Informationen und Hinweise für neuberufene Professorinnen und Professoren
Wir freuen uns, dass Sie den Ruf auf eine Professur an unserer FernUniversität in Hagen erhalten haben.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Hinweise für die Berufungsverhandlung, einen ersten Überblick zum Ernennungsverfahren und weitere allgemeine Informationen geben.
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Die Berufungsverhandlungen beziehen sich auf
- die Aufgaben des Amtes,
- die Abgrenzung des Aufgabenbereichs,
- die Bezeichnung des Amtes,
- den Zeitpunkt der Übernahme des Amtes,
- die Höhe der Besoldung/ Vergütung,
- Ausstattung und Arbeitsmöglichkeiten (Räume, Personalstellen, Sachmittel, Einrichtungen) für den Aufgabenbereich.
Für nachfolgende Punkte gelten jeweils allgemeine Vorschriften:
- Einzelfragen aus dem Bereich des Beamten- und Besoldungsrechts einschließlich des Nebentätigkeitsrechts,
- Einzelfragen zur Umzugskostenpauschale,
- Möglichkeiten und die Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub.
Besondere Vereinbarungen sind daher hierzu nicht vorgesehen.
Mit Rücksicht auf die vorstehenden Hinweise werden Sie gebeten, nach Erhalt des Rufschreibens zeitnah mitzuteilen, ob Sie grundsätzlich bereit sind, in Verhandlungen über die Berufung einzutreten. Wir würden uns freuen, Sie bald zu Berufungsverhandlungen in Hagen begrüßen zu dürfen.
Zur Vorbereitung der Berufungsverhandlung wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Unterlagen über Ihre bisherigen Bezüge (bspw. abgeschlossene Berufungsvereinbarungen, letzte Abrechnung, Dienstverträge) zukommen lassen würden.
Zur Ernennung bzw. Einstellung im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses ist i.d.R. die Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, bei grundsätzlicher Bereitschaft zur Annahme des Rufs, rechtzeitig ein solches Gesundheitszeugnis bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt zu beantragen (bitte das dem Rufschreiben beigelegte Schreiben dort vorlegen). Das Gesundheitszeugnis darf zum Zeitpunkt, in dem es vorgelegt wird, nicht älter als drei Monate sein. Die Kosten für das Gesundheitszeugnis trägt die FernUniversität in Hagen. Das Gesundheitszeugnis sowie die Kostenrechnung sind daher hier einzureichen. Bei ständigem Wohnsitz im Ausland kann ein Gesundheitszeugnis des Vertrauensarztes der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt werden.
Darüber hinaus wird für die Ernennung bzw. Einstellung im privatrechtlichen Dienstverhältnis ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Belegart O) benötigt. Das Führungszeugnis können Sie bei Ihrer örtlichen Behörde (in der Regel Einwohnermeldeamt) beantragen. Die Kosten für das Führungszeugnis werden nicht erstattet. Auch das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt, in dem es vorgelegt wird, nicht älter als drei Monate sein.
Reisekosten für Gespräche, zu denen wir Sie eingeladen haben, werden im Rahmen der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes erstattet; die Reisekostenrechnungen sind ebenfalls hier einzureichen.
Professorinnen und Professoren (auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit) müssen anlässlich der Übernahme in ein Beamtenverhältnis zur FernUniversität in Hagen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtenstatusgesetzes eine Erklärung über ihre Verfassungstreue abgeben und gemäß § 46 des Landesbeamtengesetzes folgenden Diensteid leisten:
"Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe."Den Eid können Sie auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" leisten.
Sofern die Einstellung im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses beabsichtigt ist, ist statt des Diensteides die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) erforderlich.
Des Weiteren ist gegenüber der FernUniversität in Hagen zu erklären, dass die „Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology)“ weder angewandt, gelehrt oder in sonstiger Art und Weise dafür geworben oder verbreitet wird. In diesbezüglicher Hinsicht eintretende Änderungen sind umgehend und unaufgefordert dem Personaldezernat mitzuteilen.
