Aktuelle Prüfungsinformationen

Prüfungszeiträume in den kommenden Semestern

 

Vorbehaltlich Änderungen werden die Modulabschlussklausuren in folgenden Zeiträumen angeboten:

Prüfungszeiträume in den kommenden Semestern anzeigen

Semester Zeitraum
WiSe 2025/2026 23.02.2026 - 06.03.2026
SoSe 2026 24.08.2026 - 04.09.2026
WiSe 2026/2027 22.02.2027 - 05.03.2027
SoSe 2027 23.08.2027 - 03.09.2027
WiSe 2027/2028 21.02.2028 - 03.03.2028
SoSe 2028 28.08.2028 - 08.09.2028
WiSe 2028/2029 26.02.2029 - 09.03.2029
SoSe 2029 27.08.2029 - 07.09.2029
WiSe 2029/2030 25.02.2030 - 08.03.2030
SoSe 2030 26.08.2030 - 06.09.2030

Sommersemester 2025

 

Modulabschlussklausuren

Die Modulabschlussklausuren des Sommersemesters 2025 finden im Zeitraum vom 25.08.2025 - 05.09.2025 statt.

Die Modulabschlussklausuren aller von der Fakultät für Psychologie angebotenen Studiengängen werden unabhängig vom Wohnort in Deutschland oder im europäischen bzw. außereuropäischen Ausland als digitale Klausur von zuhause aus absolviert. Die Prüfungen finden zur deutschen Zeit statt.

Entsprechend den Prüfungsordnungen der Studiengänge ist zwingend ein Computer (PC/Notebook) sowie eine externe Webcam mit Mikrofon sowie eine Internet-Breitbandverbindung (DSL) vorzuhalten.

Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt vom 10.07.2025 bis zum 20.07.2025.

 

Digitale Klausur

Der Zugang zur Prüfung erfolgt über die Prüfungsmoodle-Umgebung. Die Prüfung wird digital beaufsichtigt. Die verwendete Software sind Dynexite und Moodle sowie eine Aufsichtssoftware.
Für die Teilnahme sind zwingend eine externe Webcam sowie die Bildschirmfreigabe während der Prüfung erforderlich, so dass eine durchgehend störungsfreie Überwachung während der Prüfung möglich ist. Zur Durchsetzung der Hilfsmittelbeschränkungen ist die (externe) Kamera zudem seitlich zum Arbeitsplatz zu platzieren.

Spezifische Anforderungen an die Bild- und Tonqualität, Lichtempfindlichkeit werden derzeit nach den Prüfungsordnungen nicht gestellt. Allerdings sind Mobiltelefone ausgeschlossen. Es wird eine kabelgebundene Kamera (USB) benötigt. Wir empfehlen als Anschaffung für die Prüfungen den Erwerb einer externen Webcam mit HD-Auflösung, Autofokus und automatischer Lichtkorrektur.

Über die zulässige Gestaltung der Prüfungsumgebung sowie notwendige Technik-Checks im Vorfeld informiert die Prüfungsmoodle-Umgebung (https://moodle-pruefungen.fernuni-hagen.de) der Modulabschlussklausur nach Ablauf der Anmeldephase.

Der Zugang zur Prüfung erfolgt über https://moodle-pruefungen.fernuni-hagen.de.

 
  • Ab sofort werden Klausuren digital und unter Aufsicht von zuhause aus geschrieben. Die bisherigen Prüfungsorte im Ausland, wie Goethe-Institute oder deutsche Vertretungen, sowie die damit verbundenen Kosten entfallen.

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

    Bescheide über den gewährten Nachteilsausgleich behalten auch bei der Umstellung auf digitale Heimklausuren ihre Gültigkeit. Individuelle Anpassungen, wie verlängerte Bearbeitungszeiten und/oder gewährte Assistenzen, bleiben bestehen.

    Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.

    Betroffene Studierende sollten frühzeitig prüfen, ob und wie ihre gewährten Maßnahmen im neuen Prüfungsformat umgesetzt werden können, und sich bei Bedarf mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen.

    Bitte beachten Sie, dass ein gewährter Nachteilsausgleich nicht von der Einhaltung von Fristen für die Anmeldung/Registrierung von Prüfungen entbindet!

    Über das Verfahren zum Erstantrags auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs informieren die Studienportale.

