Interne Fortbildungsveranstaltung

Mitarbeitende motivieren (HÜF-Selbstlernkurs)

Termin:
Selbstlernkurs
Lernpfad:
Basiswissen Führung

Lernziele:

  • Die Grundprinzipien der Motivation verstehen
  • Wichtige Instrumente zur Motivation der Mitarbeitenden effektiv nutzen
  • Demotivation bei Mitarbeitenden erkennen und beseitigen
  • In der Lage sein, individuelle und auf die Mitarbeiter:innen bezogene Anreize zu schaffen
  • Aufgabenbeschreibungen und Tätigkeiten motivierend gestalten

Inhalt:

Wenn sich Mitarbeitende hinter ihrem Schreibtisch verschanzen, muss nicht böser Wille oder Bequemlichkeit die Ursache dafür sein. Oft fehlen Wissen, Können und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Wie also können Führungskräfte ihre Mitarbeiter:innen motivieren, aus sich herauszukommen und sich mutig neuen Aufgaben zu stellen? In diesem E-Learning lernen die Teilnehmer:innen hilfreiche Methoden zur Motivation ihrer Mitarbeitenden kennen.

Lernpfad:

Dieser Selbstlernkurs ist Teil des Lernpfads "Basiswissen Führung". Weitere Informationen zu den Lernpfaden finden Sie auf unserer Website.

Lernpfade mit Zertifikatsabschluss

WICHTIG: Sie gelangen über den Anmeldebutton auf die externe Seite der HÜF-NRW. Um sich für den Kurs anzumelden, klicken Sie bitte auf den Button "Shibboleth Login". Diesen finden Sie rechts auf der geöffneten Seite. Anschließend müssen Sie als Organisation die FernUniversität auswählen, dann können Sie starten.

Online-Anmeldung

Weitere Informationen

Auskunft erteilt: E-Mail: personalentwicklung

Allgemeine Informationen und Hinweise

Falls notwendig, kann für die Dauer des Seminars die Kinderbetreuung im MiniCampus in Anspruch genommen werden.

MiniCampus Homepage

Wir berücksichtigen gerne Ihre persönlichen Bedarfe, die aufgrund vorhandener Einschränkungen entstehen können. Sprechen Sie uns gerne hierzu an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

Fragen zu Ihrer (möglichen) Seminarteilnahme senden Sie bitte ausschließlich an personalentwicklung . Zum Anmelde-/Teilnahmestatus können Referent*innen keine verbindliche Auskunft geben.

Jasmin Kops | 11.11.2024