Sofern Sie nicht im Besitz einer deutschen Staatsbürgerschaft sind, benötigen Sie vor der Berufung zur Professorin bzw. zum Professor eine gültige Aufenthaltserlaubnis (für Staatsbürger der Europäischen Union nicht erforderlich), die Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Hagen beantragen können.
Bei der Erteilung des Rufes wird die Bereitschaft vorausgesetzt, bei Übertragung der angebotenen Stelle nach Hagen oder Umgebung umzuziehen. Dafür kann Ihnen im Rahmen der geltenden Bestimmungen eine Umzugskostenpauschale zugesagt werden. Die Pauschale wird nach Beendigung des Umzugs und Vorlage einer Meldebescheinigung gewährt. Der Umzug ist innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Zusage nachzuweisen.
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Die nachfolgenden Punkte geben Ihnen einen ersten Überblick über einige wichtige Punkte zu Ihrem Status als Professorin bzw. Professor.
Dienstverhältnis
In der Regel werden Professorinnen und Professoren in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Das Beamtenverhältnis wird durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde begründet.
Sofern eine Verbeamtung ausnahmsweise nicht in Betracht kommen sollte, erfolgt die Beschäftigung im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses mit Abschluss eines Dienstvertrages.
Bezüge
Die Bezüge von Beamtinnen und Beamten bezeichnet man als Besoldung.
Die Besoldung von Professorinnen und Professoren der FernUniversität in Hagen wird durch das Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt.
Zur Besoldung von Professorinnen und Professoren zählen neben dem Grundgehalt der Besoldungsordnung W und ggfs. dem Familienzuschlag auch Leistungsbezüge.
Leistungsbezüge können im Rahmen der Berufungsverhandlung vereinbart werden (sog. Berufungsleistungsbezüge). Darüber hinaus können Leistungsbezüge auch für besondere Leistungen (besondere Leistungsbezüge) oder für die Wahrnehmung einer Funktion im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung (Funktionsleistungsbezüge) gewährt werden.
Weitere Informationen zur Vergabe von besonderen Leistungsbezügen können Sie der Richtlinie zum Verfahren und der Vergabe von Leistungsbezügen (PDF 168 KB) entnehmen.
Dienstort
Der Dienstort von Professorinnen und Professoren der FernUniversität ist Hagen.
Beihilfe
Mit der Verbeamtung haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Damit übernimmt der Dienstherr einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Die Restkosten sind in diesem Fall – in der Regel durch eine private Krankenversicherung – selbst zu versichern. Dementsprechend müssen Sie sich rechtzeitig vor der Verbeamtung um einen den Beihilfetarif ergänzenden, ausreichenden Krankenversicherungsschutz bemühen.
Erholungsurlaub
Für den Erholungsurlaub gilt die Freistellungs- und Urlaubsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Alle Beamtinnen und Beamten haben einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Professorinnen und Professoren informieren die Dekanate der jeweiligen Fakultäten vor Urlaubsbeginn über die geplante Abwesenheit.
Forschungssemester
Die FernUniversität in Hagen verfolgt das Ziel, den Forschungsstandort weiter zu stärken und die Sichtbarkeit der Forschungen zu erhöhen. Ein Baustein zur Erreichung dieses Ziels ist die Nutzung von Forschungssemestern.
Professorinnen und Professoren der FernUniversität können daher auf Antrag von ihren Aufgaben in Lehre und Verwaltung zugunsten der Dienstaufgaben in der Forschung freigestellt werden, sofern eine ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre während dieser Zeit gewährleistet ist. Der FernUniversität in Hagen sollen durch die Freistellung keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Freistellung von der Lehrverpflichtung setzt in der Regel eine vorangegangenen ununterbrochenen Lehrtätigkeit von mindestens 8 Semestern an der FernUniversität in Hagen voraus.
Anträge auf die Gewährung von Forschungssemestern sind in der Regel zum
- bis zum 1. April für ein Forschungssemester im folgenden Wintersemester bzw.
