Anerkennungen

Foto: Hardy Welsch

Allgemeine Anerkennungsregeln

Anerkannt werden nur an einer anderen Hochschule erbrachte Studienleistungen, die in Inhalt und Umfang den Anforderungen in einem modularisierten Studiengang im Hauptfach Psychologie auf Masterniveau bzw. dem Diplomstudiengang Psychologie entsprechen. Anerkannt werden nur mit einer Prüfung abgeschlossene Module oder entsprechende Diplomprüfungen, keine Teilleistungen. Eine Anerkennung erfolgt ferner nur, wenn:

  • das Modul, in dem die Leistung erbracht wurde, das Modul, für das die Leistung anerkannt werden soll, im Umfang um nicht mehr als 2 ECTS unterschreitet,
  • mehrere fachliche Module absolviert worden sind, deren Gesamtumfang das Modul, für das die Leistung anerkannt werden soll, um nicht mehr als 2 ECTS unterschreitet.

Für die Anerkennung von Modulen, die in ausländischen Studiengängen der Psychologie mit einer Prüfung abgeschlossen wurden, gelten die vorgenannten Regeln.

 

Antragstellung

Es ist zwingend notwendig, den Anerkennungsantrag zu verwenden. Formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.

Anerkennungsantrag (PDF 212 KB)

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, die Sie mit dem Bescheid zurückerhalten:

  • Amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise. Die Campusstandorte (früher: Regionalzentren) der FernUniversität stellen für Sie kostenlos eine interne Beglaubigung aus, wenn Sie die Originale und Fotokopien dort vorlegen. Die Zentren im Ausland können die Richtigkeit einer Fotokopie und die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Zulassungs- und Einschreibeordnung der FernUniversität in Hagen bezüglich der amtlichen Beglaubigung von ausländischen Prüfungsnachweisen. Im Internet abgerufene Leistungsnachweise lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule abstempeln. Das Beifügen von Leistungsnachweisen ist auch dann nötig, wenn Zeugnisse durch die Einschreibung bereits im Studierendensekretriat vorliegen.
  • Einen frankierten und adressierten Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen
  • Zusätzliche Nachweise über Studieninhalte und -umfang, z. B. Modulbeschreibungen, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern oder Prüfungsordnungen. Diese benötigen wir, wenn die Zeugnisse bzw. Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf Inhalte oder Umfang zulassen. Umfangreichere Nachweise dieser Art senden Sie uns bitte per E-Mail an psy.msc in gut lesbaren Dateiformaten, vorzugsweise als pdf, zu. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag eine E-Mail versenden, kreuzen Sie dies bitte unbedingt auf dem Antrag an.

Da die Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise in amtlich beglaubigter Form vorliegen müssen, können allein per E-Mail eingehende Anträge nicht beschieden werden. Sie können die Bearbeitungszeit Ihres Antrags allerdings deutlich verkürzen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen in der genannten Form vollständig einreichen. Bedenken Sie, dass eine Anerkennung u. a. von der Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen abhängt.

Senden Sie Ihren Antrag per Post an die:

FernUniversität in Hagen
Prüfungsausschuss der Fakultät für Psychologie
Prüfungsamt M.Sc. Psychologie
58084 Hagen

Bitte beachten: Sie erhalten keine automatische Eingangsbestätigung. Falls Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, versenden Sie den Antrag bitte per Einschreiben.

 

Ansprechperson

Sandra WirthFoto: FernUniversität

Sandra Schröder (geb. Wirth)

Prüfungsamt Psychologie

Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.

Fakultät Psychologie | 28.03.2025