Masterarbeit
Zum Abschluss des Studiums gehört die Erstellung einer Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS. In der Masterarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein wirtschaftspsychologienahes Problem aus dem Bereich der Wirtschaftspsychologie, der Wirtschaftswissenschaft oder der Psychologie selbstständig, auf Basis der vermittelten Fachkenntnisse und fachlichen Zusammenhänge mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und verständlich darzustellen.
Mindestvoraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit ist neben dem erfolgreichen Abschluss von drei Modulen, von denen eines das Eingangsmodul und mindestens eines ein Pflichtmodul sein muss, der Nachweis über die Zulassung zum Projektseminar. Zusätzliche Voraussetzungen können von den Prüfer*innen verlangt werden, sie werden zum Anmeldezeitpunkt nicht überprüft, ihre Erfüllung erhöht jedoch die Chance, einen Platz für die Abschlussarbeit zu erhalten.
Mindestvoraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit ist neben dem erfolgreichen Abschluss von drei Modulen, von denen eines das Eingangsmodul und mindestens eines ein Pflichtmodul sein muss, der Nachweis über die Zulassung zum Projektseminar. Zusätzliche Voraussetzungen können von den Prüfer*innen verlangt werden, sie werden zum Anmeldezeitpunkt nicht überprüft, ihre Erfüllung erhöht jedoch die Chance, einen Platz für die Abschlussarbeit zu erhalten.
Anmeldung
Masterarbeiten werden sowohl von Lehrstühlen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft als auch von Lehrgebieten der Fakultät für Psychologie angeboten. Die Anmeldung zur Masterarbeit sowie die Verteilung der Studierenden auf die Lehrgebiete erfolgt über beide Fakultäten hinweg zentral durch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Daher entnehmen Sie bitte alle weiteren Informationen dazu, inkl. Anmeldezeitraum und Verteilungsverfahren, der Moodle-Umgebung „Mein Studium an der Fakultät WiWi“ (Zugriff nur für eingeschriebene Studierende möglich):
Bitte beachten: Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Masterarbeiten, die durch die Fakultät für Psychologie betreut werden. Für Masterarbeiten, die durch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft betreut werden, können abweichende Regelungen gelten. Wenden Sie sich dazu bitte an das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.
-
Bei einer Masterarbeit ist eine formlose schriftliche Abmeldung beim Prüfungsamt möglich, bevor das Thema der Masterarbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde.
Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der Masterarbeit abgemeldet haben, wird die Masterarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
-
Die Themenabsprache erfolgt nach der Zuteilung zu einem Lehrgebiet mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in. Bitte setzen Sie sich nicht im Vorfeld mit den Lehrgebieten in Verbindung. Nach der Verteilung nimmt Ihr*e Prüfer*in Kontakt zu Ihnen auf. Informationen zu möglichen Themen, die an der Fakultät für Psychologie bearbeitet werden können, finden Sie auf den Seiten der Lehrgebiete. Nach der Themenabsprache wird das besprochene Thema Ihrer Arbeit durch Ihre*n Prüfer*in an das Prüfungsamt übermittelt. Anschließend wird Ihnen das Thema mit der Angabe der Bearbeitungszeit schriftlich vom Prüfungsamt auf dem Postweg zugesandt. Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt nur, wenn das Projektseminar erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt vier Monate. Die Abgabefrist kann von der/dem Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der Themenstellerin/dem Themensteller um höchstens zwei Monate verlängert werden, wenn die Kandidatin/der Kandidat eine Fragestellung untersucht, für die Begleitarbeiten notwendig sind (z. B. empirische oder experimentelle Arbeiten), die diese Frist erfordern.
-
Wird nach der Themenvergabe die Masterarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Während der Bearbeitungszeit der Masterarbeit muss ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung (d.h. länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit) unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) sowie schriftlich (per Fax, E-Mail unter pa.psychologie oder per Post) beim Prüfungsamt erklärt werden.
Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, so muss spätestens vier Tage nach dessen Erklärung eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit!) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes als Nachweis beim Prüfungsamt eingehen (per Fax, E-Mail oder Post). Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ausschließlich die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt (PDF 94 KB) zu verwenden.
Die Rücktrittserklärung ist unbeachtlich, wenn
- die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich nach Eintritt der Prüfungsunfähigkeit erfolgt,
- der entsprechende Nachweis nicht spätestens nach vier Tagen vorgelegt wird,
- der Nachweis sich nicht auf die Prüfungsunfähigkeit bezieht (Allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder
- der Nachweis rückwirkend ausgestellt wurde.
Über Regelungen zu Dauerleiden informieren Sie sich bitte hier: Nachteilsausgleich
Wird nach der Themenvergabe die Hausarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Während der Bearbeitungszeit der Hausarbeit muss ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung (d.h. länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit) unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) sowie schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden.
Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, so muss spätestens drei Tage nach dessen Erklärung eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit!) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes als Nachweis beim Prüfungsamt eingehen (per Fax, E-Mail oder Post). Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ausschließlich die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt (PDF 94 KB) zu verwenden.