- bis zum 1. Oktober für ein Forschungssemester im folgenden Sommersemester
im Dekanat der jeweiligen Fakultät einzureichen. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Durchführung von Forschungssemestern (PDF 120 KB).
Nach Beendigung eines Forschungssemesters ist der Prorektorin/ dem Prorektor für Forschung über das Dekanat innerhalb von drei Monaten ein schriftlicher Bericht über die geleisteten Arbeiten und Ergebnisse der Forschungstätigkeit vorzulegen.
Dienstreisen und Reisekosten
Dienstreisen aller Art sind genehmigungspflichtig. Ohne die vorherige Genehmigung besteht kein Unfallschutz und kein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Detaillierte Informationen zum Thema „Dienstreisen und Reisekosten“ finden Sie auf den Seiten der Reisekostenstelle.
Lehrverpflichtung
Die Lehrverpflichtung des lehrenden Personals an Universitäten ist in der Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.
Weitere Informationen zur Lehrverpflichtung finden Sie auch unter Lehre.
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Es ist uns wichtig, Sie beim Einstieg und auf Ihrem individuellen Weg an der FernUniversität bestmöglich zu unterstützen.
Um einen möglichst reibungslosen Start an der FernUniversität zu ermöglichen, steht Ihnen zunächst Frau Sabine Wyrwa (Dezernat 3.5 - Berufungsmanagement; Durchwahl -4307; sabine.wyrwa) zur Seite.
Nach Dienstantritt besteht für Sie die Möglichkeit, ein erstes Informationsgespräch mit ihr zu führen und u.a. Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten als Lehrgebietsinhaber:in und Führungskraft aber auch zu Ihren persönlichen Rechten und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und der Professur (PDF 84 KB) zu erhalten.
Des Weiteren möchten wir Sie insbesondere in Bezug auf unser Studiensystem und zugehörige Unterstützungsangebote sowie das Forschungsprofil der FernUniversität und unsere diesbezüglichen Serviceangebote informieren. Auch möchten wir gern mit Ihnen in Bezug auf Weiterbildung, Transfer und Internationalisierung ins Gespräch kommen. Hierzu werden Sie von den zuständigen Prorektoren nach Ihrem Dienstantritt zeitnah gesondert angeschrieben, die Ihnen in weiteren Onboarding-Gesprächen gerne die Rahmenbedingungen für Lehre, Forschung, Weiterbildung, Transfer und Internationalisierung an der FernUniversität detaillierter erläutern.
Es besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprechpersonen (PDF 71 KB) z.B. im Zentrum für Lernen und Innovation (ZLI) sowie im Forschungs- und Graduiertenservice kennenzulernen. In diesen Gesprächen können wir beispielsweise mit Ihnen gemeinsam erörtern, wie Sie Ihre Lehre innerhalb unseres modernen Blended-Learning-Systems so gestalten können, dass sie der Landeslehrverpflichtungsverordnung (LVV) NRW und den darin enthaltenen Deputatsvorgaben entspricht. Auch ergeben sich mögliche Anknüpfungspunkte an bereits existente Forschungsverbünde und -schwerpunkte, die wir Ihnen gern kurz vorstellen, sowie konkrete Fragen zu Drittmittel-Einwerbungsvorhaben oder Unterstützung für Ihre wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir dann schon direkt beantworten können.
Gern erfahren wir auch mehr über Ihre internationalen Kontakte oder Ihre Praxispartner/-innen, um Sie passgenau auch bei der Übermittlung von Ausschreibungen und der Einbindung in bestehende Verbünde berücksichtigen zu können.
Wir freuen uns, Sie in den Onboarding-Gesprächen weiter kennenzulernen und Ihnen unsere vielfältigen Angebote vorstellen zu dürfen.
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Dienstreisen jeglicher Art sind genehmigungspflichtig. Ohne vorherige Genehmigung besteht kein Unfallschutz und kein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten. Professorinnen und Professoren erhalten im Zuge des Dienstantritts eine allgemeine Dienstreisegenehmigung für Dienstreisen im Inland.
