Zeugnis
Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?
Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis haben Sie, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, sowie aus wichtigem Grund auch während des Beschäftigungsverhältnisses.
Welche Arten von Zeugnissen gibt es?
Einfaches Zeugnis
Bei einem einfachen Zeugnis werden die Fakten wie Daten zur Person, Dauer und Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten festgehalten.
Qualifiziertes Zeugnis
In einem qualifizierten Zeugnis findet zudem eine Bewertung der Leistungen statt.
Wie erhalte ich ein Zeugnis?
Benötigen Sie ein Zeugnis, wenden Sie sich bitte an Ihre Vorgesetzte bzw. an Ihren Vorgesetzten.
Hinweise für Vorgesetzte
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Um den Prozess der Erstellung von Arbeitszeugnissen zu beschleunigen, stehen Ihnen ab sofort standardisierte Vorlagen zur Verfügung, die Sie ohne Beteiligung des Personaldezernats unmittelbar verwenden können. Die Vorlagen liegen mit den Benotungen „sehr gut“, „gut“ und „befriedigend“ vor. Lediglich die Daten zur Person, zum Beschäftigungsverhältnis und die Aufgaben der Beschäftigten müssen ergänzt werden. Das Arbeitszeugnis wird ausschließlich von Ihnen als zuständiger Führungskraft unterschrieben und ausgestellt und es kann eine Kopie an das Personaldezernat zur Aufnahme in die Personalakte übersandt werden. Eine Prüfung dieser Zeugnisse durch das Personaldezernat findet nicht statt.
Sollte ein individuelles Arbeitszeugnis gewünscht sein, bitten wir Sie, sich an die zuständige Personalsachbearbeiter*innen zu wenden, die Ihnen dann einen Bewertungsbogen zur Verfügung stellen werden. Bitte beachten Sie dabei, die längere Bearbeitungszeit.