Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Auflösung

Wenn Sie das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beenden möchten, besteht die Möglichkeit in beiderseitigem Einvernehmen den Vertrag aufzulösen. Der Antrag auf Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses ist schriftlich oder per E-Mail auf dem Dienstweg zu stellen.

Kündigung

Möchten Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung zur Klärung der Kündigungsfrist. Die Kündigung ist schriftlich per Post einzureichen.

    • Abwicklung des Erholungsurlaubs klären
    • spätestens bis zum letzten Tag der Dienstleistung unaufgefordert den Arbeitsplatz geordnet übergeben
    • Rückgabe alle empfangenen Schlüssel/Transponder und Geräte
    • Rückgabe aller sonstigen Arbeitsmaterialien
    • Ihre Lohnsteuerunterlagen erhalten Sie vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
    • Benötigen Sie ein qualifiziertes Zeugnis? Wenden Sie sich an die Personalabteilung
    • Denken Sie daran, sich bei Bedarf rechtzeitig bei der Arbeitsagentur zu melden. Damit vermeiden Sie ggfls. Verzögerungen bei den Leistungen der Arbeitsagentur
  • Eine Arbeitsbescheinigung können Sie bei Ihrer Sachbearbeitung anfordern. Nach Eintragung der uns vorliegenden Daten senden wir das Formular zur abschließenden Bearbeitung an das LBV weiter.