Dienstreiseanträge sind zur fachlichen Genehmigung vom jeweiligen Vorgesetzten zu unterschreiben. Bei Dienstreisen von Professorinnen oder Professoren an der FernUniversität in Hagen ist die Mitzeichnung des Dienstreiseantrages durch die Dekanin/ des Dekans vorgesehen. Auch bei sehr kurzfristig angesetzten, auswärtigen Dienstgeschäften bitten wir in jedem Fall die Reisekostenstelle, Dezernat 3.2, zu informieren und die Dienstreise somit der Dienststelle anzuzeigen, damit Unfallschutz gewährt ist.
Dienstreiseanträge für Reisen ins Ausland sind frühestmöglich zu stellen, um sicherstellen zu können, dass die notwendige A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherung zum Reiseantritt vorliegt.
Die entstandenen Kosten einer dienstlichen Reise werden den Beschäftigten der FernUniversität nach dem Landesreisekostengesetz des Landes Nordrhein-Westfalens (LRKG NRW) erstattet.
Dienstreisen sind vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen (Standard Deutsche Bahn 2. Klasse; 1. Klasse bei einer Fahrdauer über 2 Stunden).
Bei der Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges gilt:
Wenn eine Nutzung eines Dienstwagens ausgeschlossen werden kann, beträgt die Wegstreckenentschädigung bei Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug 35 Cent je Kilometer für die gesamte Strecke (WE nach § 5 Abs. 1 LRKG NRW).
Parkgebühren, die bei der Benutzung eines Dienstwagens entstehen können in tatsächlicher Höhe erstattet werden. Bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs können max. 10,00 Euro pro Tag erstattet werden. Mehrkosten müssen triftig begründet und nachgewiesen werden (VV zu 8.1.1 f) zu § 8 LRKG NRW).
Übernachtungskosten werden nur erstattet, soweit sie notwendig, unvermeidbar und nachgewiesen sind.
- Bei Übernachtungen kann ein Betrag von bis zu 120,– Euro erstattet werden.
- Ohne Beleg kann eine Pauschale von 20,– Euro gewährt werden.
Übernachtungskosten, die die Kosten des Frühstücks einschließen, aber nicht gesondert ausweisen, sind mit 20 % des vollen Tagegeldes zu kürzen (s. Tagegeld für Verpflegungsmehraufwendungen).
Zum Thema Dienstreisen gibt es auf den Internetseiten der FernUniversität in Hagen umfassende Informationen zu allen Fragen rund um die Planung, Vorbereitung und Reservierung und die Durchführung von Dienstreisen, sowie alle hierzu notwendigen Formulare.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Dienstreiseportal der FernUniversität in Hagen.
Sollten Sie Fragen haben und zusätzliche Informationen benötigen, dann steht Ihnen das Team der Reisekostenstelle der FernUniversität in Hagen gerne zur Verfügung.
Reisekosten
Fax: +49 2331 987-2066 -
Der FamilienService bietet Beratungs- und Unterstützungsangebote und koordiniert sämtliche familienfreundliche Maßnahmen an der FernUniversität.
Der FamilienService berät, unterstützt und vermittelt für individuelle Fragestellungen ggf. an Fachstellen weiter. Zur Zielgruppe zählen alle Beschäftigte der FernUniversität in Hagen, sowohl mittelbar Betroffene mit familiären Verpflichtungen als auch unmittelbar betroffene Beschäftigte wie Führungskräfte, die sich in ihrer Führungsaufgabe mit Vereinbarkeitsthemen konfrontiert sehen. Auch Studierende gehören zur Zielgruppe.
Informationen und Beratungen werden zu sämtlichen Themen der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium angeboten u. a. Mutterschutz, Elternzeit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, familienfreundliches Arbeiten, familienorientierte Führung usw.
