kapazitäten und geben Ihnen eine Rückmeldung.


Haus- und Abschlussarbeiten

Hausarbeiten

B.Sc. Psychologie:

Die Anmeldung zur Prüfung im Modul BM6b erfolgt durch die Prüferin/den Prüfer nach Nachweis der aktiven Teilnahme.

M.Sc. Psychologie:

Die Anmeldung zur Prüfung im Modul MM2 muss im Zeitraum vom 01.12.2024 bis zum 15.12.2024 vorgenommen werden.
Mit Belegung des Moduls MM7 erfolgt eine automatische Anmeldung zur Prüfung. Es ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich, das Modul MM7 unterscheidet sich in Organisation und Ablauf jedoch maßgeblich von den übrigen Modulen im Studiengang M.Sc. Psychologie (Informationen dazu sind im Studienportal auf der jeweiligen Modulseite veröffentlicht).

Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten werden elektronisch über das Online-Übungssystem eingereicht.

Sollte wegen einer Umschreibung in einen Masterstudiengang eine zeitnahe Bewertung Ihrer Abschlussarbeit nötig sein, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der/dem Prüfenden und dem Prüfungsamt in Verbindung.


Präsenzseminare

Bitte beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Hinweise im Studienportal des B.Sc. Psychologie:

Präsenzveranstaltungen im B.Sc. Psychologie

und im Studienportal des M.Sc. Psychologie:

Kompetenzübungen im M.Sc. Psychologie (neue Prüfungsordnung)

Präsenzveranstaltungen im M.Sc. Psychologie (alte Prüfungsordnung)


Versuchspersonenstunden

Ab dem Sommersemester 2024 gelten wieder die regulären Bedingungen zur Einreichung von Versuchspersonenstunden.

Das bedeutet: Bei einer Einreichung ab dem 01.04.2024 werden nur in Präsenz absolvierte Studienteilnahmen als Präsenz-Versuchspersonenstunden akzeptiert. Darüber hinaus sind für Studierende mit einer Ersteinschreibung ab dem Wintersemester 2018/19 die fünf speziellen Versuchspersonenstunden (Grunderhebung und drei Präsenz-Versuchspersonenstunden) wieder eine verpflichtende Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung der Module des 2. und 3. Studienabschnitts (Modul 3a – AFG) sowie zur Erbringung der entsprechenden Prüfungsvorleistungen

Bitte beachten Sie die Hinweise im Studienportal:

Versuchspersonenstunden


Sommersemester 2025

Ausblick zu den Modulabschlussklausuren

Die Modulabschlussklausuren des Sommersemesters 2025 finden voraussichtlich im Zeitraum vom 25.08.2025 bis zum 05.09.2025 statt. Die Prüfung zu Modul 1 im B.Sc. Psychologie erfolgt als Hausklausur im Online-Format. Die übrigen Modulabschlussklausuren werden als Präsenzklausur absolviert.

Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt vom 10.07.2025 bis zum 20.07.2025.


Freiversuchsregelung

Die während des Beginns der Corona-Pandemie eingeführte Freiversuchsregelung gilt seit dem Wintersemester 2021/2022 nicht mehr. Trotz Freiversuchsregelung in den vorherigen Semestern wird im Prüfungsportal der bisherige Prüfungsverlauf chronologisch und vollständig dargestellt. Die Anwendung der Freiversuchsregelung führte lediglich dazu, dass der Prüfungsanspruch im Studienfach unabhängig von der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Versuchszählung nicht verloren gehen konnte.

Fakultät für Psychologie | 08.10.2024