Zeugnis
Studienabschluss
Zum Zeitpunkt der Abgabe der B.Sc.-Arbeit bzw. der Erbringung (oder Anerkennung) der (letzten) Prüfungs- oder Studienleistung müssen Sie in den Studiengang eingeschrieben sein. Der ordnungsgemäße Abschluss kann erst bestätigt und bescheinigt werden, wenn sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht bzw. anerkannt wurden und die Bewertungen vollständig vorliegen.
Wenn Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen erbracht bzw. anerkannt bekommen haben und nur auf die Bekanntgabe der Ergebnisse bzw. auf die Benotung der Abschlussarbeit oder auf das Abschlusszeugnis warten, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester zurückmelden.
Für den Fall, dass Sie die letzte Prüfung entgegen Ihrer eigenen Prognose nicht bestanden haben und diese wiederholen müssen, wird das Studierendensekretariat auf Antrag eine verspätete Rückmeldung prüfen.
Abschlusszeugnis
Das Abschlusszeugnis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt. Verwenden Sie bitte das folgende Antragsformular (PDF 81 KB). Bitte füllen Sie das Formular am Bildschirm aus, drucken Sie es aus und und senden Sie den Antrag unterschrieben per Mail an die angegebene Adresse. Alternativ ist auch eine elektronische Signatur möglich.
Bitte überprüfen Sie vor Antragstellung noch einmal selbst, dass Sie alle Leistungen erfüllt haben und diese bereits im Prüfungsportal eingetragen wurden:
- Alle Modulprüfungen der Module 1-7 sowie drei Modulprüfungen aus den Modulen des dritten Studienabschnittes
- Bachelorarbeit bestanden
- Praktikum absolviert und eingetragen
- 30 Versuchspersonenstunden absolviert und eingetragen
- Zwei Präsenzveranstaltungen in verschiedenen Modulen besucht.
Wenn Sie die obigen Leistungen nicht alle erfüllt haben oder diese noch nicht im Prüfungsportal eingetragen wurden, kann Ihnen kein Zeugnis ausgestellt werden! Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird die Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Science“ sowie ein Diploma Supplement ausgestellt. Die Abschlussdokumente werden in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Antragstellung postalisch per Einschreiben verschickt.
Das Zeugnis kann auch nach der Exmatrikulation noch beantragt werden.
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktangaben der zuständigen Mitarbeiterin im Prüfungsamt:
Sandra Schröder (geb. Wirth)
- Prüfungsamt Psychologie
- E-Mail: psy.abschluss (Studienabschluss, Zeugnis und Abschlussarbeiten)
- Telefon: +49 2331 987-2990
- Fax: +49 2331 987-19298
- Sprechzeit: Mo. - Do., 09:00 - 11:00 Uhr
Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.