Des Weiteren bietet der FamilienService eine Reihe von Unterstützungsleistungen:
- MiniCampus (Notfallbetreuung) und
- Ferienbetreuung für Kinder von Beschäftigten und Studierenden,
- Seminare u.a. für Eltern oder pflegende Angehörige und Informationsveranstaltungen (z. B. zum Thema Pflege),
- Informationen im Webportal sowie in Broschüren, Flyern und Leitfäden,
- Dual Career Angebote (wie Vermittlung des dual career couple an das Dual Career Netzwerk Ruhr sowie Unterstützung bei der Kitaplatz- und Schulsuche etc.)
Kontaktdaten:
E-Mail: familienService
Telefon: +49 2331 987-2091
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des FamilienService.
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Die FernUniversität fördert vielfältige Forschungsaktivitäten auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen mit dem Ziel, den Forschungsstandort Hagen zu stärken und die FernUniversität als forschende Universität in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen.
Im Referat Forschungs- und Graduiertenservice gebündelt sind die individuelle und serviceorientierte Beratung von Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen zu forschungsbezogenen Belangen. Hierzu gehören z.B. Die Begleitung von Drittmitteleinwerbung, die überfachliche Beratung zu Anbahnung, Ablauf und Abschluss von Promotion und Habilitation, zu internen und externen Fördermöglichkeiten und zur Karriereorrientierung für Nachwuchswissenschaftler*innen.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Forschungsunterstützung, insbes. der Drittmittelfinanzierung Ihrer Projekte, der Internen Forschungsförderung und den Forschungsinfrastrukturen, direkt an Ihre fachspezifische Ansprechperson oder an den Funktionsaccount forschungsservice
Sie finden Ihre fachspezifische Ansprechperson über unsere Webseite.
Sollten Sie Rückfragen zu einer spezifischen Maßnahme der internen Förderung haben, finden Sie die Maßnahmenverantwortlichen direkt auf der Seite Interne Forschungsförderung.
Der Forschungsservice informiert Sie über das Dekanat Ihrer Fakultät oder zu aktuellen Ausschreibungen von Forschungsdrittmitteln, organisiert Informationsveranstaltungen zur Forschungsförderung, berät zur Drittmittelrecherche und Antragserstellung.
Übrigens:
Aufgrund der Mitgliedschaft der FernUniversität im FIT-Netzwerk können Sie den Informationsdienst Forschung, Internationales, Transfer (FIT) der Universität Kassel abonnieren.Einwerbung von Forschungsdrittmitteln / Drittmittelservice
Der Forschungsservice begleitet Sie gemeinsam mit der ZHV kompetent in jeder Phase Ihrer nationalen und internationalen Drittmittelvorhaben:
- Wir unterstützen Sie bei der Recherche nach passenden Förderprogrammen für Ihre Forschungsthemen und Informationen über aktuelle Ausschreibungen.
- Wir beraten Sie individuell zu internen und externen Fördermöglichkeiten.
- Wir klären den Antragsprozess und begleiten Sie bis zum versandfertigen Antrag.
- Wir klären institutionelle Belange im Antragsprozess und setzen sie um, um die rechtlichen Bedingungen für die Einwerbung von Drittmittel einzuhalten.
- Wir begleiten Ihre Drittmittelprojekte nach der Bewilligung bis zum Projektabschluss.
- Wir begleiten Sie bei Bewerbungen, Vorschlägen und Nominierungen für Forschungs- und Nachwuchspreise.
Ausführliche Informationen zum Drittmittel-Service finden Sie auf der Webseite der FernUniversität.
Internes Forschungsförderprogramm 2024 - 2028
Die Interne Forschungsförderung soll dazu beitragen, geeignete Rahmenbedingungen für exzellente Forschung an der FernUniversität zu schaffen. Jährlich ausgeschriebene Fördermaßnahmen in drei Säulen bieten flexible Unterstützung für verschiedene Forschungsaktivitäten. Die Förderung setzt insbesondere auf Erfolgshonorierung, Anschubfinanzierung strategisch bedeutender und strukturbildender Drittmittelvorhaben, die Unterstützung der Sichtbarkeit der Forschung an der FernUniversität sowie die besondere Unterstützung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen. Forscher*innen aller Karrierestufen finden auf sie zugeschnittene Ausschreibungen innerhalb des Programms.
