Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Auflösung
Wenn Sie das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beenden möchten, besteht die Möglichkeit in beiderseitigem Einvernehmen den Vertrag aufzulösen. Der Antrag auf Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses ist schriftlich oder per E-Mail auf dem Dienstweg zu stellen.
Kündigung
Möchten Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung zur Klärung der Kündigungsfrist. Die Kündigung ist schriftlich per Post einzureichen.
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- Abwicklung des Erholungsurlaubs klären
- spätestens bis zum letzten Tag der Dienstleistung unaufgefordert den Arbeitsplatz geordnet übergeben
- Rückgabe alle empfangenen Schlüssel/Transponder und Geräte
- Rückgabe aller sonstigen Arbeitsmaterialien
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- Ihre Lohnsteuerunterlagen erhalten Sie vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
- Benötigen Sie ein qualifiziertes Zeugnis? Wenden Sie sich an die Personalabteilung
- Denken Sie daran, sich bei Bedarf rechtzeitig bei der Arbeitsagentur zu melden. Damit vermeiden Sie ggfls. Verzögerungen bei den Leistungen der Arbeitsagentur
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Eine Arbeitsbescheinigung können Sie bei Ihrer Sachbearbeitung anfordern. Nach Eintragung der uns vorliegenden Daten senden wir das Formular zur abschließenden Bearbeitung an das LBV weiter.
Webredaktion - Personal
| 17.06.2024