    Schwangerschaft/Stillzeit

    Studierende, die sich im Mutterschutz befinden, können auch innerhalb der Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung an einer Prüfung teilnehmen. Die Teilnahme kann bis zum Beginn der Prüfung widerrufen werden. Am Prüfungstag ist ein Rücktritt ausschließlich mit einer Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit möglich. Sie melden sich zur regulären Prüfung an.

    Stillenden Müttern wird in den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung die Gelegenheit für erforderliche Stillpausen nach entsprechender Anmeldung zur Sonderfallklausur eingerichtet. Nur eine entsprechende Anmeldung gewährleistet die Organisation der Stillpause.

    Studierende in einer Justizvollzugsanstalt

    Studierende, die sich derzeit aufgrund einer Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt befinden, müssen sich vor Ablauf der Anmeldephase mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen. Eine Vollzugsbeamtin / ein Vollzugsbeamter soll als Ansprechperson für die Organisation der Prüfung genannt werden.

 

Klausurtermine

  • Bachelormodul Datum Uhrzeit
    Modul 1 25.08.25 12:00 - 13:30 Uhr
    Modul 2 28.08.25 12:00 - 13:30 Uhr
    Modul 3a 25.08.25 09:45 - 11:15 Uhr
    Modul 3b 26.08.25 09:45 - 11:15 Uhr
    Modul 4 27.08.25 09:45 - 11:15 Uhr
    Modul 5 28.08.25 09:45 - 11:15 Uhr
    Modul 6a 29.08.25 09:45 - 11:15 Uhr
    Modul 7 01.09.25 12:15 - 13:45 Uhr
    Modul AF A 03.09.25 12:00 - 13:30 Uhr
    Modul AF B 05.09.25 12:00 - 13:30 Uhr
    Modul AF C 04.09.25 12:00 - 13:30 Uhr
    Modul AF G 02.09.25 12:00 - 13:30 Uhr
  • Mastermodul Datum Uhrzeit
    Modul 1 25.08.25 09:30 - 11:00 Uhr
    Modul 3 26.08.25 09:30 - 11:00 Uhr
    Modul 4 27.08.25 09:30 - 11:00 Uhr
    Modul 5 28.08.25 09:30 - 11:00 Uhr
    Modul 6 29.08.25 09:30 - 11:00 Uhr
    Modul 8 01.09.25 12:00 - 13:30 Uhr
  • Mastermodul Datum Uhrzeit
    36631 01.09.25 09:30 - 11:00 Uhr
    36632 03.09.25 09:30 - 11:00 Uhr
    36633 04.09.25 09:30 - 11:00 Uhr
    36634 02.09.25 09:30 - 11:00 Uhr

    36635: Mündliche Prüfung; Termine erfolgen durch das Lehrgebiet

    Die Prüfungstermine der Module, die von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften angeboten werden, können Sie der Seite Modulabschlussprüfungen entnehmen.


Anmeldung im Prüfungsportal (10.07.2025 bis 20.07.2025)

Die Anmeldung zur Modulabschlussklausur ist nur vom 10.07.2025 bis zum 20.07.2025 über das Prüfungsportal möglich. Es erfolgen keine Nachmeldungen nach Fristablauf. Sollten die jeweils benötigten Prüfungsvorleistungen bzw. Kompetenzübungen absolviert, aber lediglich noch nicht verbucht sein, stellt dies kein Hindernis für die Anmeldung dar. Stellt sich nach endgültiger Verbuchung heraus, dass diese fehlen, erfolgt die automatische Abmeldung von der Prüfung. Nachfolgend erfolgt ein Überblick über die Anmeldemodalitäten.

Im Prüfungsportal selbst befindet sich die gleiche Übersicht.

  • Bei der Anmeldung zur Prüfung im Prüfungsportal wählen Sie das entsprechende Modul aus. Beispielhaft:

  • Studierende in Schwangerschaft/Stillzeit

    Studierende, die sich im persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz MuSchG) befinden und daher bis 12 Monate nach der Entbindung einen Anspruch auf Stillmöglichkeiten haben, wählen das Kürzel aus "Modulbezeichnung und dem Suffix „XD“. Beispielweise:

    Stellen Sie sicher, dass keine Anmeldung zu einer XB-Prüfung erfolgt.


    Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

    Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung melden sich wie folgt an:

    Die Prüfungen mit Nachteilsausgleich tragen im Gegensatz zur regulären Prüfung neben der Modulbezeichnung das Kürzel „XB“.