Drittmittelvorhaben von Neuberufenen werden in einer eigenen Förderlinie unterstützt, um Ihnen zu ermöglichen Ihre Antragsvorhaben voranzutreiben während Sie im Neuaufbau Ihres Lehrgebietes gebunden sind.
Die Informationen zu den vielen internen Fördermöglichkeiten und auch direkt die jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite der FernUniversität.
Forschungsinformationen
Unter dem nachfolgenden Pfad erreichen Sie das Forschungsportal der FernUniversität: http://www.fernuni-hagen.de/forschung/forschungsportal
Promotion und Habilitation
Der Graduiertenservice übernimmt die überfachliche Begleitung von Promovierenden und Postdocs. Wir unterstützen Nachwuchswissenschaftler*innen mit Workshops zu wissenschaftsspezifischen Kompetenzten wie
Schreibtraining, Wissenschaftsenglisch und Vortragstraining. Wir bieten auch Coaching zu Karriereplanung an. Im Rahmen von Onboardinggesprächen erleichtern wir Ihren neuen Mitarbeiter*innen den Einstieg an der FernUniversität und die Einarbeitung.Wir unterstützen auch Betreuende. Wir stellen Ihnen ein Muster für einen Individuellen Entwicklungsplan bereit, der als Basis für Ziel- und Fortschrittsgespräche genutzt werden und als lebendes Dokument die Promotions- und Habilitationsphase begleiten kann. Durch Workshops zu Guter Wissenschaftlicher Praxis unterstützen wir Ihre Betreuung und liefern eine Einbettung in die Strukturen der FernUniversität.
Das Referat Personal- und Organisationsentwicklung bietet für Professor*innen Führungsworkshops und Kollegiale Beratung an und vermittelt Ihnen bei Bedarf auch externe Fortbildungen und Coachings.
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Lehre
Der FernUniversität ist es ein Anliegen, ihren Wissenschaftler/innen im Bereich Lehre und Studium verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten.
Im Blended-Learning-Modell der FernUniversität nutzen Lehrende eine Bandbreite von Lehrveranstaltungsformaten, die entsprechend fachkultureller Gepflogenheiten in den Fakultäten unterschiedlich ausgestaltet werden. Bereits im Juni 2020 hat die FernUniversität ihre Lehrstrategie (https://www.fernuni-hagen.de/uniintern/qualitaet/studium-lehre/lehrstrategie/index.shtml) verabschiedet; diese formuliert ein gemeinsames Grundverständnis für eine zeitgemäße Lehre unter Berücksichtigung der seit jeher an der FernUniversität vorhandenen Vielfalt der Studierenden mit ihren ganz unterschiedlichen Lebenswegen, Bildungshintergründen, Berufserfahrungen und Bildungszielen.
Unterstützungsangebote für die Gestaltung der Lehre
Den Lehrenden steht an der FernUniversität ein vielfältiges Unterstützungsangebot für die Gestaltung der eigenen Lehre zur Verfügung: Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl der richtigen digitalen Werkzeuge für die Umsetzung Ihrer innovativen Lehridee? Wie können Sie Ihre eigene Lehre barrierefrei gestalten? Bei diesen und zahlreichen weiteren Fragestellungen unterstützen Sie viele dienstleistende Bereiche der zentralen Einrichtungen und Verwaltung.
Zentrum für Lernen und Innovation (ZLI)
Als eine zentrale Anlaufstelle steht Ihnen das Zentrum für Lernen und Innovation (ZLI) beratend und unterstützend zur Seite.
Das ZLI versteht sich als Serviceeinrichtung für Lehrende und Studierende an der FernUniversität. Es unterstützt Lehr- und Lernservices und begleitet und initiiert lehr-lernbezogene Innovationsprozesse auf der Basis des mediengestützten Blended-Learning-Modells der FernUniversität. Mit innovativen Lehr-Lern-Ansätzen setzt sich dieses Modell zum Ziel, den Studierenden ein örtlich und zeitlich flexibles und barrierefreies Fernstudium zu ermöglichen und dabei ihre Diversität zu berücksichtigen.