Die Rücktrittserklärung ist unbeachtlich, wenn
- die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich nach Eintritt der Prüfungsunfähigkeit erfolgt,
- der entsprechende Nachweis nicht spätestens drei Tage vorgelegt wird,
- der Nachweis sich nicht auf die Prüfungsunfähigkeit bezieht (Allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder
- der Nachweis rückwirkend ausgestellt wurde.
Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird.
Die Dauer der Verlängerung(en) darf insgesamt die Bearbeitungszeit nicht um mehr als 50 % überschreiten.
Über Regelungen zu Dauerleiden informieren Sie sich bitte hier: Nachteilsausgleich
-
Ab dem Wintersemester 2024/25 können für Studierende der FernUni leider keine vergünstigten SPSS- bzw. AMOS-Lizenzen mehr angeboten werden, da entsprechende Finanzmittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Studierende, die weiterhin SPSS nutzen möchten, müssen selbst eine Lizenz beschaffen. IBM stellt dazu eine Anbieterübersicht bereit:
IBM bietet über die gelisteten Anbieter drei verschiedene Varianten von SPSS GradPack an, wovon nur "GradPack Premium For Students" empfohlen werden kann, da die anderen Varianten einen reduzierten Funktionsumfang haben.
In der Lehre an der Fakultät für Psychologie wird bereits seit mehreren Semestern die frei erhältliche Statistiksoftware R genutzt.
-
Das Deckblatt muss die folgenden Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Studiengangs
- Thema der Abschlussarbeit (dieses darf im Wortlaut nicht von der offiziellen Themenstellung abweichen)
- Ihr Name, Ihre Matrikel-Nr., Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse
- Name des/der Prüfer*in sowie ggf. der Betreuung
- Datum der tatsächlichen Abgabe
Der Umfang der Masterarbeit ohne Verzeichnisse und Anlagen soll etwa 12.000 Wörter betragen. Bitte beachten Sie prüfer*in- bzw. modulspezifische Vorgaben zu Format, Inhalt und Layout in Moodle.
-
Die Masterarbeit kann ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Übungssystem der FernUniversität eingereicht werden. Die Einhaltung der für die Masterarbeit festgelegten Abgabefrist wird durch den Zeitpunkt des Uploads der Datei nachgewiesen.
Eine Anleitung zur Einreichung digitaler Abschlussarbeiten über das Online-Übungssystem der FernUniversität steht zum Download bereit:
Anleitung Abgabe Abschlussarbeiten (PDF 308 KB)
Die Eigenständigkeitserklärung laut Prüfungsordnung erfolgt im Rahmen des Uploads der Datei und muss nicht in die Datei eingefügt werden. Den genauen Wortlaut der Eigenständigkeitserklärung sowie Informationen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen der Abschlussarbeit finden Sie hier:
Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Enthaltene Textbestandteile sind nicht durch einen Textgenerator auf Basis Künstlicher Intelligenz erstellt worden. Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht. Dies gilt auch für enthaltene Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstellungen. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Arbeit mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft wird.
-
Über die bestandene oder nicht bestandene Masterarbeit bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung wird i.d.R. spätestens zwei Monate nach der Abgabe mitgeteilt.
Den Notenbescheid erhalten Sie per Post. Die Gutachten der Prüfer*innen zu Ihrer Masterarbeit können Sie über das Online-Übungssystem abrufen, sobald das Ergebnis vom Prüfungsamt endgültig freigegeben wurde – Sie erhalten dann eine automatisierte E-Mail vom Online-Übungssystem.
Über das Prüfungsportal können Sie Ihr Prüfungsergebnis auch online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.
Die Masterarbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
Nach der Absolvierung aller Leistungen müssen Sie bei der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft einen Antrag auf Ausstellung des Masterzeugnisses stellen (s. Moodle-Umgebung "Mein Studium an der Fakultät WiWi").
Kontakt
Bei Fragen zur Anmeldung der Masterarbeit sowie zur Verteilung auf die Lehrgebiete
Richten Sie Fragen zur Anmeldung der Masterarbeit sowie zur Verteilung auf die Lehrgebiet bitte direkt an die Mitarbeitenden im Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.
Bei Masterarbeiten, die an der Fakultät für Psychologie betreut werden
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Lehrgebiet.
Für die Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen, für die Einsendung der Masterarbeit und für organisatorische Fragen nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktangaben der zuständigen Mitarbeiterinnen im Prüfungsamt der Fakultät für Psychologie:

Sandra Schröder (geb. Wirth)
- E-Mail: pa.psychologie
- Telefon: +49 2331 987-2990
- Fax: +49 2331 987-19298
- Sprechzeit: Mo. - Do., 09:00 - 11:00 Uhr
Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.

Julia Melcher
E-Mail: pa.psychologie
Telefon: +49 2331 987-2991
Fax: +49 2331 987-19299
Sprechzeit: Di. - Fr., 09:00 - 11:00 Uhr
Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.