    Stellen Sie sicher, dass keine Anmeldung zu einer XD-Prüfung erfolgt.

    Bei nachgewiesener fehlender Teilnahmemöglichkeit an einer digitalen Klausur oder in Fällen, in denen eine Bearbeitungszeitverlängerung nicht eindeutig festgelegt werden kann (Verbot der Überkompensation), kann die digitale Klausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden.

    Wählen Sie bei der Anmeldung zur Prüfung das Kürzel "XB_O". Die Prüfung wird über ein Zoom-Meeting abgehalten. Auch hier werden, sofern erforderlich, die Bedingungen im Rahmen des Nachteilsausgleichs angepasst.

    Haben Sie sich ohne bewilligten Nachteilsausgleich zu einer Prüfung angemeldet, erfolgt die Abmeldung von der Prüfung nach vorheriger Anhörung.


    Studierende in einer Justizvollzugsanstalt

    Diese Gruppe der Studierenden wählt im Rahmen der Anmeldung folgende Alternative aus:

 

Häufig gestellte Fragen zu den Modulabschlussklausuren

Was muss ich bei einer digitalen Klausur beachten?

Antwort ausklappen

Sie müssen ein Notebook oder einen PC sowie eine kabelgebundene externe Kamera (Webcam) für die Prüfung zur Verfügung haben. Über die Aufsichtssoftware, kompatible Browser, den Ablauf der Prüfung sowie über die Ausrichtung der externen Kamera informiert die Prüfungsmoodle-Umgebung.


Haus- und Abschlussarbeiten

Hausarbeiten

B.Sc. Psychologie:

Die Anmeldung zur Prüfung im Modul BM6b erfolgt durch die Prüferin/den Prüfer nach Nachweis der aktiven Teilnahme.

M.Sc. Psychologie:

Die Anmeldung zur Prüfung im Modul MM2 muss im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 15.06.2025 vorgenommen werden.
Mit Belegung des Moduls MM7 erfolgt eine automatische Anmeldung zur Prüfung. Es ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich, das Modul MM7 unterscheidet sich in Organisation und Ablauf jedoch maßgeblich von den übrigen Modulen im Studiengang M.Sc. Psychologie (Informationen dazu sind im Studienportal auf der jeweiligen Modulseite veröffentlicht).

Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten werden elektronisch über das Online-Übungssystem eingereicht.

Sollte wegen einer Umschreibung in einen Masterstudiengang eine zeitnahe Bewertung Ihrer Abschlussarbeit nötig sein, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der/dem Prüfenden und dem Prüfungsamt in Verbindung.


Präsenzseminare

Bitte beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Hinweise im Studienportal des B.Sc. Psychologie:

Präsenzveranstaltungen im B.Sc. Psychologie

und im Studienportal des M.Sc. Psychologie:

Kompetenzübungen im M.Sc. Psychologie (neue Prüfungsordnung)

Präsenzveranstaltungen im M.Sc. Psychologie (alte Prüfungsordnung)


Versuchspersonenstunden

Ab dem Sommersemester 2024 gelten wieder die regulären Bedingungen zur Einreichung von Versuchspersonenstunden.

Das bedeutet: Bei einer Einreichung ab dem 01.04.2024 werden nur in Präsenz absolvierte Studienteilnahmen als Präsenz-Versuchspersonenstunden akzeptiert. Darüber hinaus sind für Studierende mit einer Ersteinschreibung ab dem Wintersemester 2018/19 die fünf speziellen Versuchspersonenstunden (Grunderhebung und drei Präsenz-Versuchspersonenstunden) wieder eine verpflichtende Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung der Module des 2. und 3. Studienabschnitts (Modul 3a – AFG) sowie zur Erbringung der entsprechenden Prüfungsvorleistungen

Bitte beachten Sie die Hinweise im Studienportal:

Versuchspersonenstunden


Freiversuchsregelung

Die während des Beginns der Corona-Pandemie eingeführte Freiversuchsregelung gilt seit dem Wintersemester 2021/2022 nicht mehr. Trotz Freiversuchsregelung in den vorherigen Semestern wird im Prüfungsportal der bisherige Prüfungsverlauf chronologisch und vollständig dargestellt. Die Anwendung der Freiversuchsregelung führte lediglich dazu, dass der Prüfungsanspruch im Studienfach unabhängig von der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Versuchszählung nicht verloren gehen konnte.

Fakultät für Psychologie | 28.03.2025