Dementsprechend vielfältig sind die Angebote des ZLI aufgestellt: Das ZLI bietet umfassende Dienstleistungen und Angebote rund um die Themen Lehre und Lernen – von der hochschul- und mediendidaktischen Qualifizierung, zur Konzeption, Erprobung und Anwendung mediengestützter Lehr-Lernformate, einem zeitgemäßen elektronischen Prüfen und der Produktion von qualitativ hochwertigen multimedialen Lehr-Lernmaterialien sowie neuen Formen der Lernbegleitung.
Das ZLI bietet im Übrigen auch Onboarding-Gespräche für Ihre wissenschaftlichen Mitarbeitenden an, damit sich diese ebenfalls mit dem Blended-Learning-Modell vertraut machen können. Machen Sie Ihre Mitarbeitenden gerne auf dieses Angebot aufmerksam!
Ihre Ansprechperson:
Dr. Annabell Bils
Zentrum für Lernen und Innovation
Geschäftsführung & Geschäftsbereichsleitung Lehr-Lern-Innovation
Fon: +49 2331 987-4794
annabell.bilshttps://www.fernuni-hagen.de/zli/
Studienstruktur, Studiengangsentwicklung und Akkreditierung
Die Gestaltung und Weiterentwicklung ihres Studiengangsportfolios ist eine zentrale strategische Aufgabe der FernUniversität. Dezernat 1 „Hochschulmonitoring und Qualitätssicherung“ unterstützt, berät und vernetzt Sie bei der Entwicklung und Akkreditierung neuer sowie bei der Weiterentwicklung und Reakkreditierung bestehender Studiengänge.
Ihre Ansprechperson:
Dr. Nils Borgmann
Dez. 1.2 Lehre und Akkreditierung
Fon: +49 2331 987-2384
nils.borgmannhttps://www.fernuni-hagen.de/uniintern/qualitaet/studium-lehre/studiengangsentwicklung/index.shtml
https://www.fernuni-hagen.de/uniintern/qualitaet/studium-lehre/akkreditierung/index.shtml
Bereitstellung von Evaluationsergebnissen und statistischen Daten
Die Lehrenden werden von Dezernat 1 in der Qualitätssicherung beraten und unterstützt. Diese Unterstützung besteht insbesondere in der Durchführung der Evaluation von Lehre und Studiensystem. Mit den über verschiedene Befragungen gewonnenen quantitativen und qualitativen sowie statistischen Daten erhalten die Lehrenden Ergebnisse, die der Qualitätssicherung und der strategischen Steuerung von Studiengängen insgesamt zugutekommen.
Ihre Ansprechpersonen:
Christian Haase
Dezernat 1.1 Akademisches Berichtswesen und Monitoring
Fon: +49 2331 987-2840
christian.haasehttps://www.fernuni-hagen.de/uniintern/organisation/statistik/index.shtml
Johannes Kunkel
Dezernat 1.3 Qualitätssicherung und Evaluation
Fon: +49 2331 987-4665
johannes.kunkelhttps://www.fernuni-hagen.de/uniintern/qualitaet/studium-lehre/evaluation/index.shtml
Lehrverpflichtung
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf Grundlage des § 33 Abs. 5 HG NRW die Verordnung über die Lehrverpflichtung an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes erlassen (Lehrverpflichtungsverordnung – im Folgenden: LVV). Darin ist die Lehrverpflichtung des lehrenden Personals geregelt.
Diese Rechtsverordnung trifft Vorgaben zur Bestimmung der individuellen Lehrverpflichtung, zur Anrechnung von erbrachten Lehrtätigkeiten auf die Lehrverpflichtung und zu Berichtspflichten, die für alle Lehrenden an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Die rechtskonforme Anwendung der LVV liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Rektorat, Dekaninnen und Dekanen und Lehrenden.
Die untenstehende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über die Lehrverpflichtung für verschiedene Personalkategorien.
