Allgemeine Informationen und Hinweise
Kosten
Falls nicht ausdrücklich vermerkt, wird für die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen keine Teilnahmegebühr erhoben. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass zu bestimmten Veranstaltungen Nebenkosten anfallen, die nicht von der FernUniversität in Hagen getragen werden können. In diesen Fällen können Eigenbeiträge von den Teilnehmenden erhoben werden. Näheres ist den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen.
Fahrtkosten können nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes NRW erstattet werden, sofern der Dienstort nicht dem Seminarort entspricht. Die Reise sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Sollten Sie aus besonderen Gründen die Anreise zur Fortbildungsveranstaltung mit einem privaten PKW antreten wollen, bitte ich Sie, einen Dienstreiseantrag zu stellen.
Bei Rückfragen in dieser Angelegenheit wenden Sie sich bitte an Frau Maßenberg (Telefon: +49 2331 987-4606).
Bitte beachten Sie, dass bei der Abrechnung von Fortbildungsreisen grundsätzlich eine Kopie der Abordnung beigelegt werden muss.
Anmeldung
Für alle angebotenen Fortbildungsveranstaltungen, mit Ausnahme von Selbstlernkursen, besteht eine Anmeldepflicht:
Um sich für ein Seminar anzumelden, klicken Sie bitte auf den Link, den Sie unter dem entsprechenden Seminar finden, zu dem Sie sich anmelden möchten. Dort können Sie auch einsehen, wie viele Teilnehmer*innen sich bereits zu dem Seminar angemeldet haben und auf welchem Platz Sie sich befinden. Falls Sie Ihre Anmeldung zurücknehmen oder Anmeldedaten ändern möchten, so können Sie dies bis zum Ablauf der Anmeldefrist über den entsprechenden Link verwalten.
Alle Beschäftigten werden 2 bis 3 Wochen vor Beginn eines Seminars darüber informiert, ob sie an dem jeweiligen Seminar teilnehmen können oder nicht.
Werden Änderungen oder Ergänzungen des Programms oder einzelner Veranstaltungen erforderlich, erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung.
Die erfolgte Seminaranmeldung ist verbindlich, eine Seminarabmeldung ist nur aus dringenden dienstlichen oder persönlichen Gründen möglich. Im Falle einer Abmeldung senden Sie bitte eine kurze Rückmeldung ausschließlich an personalentwicklung. Eine Meldung an die*den Trainer*in und/oder eine Meldung an das Personaldezernat ist/sind nicht ausreichend.
Dienstbefreiung
Die angebotenen Veranstaltungen liegen, sofern sie voll bzw. teilweise während der Dienstzeit stattfinden und die*der Interessent*in zur vorgesehenen Zielgruppe gehört, grundsätzlich überwiegend im dienstlichen Interesse. Somit gilt die erforderliche Dienstbefreiung als erteilt, sofern keine Absage erfolgt ist.
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte erhalten bei Veranstaltungen im dienstlichen Interesse, die über ihre vertragsgemäß zu leistende oder beamtenrechtlich festgesetzte Arbeitszeit hinausgehen, einen Freizeitausgleich. Nähere Einzelheiten sind mit dem Referat Organisations- und Personalentwicklung abzustimmen.
Nacharbeiten/Sonderurlaub
Beantragen Beschäftigte, die nicht zur Zielgruppe gehören, die Teilnahme an einer Veranstaltung, die die Dienstzeit ganz oder teilweise berührt, so ist das dienstliche Interesse grundsätzlich nicht gegeben. Eine Zulassung kann, sofern noch Plätze frei sind, trotzdem erfolgen mit der Auflage, dass die durch die Teilnahme versäumte Arbeitszeit nachgearbeitet wird oder eine Anrechnung als Sonderurlaub erfolgt, wenn die nach den einschlägigen Bestimmungen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausfall einer Veranstaltung
Liegen weniger als 6 Anmeldungen für ein Seminar vor, findet die Veranstaltung in der Regel nicht statt. Sie kann aber in Absprache mit der Dozentin/dem Dozenten nachgeholt bzw. bei besonderem dienstlichen Interesse dennoch durchgeführt werden.
Verpflegung
Sie werden bei den Seminaren nicht verpflegt. Nehmen Sie sich deshalb eine Kleinigkeit zu essen und insbesondere ausreichend Getränke mit!