FAQs

E-Teaching-Zertifikats­programm (E-T-Z)

  • Je nachdem, wie viel Zeit in die Qualifizierung individuell investiert werden kann, haben wir hier Beispiele für die zeitliche Organisation des E-T-Z zusammengestellt. Knapp die Hälfte des Zertifikatsumfangs befassen Sie sich mit dem arbeitsplatznahmen E-Teaching-Projekt, in dem es um die praktische Anwendung des zuvor Gelernten geht.

  • Wenn Sie am E-Teaching-Zertifikatsprogramm teilnehmen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf:

    Zentrale Mailadresse für Anfragen: hd

  • Kein Problem! Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob das E-Teaching-Zertifikatsprogramm das Richtige für Sie ist, können Sie sich gerne auch ohne die Teilnahme am E-Teaching-Zertifikatsprogramm zu den entsprechenden Seminaren/Workshops anmelden und diese besuchen, ohne ggf. das E-Teaching-Zertifikat erwerben zu wollen. Sie erhalten in jedem Fall eine Teilnahmebescheinigung für jede besuchte Veranstaltung.

    Die Entscheidung für oder gegen das Absolvieren des E-Teaching-Zertifikatsprogramms können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt treffen. Bereits erworbene Teilnahmenachweise, die für das E-Teaching-Zertifikat relevant sind, können auch im Nachhinein angerechnet werden.

  • Für Veranstaltungen im Rahmen des E-Teaching-Zertifikatsprogramms können Sie sich wie gewohnt auf der Seite unseres internen Fortbildungsprogramms über den entsprechenden Online-Button anmelden. Bitte denken Sie hierbei an die notwendige Zustimmung seitens Ihrer/s Vorgesetzten.

  • Für die Teilnahme am E-Teaching-Zertifikatsprogramm an der FernUni in Hagen (interne Fortbildung) fallen wie gewohnt keine Kosten für Sie an.

  • Die Anrechnung eventuell für das E-Teaching-Zertifikatsprogramm relevanter Veranstaltung, die an einer anderen Hochschule absolviert wurden, bedürfen in jedem Fall einer Einzelfallprüfung und können ggf. für den Wahlpflichtbereich oder im Einzelfall ggf. auch in einem anderen Bereich angerechnet werden. Eventuell anrechenbare Veranstaltungen dürfen nicht länger als sechs Jahre zurück liegen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Frau Dr. Adamus, Frau Dr. Marks oder Herrn Sperl unter der Mail-Adresse hd.

  • Ja, das E-Teaching-Zertifikat ist in Teilen für das HD-NRW-Zertifikatsprogramm anrechenbar.

    Die erbrachten Leistungen dürfen allerdings nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. Welche Leistungen in welchem Umfang konkret angerechnet werden können, ist im Einzelfall zu prüfen. Nutzen Sie dazu das Formular 'Antrag auf Anrechenbarkeit zum HD-NRW-Zertifikatsprogramm' (Link aktuell inaktiv, Dokument wird überarbeitet) und wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Adamus, Frau Dr. Marks oder Herrn Sperl unter der Mail-Adressen hd.