Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Beendigung befristetes Beschäftigungsverhältnis
Beschäftigte mit zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnissen scheiden - wenn der Vertrag nicht verlängert wird - nach Ablauf des mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeitpunktes aus dem Dienst der FernUniversität in Hagen aus, ohne dass eine besondere Bearbeitung des Vorgangs durch die zuständige Personalabteilung erfolgt.
Renteneintritt
Altersrente
- für langjährig und besonders langjährig Versicherte
- für schwerbehinderte Menschen
Es ist keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen. Möchten Sie mit Beginn des Rentenbezugs das Arbeitsverhältnis beenden, müssen Sie rechtzeitig ordentlich kündigen oder einen Auflösungsvertrag schließen.
Altersrente nach Altersteilzeitarbeit
Das Arbeitsverhältnis endet zu dem in der Altersteilzeitvereinbarung festgelegten Zeitpunkt.
Rente für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Nach dem reinen Wortlaut der Tarifvorschrift endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid des Rentenversicherungsträgers über die Erwerbsminderung (früher Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit) zugestellt wird.
Der Arbeitgeber ist von der Zustellung des Rentenbescheides unverzüglich zu unterrichten.
Regelaltersrente
Das Beschäftigungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente (67. Lebensjahr) vollendet haben.
Auflösung
Wenn Sie das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beenden möchten, besteht die Möglichkeit in beiderseitigem Einvernehmen den Vertrag aufzulösen. Der Antrag auf Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses ist schriftlich auf dem Dienstweg zu stellen.
Kündigung
Möchten Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung zur Klärung der Kündigungsfrist. Die Kündigung ist schriftlich per Post einzureichen.
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- Abwicklung des Erholungsurlaubs klären
- spätestens bis zum letzten Tag der Dienstleistung unaufgefordert den Arbeitsplatz geordnet übergeben
- Rückgabe alle empfangenen Schlüssel/Transponder und Geräte
- Rückgabe aller sonstigen Arbeitsmaterialien
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- Ihre Lohnsteuerunterlagen erhalten Sie vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
- Benötigen Sie ein qualifiziertes Zeugnis? Wenden Sie sich an die Personalabteilung
- Denken Sie daran, sich bei Bedarf rechtzeitig bei der Arbeitsagentur zu melden. Damit vermeiden Sie ggfls. Verzögerungen bei den Leistungen der Arbeitsagentur
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Eine Arbeitsbescheinigung können Sie bei Ihrer Sachbearbeitung anfordern. Nach Eintragung der uns vorliegenden Daten senden wir das Formular zur abschließenden Bearbeitung an das LBV weiter.