Handreichung des Rektorates
Auf der Grundlage eines intensiven Austausches innerhalb der Hochschule entstand eine Handreichung des Rektorats. Ziel dieser Handreichung ist es, eine einvernehmlich gestaltete und fakultätsübergreifend transparente und nachvollziehbare Anwendung der LVV unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Blended-Learning Modells der FernUniversität sicherzustellen. Die Handreichung will die Lehrenden dabei unterstützen, ihre eigene individuelle Lehrverpflichtung rechtskonform zu bestimmen, zu erfüllen und nachzuweisen.
Download-Link: https://www.fernuni-hagen.de/intern/universitaet/themen/docs/lvv_handreichung.pdf
Für Rückfragen steht Ihnen das jeweils zuständige Dekanat zur Verfügung. Allgemeine Fragen beantwortet Ihnen auch gerne das Prorektorat für Lehre und Studium:
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Für die Professorinnen und Professoren sowie Beamtinnen und Beamten der FernUniversität in Hagen gelten für die Ausübung einer Nebentätigkeit die Vorschriften des Landesbeamtengesetzes jeweils in Verbindung mit den Vorschriften der Nebentätigkeits- und der Hochschulnebentätigkeitsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens.
Eine Nebentätigkeit ist jede nicht zum Hauptamt gehörendende Tätigkeit der Beamtin/ des Beamten. Eine Nebentätigkeit muss sich dementsprechend vom Hauptamt abgrenzen lassen.
Bei Professorinnen und Professoren sowie Beamtinnen und Beamten werden zwischen folgenden Formen der Nebentätigkeit unterschieden:
- genehmigungspflichtig;
- allgemein genehmigt;
- nicht genehmigungspflichtig.
Grundsätzlich bedarf die Ausübung jeder einzelnen Nebentätigkeit der vorherigen Genehmigung.
Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite zum Nebentätigkeitsrecht.
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Bei Fragen zur Berufungsverhandlung
Hochschulleitung Büro der Rektorin Frau Katke +49 2331 987-2401 Hochschulleitung Büro der Kanzlerin Frau Pawlik +49 2331 987-2414 Dezernat 3 - Personal Personaldezernentin Frau Engels +49 2331 987-2097 Bei Fragen zum Thema "Personal"
Dezernat 3.1 - Wissenschaftliches Tarifpersonal und nebenberuflich Beschäftigte Abteilungleitung Herr Hein +49 2331 987-2029 Fak. KSW Herr Mauß +49 2331 987-2088 Fak. PSY Frau Wolff +49 2331 987-2050 Fak. M+I Frau Hytroski +49 2331 987-2572 Fak. WiWi Frau Samulkiewicz +49 2331 987-2059 ReWi Fak. Frau Lubinski +49 2331 987-2573 Dezernat 3.2 - Tarifpersonal in Technik und Verwaltung, Reisekosten und Recht Abteilungsleitung Herr Seifert +49 2331 987-4309 alle Fakultäten Frau Kristan +49 2331 987-2218 Reisekosten Teamleitung Herr Müller +49 2331 987-4301 Dezernat 3.5 - Berufungsmanagement, Professuren, Beamtinnen und Beamte Abteilungsleitung Frau Wyrwa +49 2331 987-4307 Berufungs- und Bleibeverhandlungen
Fak. M+I
Fak. WiWiHerr Baldauf +49 2331 987-2574 Fak. PSY
Fak. KSWFrau Windhoff +49 2331 987-2576 ReWi Fak. Herr Kloep +49 2331 987-2139 Ansprechpersonen in den Fakultäten
Fakultäten Fak. KSW Geschäftsführer Herr Walter +49 2331 987-1332 Fak. M+I Leiter des Zentralbereichs Herr Engelkamp +49 2331 987-2672 Fak. WiWi Leiter des Zentralbereichs Herr Dr. Wehrmann +49 2331 987-2569 Fak. PSY Geschäftsführerin Frau Kettenbach +49 2331 987-2750 ReWi Fak. Leiter des Zentralbereichs Herr Szuka +49 2331 987-4531