Bildschirmbrille
In den meisten Fällen eignen sich Brillen, die im täglichen Leben getragen werden, auch für die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz. Die Kosten für derartige (universell verwendbare) Sehhilfen werden nicht vom Arbeitgeber getragen oder bezuschusst. In bestimmten Fällen ist die Alltagsbrille jedoch nicht für die Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz geeignet.
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Eine Bildschirmbrille ist eine spezielle Sehhilfe für Ihre Arbeit an Bildschirmgeräten. Sie soll Ihnen die Bildschirmarbeit erleichtern. Die Bildschirmbrille ist daher so konzipiert, dass sie für Ihre Bildschirmarbeit genau abgestimmt und angepasst wird. Sie kann in der Regel nur für Bildschirmarbeiten und zum Lesen genutzt werden.
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Ein Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung ist ein Arbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät, der ausgestattet sein kann mit
• Einrichtungen zur Erfassung von Daten,
• Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer Arbeitsaufgaben zur Verfügung steht,
• Zusatzgeräten und Elementen, die zum Betreiben oder Benutzen des Bildschirmgeräts gehören oder
• sonstigen Arbeitsmitteln.Sie müssen an einem Bildschirmarbeitsplatz eingesetzt sein und bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen.
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Eine spezielle Sehhilfe, die Bildschirmbrille, kann notwendig werden, wenn eine Alltagsbrille für die Bildschirmarbeit nicht mehr ausreicht. Bitte setzen sie sich zur Vereinbarung eines Sehtests mit dem betriebsärztlichen Dienst in Verbindung. Sollte der betriebsärztliche Dienst die Anschaffung einer Bildschirmbrille für notwendig erachten, so steht einer Bildschirmbrille nichts mehr im Wege.
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Wenn Sie zur Anschaffung einer Bildschirmbrille Leistungen von der FernUniversität in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie vor der Anschaffung zum betriebsärztlichen Dienst. Nach der Bildschirmarbeitsverordnung gilt für die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens einschließlich des Zurverfügungstellens von speziellen Sehhilfen die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Beim betriebsärztlichen Dienst wird die Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge durchgeführt und festgestellt, ob Sie eine Bildschirmbrille benötigen oder nicht.
Die Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge ist keine augenärztliche Untersuchung wie bei einer Augenärztin bzw. bei einem Augenarzt, sondern dient unter anderem der Feststellung, ob Sie eine entsprechende Sehhilfe für die Bildschirmtätigkeit benötigen.
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Die FernUniversität beteiligt sich unter den oben genannten Voraussetzungen an den Kosten für die Anschaffung einer Bildschirmbrille.
Aber beachten Sie bitte, dass eine Erstattung der Kosten für die Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille nicht in unbeschränkter Höhe erfolgen kann.
• Für die Brillengestelle sind als notwendige Kosten 20,00 Euro anzuerkennen.
• Pro Glas werden bis zu 180,00 Euro übernommen.
• Ab +/- 6 dpt werden 25,00 Euro pro Glas zusätzlich gezahlt.
• Die Kosten für das Einschleifen der im Rahmen einer Reparatur angefertigten Gläser sind je Glas erstattungsfähig bis zu 25 Euro. -
Zuständig ist
Herr Rainer Kutz
Tresec Medical GmbH
Arbeitsmedizinisches Zentrum Dortmund
Ostenhellweg 42-48
44135 DortmundBüro FernUniversität
Sprechstunden und sonstige Vorsorgen
Gebäude 9 (Universitätsstraße 47)
Raum D U11 (Eingang Untergeschoss, neben dem MiniCampus)
Während der Sprechzeiten telefonisch unter:
+49 2331 987 2365
Terminabsprachen über die Medizinische Assistenz
TRESEC Medical GmbH
E-Mail: praxis.dortmund@tresec.com
Telefon: +49 231 42 57 93 10 -
Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie vor Anschaffung der Bildschirmbrille einen Kostenvoranschlag bei Ihrer/Ihrem Optiker*in einholen.
Hiernach können Sie sich die Brille beschaffen und reichen nach dem Kauf die Rechnung mit folgenden Angaben
• Bestätigung, dass es sich um eine Bildschirmarbeitsplatzbrille handelt
• Glasstärken für jedes Glas einzeln aufgeführt
• Kosten für die Fassung
zusammen mit dem Antrag beim Personaldezernat ein. Es muss darauf geachtet werden, dass der betriebsärztliche Dienst und der Vorgesetzte vor dem Kauf (somit vor dem Rechnungsdatum) unterschrieben haben.
Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Antrag und der Anschaffung bzw. dem Rechnungsdatum kein langer Zeitraum liegt, da die Sehstärke sich ggf. in der Zwischenzeit verändern könnte.
Im Personaldezernat wird der Antrag geprüft und Ihnen der erstattungsfähige Anteil auf das für die Gehaltszahlung angegebene Konto überwiesen. Selbstverständlich können Sie auch teurere Gläser oder ein teureres Gestell anschaffen, müssen aber die Differenz hierzu selber tragen. -
Trotz aller Sorgfalt kann eine Brille auch mal kaputt gehen, verloren gehen oder Sie haben den Eindruck, die Sehkraft hat sich verändert.
In diesen Fällen stellen Sie bitte einen Antrag auf Ersatzbeschaffung. Die Vorgehensweise ist die gleiche, wie beim Neuantrag. Bei Verlust oder Beschädigung reichen Sie bitte zusätzlich eine schriftliche Erklärung ein. -
Ihre Personalsachbearbeitung hilft Ihnen gerne weiter.
- Antrag Bildschirmbrille (PDF 680 KB)
- Handlungsrahmen Bildschirmbrille (PDF 666 KB)