Krankheit und Beihilfe
Krankheit
Ab dem 1. Januar 2023 wird es wesentliche Änderungen bei der Meldung von Arbeitsunfähigkeiten für gesetzlich Versicherte geben, über die wir Sie hiermit informieren möchten.
gesetzlich Krankenversicherte
Die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die so genannte eAU, hat bereits begonnen. Schon seit dem 1. Juli 2022 bekommen Sie bei einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit keine Papierausfertigung mehr für Ihre Krankenkasse. Die Arztpraxis schickt Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stattdessen auf elektronischem Wege direkt zu Ihrer Krankenkasse. Sie müssen sich also nicht mehr darum kümmern, die Krankmeldung an Ihre Krankenkasse zu schicken.
Als weitere Neuerung werden Sie ab dem 1. Januar 2023 außerdem keinen „gelben Schein“ mehr für uns als FernUniversität bekommen. Die Informationen über Ihre Arbeitsunfähigkeit werden künftig direkt zwischen Ihrer Krankenkasse und uns ausgetauscht. Trotzdem sind Sie natürlich auch weiterhin verpflichtet, uns unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer zu informieren.
Erst wenn Sie uns, wie oben beschrieben, über das Vorliegen einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informiert haben, dürfen wir rechtlich eine elektronische Anfrage an die Krankenkasse senden.
privat Krankenversicherte
Für privat Krankenversicherte findet das eAU-Verfahren keine Anwendung.
Krankmeldung
Im Krankheitsfall informieren Sie unverzüglich zu Dienstbeginn Ihre Führungskraft oder eine durch die Führungskraft benannte Person und teilen dabei die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit mit. Sollte die Arbeitsunfähigkeit auf einem Wege- oder Arbeitsunfall beruhen, so teilen Sie dies bitte ebenfalls mit. Hier müssen dann ggfls. noch weitere Schritte eingeleitet werden.
Ferner ist die Krankmeldung im Krank- und Gesundmeldeworkflow des Verwaltungsportals zu erfassen. Ob Sie dies selbst erfassen oder eine Person aus der Organisationseinheit dies übernimmt, stimmen Sie bitte intern selbst ab.
Vorlage einer Dienstunfähigkeitsbescheinigung
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Arbeitstage, müssen Sie diese spätestens ab dem vierten Tage Ihrer Dienstunfähigkeit ärztlich feststellen lassen und die Bescheinigung im Personaldezernat vorlegen. Den genauen Zeitraum der ärztlich bestätigten Dienstunfähigkeit teilen Sie ebenfalls wieder unverzüglich Ihrer Führungskraft oder der durch die Führungskraft benannten Person mit.
Die Dienstunfähigkeitsbescheinigung ist darüber hinaus im Krank- und Gesundmeldeworkflow der jeweiligen Krankmeldung beizufügen.
Gesundmeldung
Ebenso wichtig wie die Krankmeldung ist die Gesundmeldung, damit der Vorgang in der Personalabteilung abgeschlossen werden kann.
Wenn Sie wieder gesund sind, melden Sie oder jemand aus Ihrem Bereich dies am Tag der Wiederaufnahme des Dienstes über den Krank- und Gesundmeldeworkflow. Wichtig ist hierbei, dass Sie uns auch über den letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit informieren, wenn die Dienstaufnahme nicht direkt am Folgetag erfolgte (Bsp.: Letzter Tag der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit am Freitag, Dienstaufnahme am Montag).
FAQ zum AU-Workflow
Bei Problemen mit dem Workflow wenden Sie sich bitte an Helpdesk. Feedback zum Krank- und Gesundmeldeworkflow richten Sie bitte an Ihre zuständige Personalsachbearbeitung.
Beihilfe
Eine bestehende Pflichtversicherung endet mit dem Wirksamwerden der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten.
Beamtinnen und Beamte sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Aktive Beamtinnen und Beamte sind in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen beihilfeberechtigt.
Bei einer Verbeamtung muss sich die Beamtin oder der Beamte selbst um einen ausreichenden, der Beihilfe ergänzenden Krankenversicherungsschutz in einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse (freiwillig) kümmern.
Die Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der FernUniversität in Hagen erfolgt durch die Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe (kvw).
Ihre Beihilfeanträge senden Sie bitte entweder unmittelbar oder über die Dienstpost an folgende Adresse:
Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe (kvw)
Postfach 4629
48026 Münster
Derart adressierte und verschlossene Umschläge mit Ihren Beihilfeanträgen legen Sie einfach unfrankiert in die interne Post. Spätestens am zweiten Tag erfolgt der Versand per Sammelpost an die kvw Beihilfekasse.
Kontakt
- Telefon: +49 251 591-5501
- E-Mail: beihilfekasse@kvw-muenster.de
- Servicezeiten: Mo. - Fr.: 08:30-12:30 Uhr, Mo. und Mi.: 14:00-15:30 Uhr
- FAQ: https://www.kvw-muenster.de/de/beihilfe/service/faq/
Ansprechpartnerin für alle Beihilfeberechtigten der FernUniversität in Hagen ist Frau Marlies Feldkämper (Telefon: +49 251 591-6909).