Klausur
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zu den Prüfungen auf der Sonderseite der Fakultät:
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Die Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung (Klausur, Hausarbeit) erfolgt ausschließlich online im Prüfungsportal.
Bitte benutzen Sie möglichst den Internet Explorer oder den Mozilla Firefox. Andere Browser können Probleme bereiten.
Sie benötigen Ihren FernUni-Account, um sich zu einer studienbegleitenden Prüfung anzumelden.
Fristen für die Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen für die Prüfungsanmeldung.
Die Fristen für die Prüfungsanmeldung zu Klausuren sind in der Prüfungsordnung wie folgt festgelegt:
- Wintersemester:
- 10.01. – 20.01.
- Sommersemester:
- 10.07. – 20.07.
Mit Belegung des Moduls MM 7 erfolgt eine automatische Anmeldung zur Prüfung. Es ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich, das Modul 7 unterscheidet sich in Organisation und Ablauf jedoch maßgeblich von den übrigen Modulen im Studiengang M.Sc. (Informationen dazu sind im Studienportal auf der jeweiligen Modulseite veröffentlicht).
Nach der Anmeldung erhalten Sie automatisch eine E-Mail als Anmeldebestätigung. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung auf dem Postweg. Den Status Ihrer Anmeldung können Sie online im Prüfungsportal überprüfen und sich auch dort die Anmeldebestätigung ausdrucken. Klicken Sie hierzu bitte auf „Prüfungsverwaltung“, dann den zweiten Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“, danach auf „info“ neben „Übersicht über angemeldete Prüfungen“. Dort können Sie sich eine Liste mit Ihren angemeldeten Prüfungen anzeigen lassen. Unten links finden Sie den Punkt „PDF“ mit dem Sie zur Download-Seite gelangen. Nach dem Speichern (oder Öffnen) erhalten Sie eine Anmeldebestätigung als PDF-Datei, die Sie sich ausdrucken können.
Zu den studienbegleitenden Prüfungen wird nur zugelassen, wer
- in den Studiengang eingeschrieben ist.
- die Kurse des jeweiligen Moduls ordnungsgemäß belegt hat.
- Ggf. wird das vorherige Bestehen von Modulprüfungen (z.B. eines bestimmten Studienabschnitts bzw. einer Studienphase) vorausgesetzt.
- Ggf. wird die vorherige Erbringung von Studienleistungen (z.B. erfolgreiche Bearbeitung von Aufgaben, Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung oder eines Praktikums) vorausgesetzt.
Bitte informieren Sie sich darüber im Studienportal bei dem jeweiligen Modul (Modulinformation), in der Prüfungsordnung sowie ggf. in der Moodle-Lernumgebung.
Die Belegung der Kurse eines Moduls bedeutet nicht automatisch, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind. Sie müssen sich explizit und in dem vorgesehenen Zeitraum für die Prüfung/en anmelden, die Sie absolvieren möchten.
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Die Abmeldung zu allen studienbegleitenden Prüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten) erfolgt ausschließlich online im Prüfungsportal. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte genau so vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich. Bitte benutzen Sie möglichst den Internet Explorer oder den Mozilla Firefox. Andere Browser können Probleme bereiten. Sie benötigen für die Abmeldung von einer studienbegleitenden Prüfung Ihren FernUni-Account.
Abmeldefristen
Bitte beachten Sie folgende Abmeldefristen:
- Sie können sich bis spätestens einen Tag vor der Klausur oder mündlichen Prüfung abmelden.
- Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet, wenn die Abmeldung nicht fristgemäß erfolgt und die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben wird.
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per E-Mail. Auch können Sie im Prüfungsportal nachschauen, ob Ihre Abmeldung erfolgreich war.
Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine Exmatrikulation nicht automatisch von angemeldeten Prüfungen abgemeldet sind. Bitte melden Sie sich vorher selbstständig über das Prüfungsportal ab.
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Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zu den Prüfungen & Klausurterminen:
Informationen zu Prüfungen und Studium
Die Bearbeitungszeit bei Klausuren beträgt 90 Minuten. Die genaue Uhrzeit am Klausurtag wird Ihnen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin mitgeteilt.
Es werden keine Klausuren parallel geschrieben. Sofern zwei Module am gleichen Tag geschrieben werden, ist eine entsprechende Erholungspause zwischen den Zeiten sichergestellt.
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Die Klausuren werden an den Campusstandorten (früher: Regionalzentren) der FernUniversität in Deutschland bzw. in ausländischen Zentren (Bregenz, Linz, Saalfelden, Wien, Zürich, Budapest) geschrieben. Sie können bei der Prüfungsanmeldung einen Klausurort auswählen.
In besonderen Ausnahmefällen können die endgültigen Klausurorte von den hier angegebenen und von Ihnen angemeldeten Klausurorten abweichen. Nehmen Sie bitte erst eine verbindliche Buchung eines Hotels, Bahntickets, Fluges etc. vor, wenn die Bekanntgabe der endgültigen Klausurorte erfolgt ist. Die Bekanntgabe der endgültigen Klausurorte erfolgt nach Ende der Anmeldefrist.
Bitte beachten Sie, dass nicht jeder dieser Klausurräume für Rollstuhlfahrer/innen bzw. gehbehinderte Menschen zugänglich ist.
Für Studierende mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und seiner Anrainerstaaten (Österreich, Schweiz, Dänemark, Polen, Tschechien, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande), für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, für Schwangere ab 6 Wochen vor dem Geburtstermin und stillende Mütter bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes oder inhaftierte Studierende kann auf Antrag das Schreiben einer Klausur an einem anderen als den oben genannten Klausurorten geprüft werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Sonderregelungen.
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Sollten Sie sich nicht von der Klausur abgemeldet haben, wird die Klausur bei Nichterscheinen mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Ein Rücktritt aufgrund einer Erkrankung am Prüfungstag muss unverzüglich (d.h. am Prüfungstag) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden.
Kontakt:
E-Mail: psy.msc
Fax: +49 2331 987-19298
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt für Psychologie
M.Sc. Psychologie
Universitätsstraße 27
58097 HagenWird der Rücktritt unverzüglich erklärt, so muss spätestens drei Tage nach dessen Erklärung eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit!) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes als Nachweis beim Prüfungsamt eingehen (ausschließlich per E-Mail). Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ausschließlich die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt (PDF 94 KB) zu verwenden.
Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Eine rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigung wird nicht akzeptiert.
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Über eine bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Klausur wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Klausurtermin mitgeteilt. Das Versenden der Notenbescheide beendet die Möglichkeit, technische Fehler formlos zu reklamieren.
Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.
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Eine nicht bestandene Klausur kann zweimal wiederholt werden.
Kontakt
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Wirth im Prüfungsamt:
Sandra Schröder (geb. Wirth)
- E-Mail: psy.msc (Studiengang Master of Science)
- Telefon: +49 2331 987-2990
- Fax: +49 2331 987-19298
- Sprechzeit: Mo. - Do., 09:00 - 11:00 Uhr
Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.