Berufungsmonitor

Informationen zu Berufungsverfahren an der FernUniversität in Hagen

Ein Berufungsverfahren an der FernUniversität in Hagen gliedert sich in verschiedene Phasen unabhängig davon ob es sich um eine W1, W2 oder W3 Professur handelt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen zur Besetzung von Professuren finden sich insbesondere im Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung, in der Berufungsordnung der FernUniversität in Hagen, dem Landesgleichstellungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch IX wieder.


Laufende Berufungsverfahren

Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften

  • Bewerbungsfrist: 14.07.2024

    Sichtung Vorträge Begutachtung Berufungsliste Ruferteilung Rufannahme
    ja          
  • Bewerbungsfrist: 15.09.2024

    Sichtung Vorträge Begutachtung Berufungsliste Ruferteilung Rufannahme
               

Fakultät für Mathematik und Informatik

  • Bewerbungsfrist: 23.01.2025

    Sichtung Vorträge Begutachtung Berufungsliste Ruferteilung Rufannahme
               

Fakultät für Psychologie

  • Bewerbungsfrist: 13.08.2023

    Sichtung Vorträge Begutachtung Berufungsliste Ruferteilung Rufannahme
    ja ja ja ja ja ja
  • Bewerbungsfrist: 12.11.2023

    Sichtung Vorträge Begutachtung Berufungsliste Ruferteilung Rufannahme
    ja ja ja ja ja ja

Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

  • Bewerbungsfrist: 21.01.2024

    Sichtung Vorträge Begutachtung Berufungsliste Ruferteilung Rufannahme
    ja ja ja ja ja -

Rechtswissenschaftliche Fakultät

  • Bewerbungsfrist: 05.01.2024

    Sichtung Vorträge Begutachtung Berufungsliste Ruferteilung Rufannahme
    ja ja ja ja ja -
  • Bewerbungsfrist: 03.01.2024

    Sichtung Vorträge Begutachtung Berufungsliste Ruferteilung Rufannahme
    ja ja ja ja ja ja

Phasen eines Berufungsverfahrens

  • Sichtung der Bewerbungen
    Nach Bewerbungsschluss werden die Bewerbungen durch das Dezernat 3.5 – Berufungsmanagement, Professuren, Beamtinnen und Beamte an die Berufungskommission zur Sichtung weitergeleitet. Anschließend wählt die Berufungskommission anhand zuvor festgelegter Auswahlkriterien, die sich am Anforderungsprofil der Stellenausschreibung orientieren, die Bewerberinnen und Bewerber aus, von denen weitere Schriften angefordert werden.
  • Probevorträge
    Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber, von denen weitere Schriften angefordert werden, lädt die Berufungskommission die aussichtsreichsten Kandidatinnen und Kandidaten zu Probevorträgen ein.
  • Einholen externer Gutachten
    Die Berufungskommission wählt die Kandidatinnen und Kandidaten aus, die sie für listenfähig erachtet. Sie bittet zwei externe Gutachterinnen und Gutachter um Bewertung der Kandidatinnen und Kandidaten. Die Gutachterinnen und Gutachter schließen ihre Bewertung mit einem Listenvorschlag ab.
  • Berufungsliste
    Die Berufungskommission diskutiert über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, für die Gutachten angefordert wurden und verabschiedet einen Listenvorschlag auf Grundlage der Probevorträge, der persönlichen Gespräche und der Gutachten. Das Ergebnis legt die oder der Vorsitzende der Berufungskommission der Dekanin oder dem Dekan zur nichtöffentlichen Befassung im Fakultätsrat vor. Nach dem der Listenvorschlag unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Studierenden, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb des Fakultätsrates beschlossen wurde, leitet ihn der Fakultätsrat zur Beschlussfassung an das Rektorat weiter.
  • Ruferteilung und Berufungsverhandlung
    Der Ruf wird durch die Rektorin bzw. den Rektor an den Erstplatzierten erteilt. Die oder der Berufene stellt in der Fakultät ihr bzw. sein Lehr- und Forschungskonzept vor, welches hinsichtlich der verfügbaren Mittel und der Finanzierung auch durch die beteiligten Dezernate der Zentralen Hochschulverwaltung diskutiert wird. Die Berufungsverhandlung wird von der Rufinhaberin oder dem Rufinhaber in Anwesenheit der Dekanin oder Dekans mit der Rektorin oder dem Rektor sowie der Kanzlerin oder dem Kanzler geführt.
  • Beendigung des Berufungsverfahrens
    Nimmt der oder die Berufene den Ruf an wird das Einstellungsverfahren eingeleitet. Mit der Ernennung oder mit dem Abschluss eines privatrechtlichen Dienstvertrages ist das Berufungsverfahren beendet. Lehnt die oder der Berufene den Ruf ab, nimmt die Rektorin oder der Rektor Kontakt mit dem Zweitplatzierten der Berufungsliste auf und es werden neue Verhandlungen geführt. In Ausnahmefällen kann sich auch ein neues Verfahren durch Neuausschreibung anschließen oder das Verfahren aus anderen Gründen eingestellt werden.

Berufungsleitfaden der FernUniversität in Hagen

Die Gewinnung exzellenter Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ist von herausragender Bedeutung für die FernUniversität in Hagen.
Ein zentraler Beitrag stellt die Arbeit in der Berufungskommission bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber dar. Zur Unterstützung der praktischen Arbeit in den Berufungskommissionen wurde der nachstehend verlinkte Berufungsleitfaden erstellt. Dieser Leitfaden verschafft einen Überblick zum Ablauf eines idealen Berufungsverfahrens und erläutert und interpretiert die interne Berufsordnung sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Er dient dabei als Handlungshilfe und soll die ordnungsgemäße Durchführung von Berufungsverfahren erleichtern.

Die Abteilung 3.5 - Berufungsmanagement, Professuren, Beamtinnen und Beamte unterstützt die Berufungskommissionen auf Anfrage während des gesamten Berufungsverfahrens – von der Ausschreibung bis zur Rufannahme – in allen administrativen oder juristischen Fragestellungen.

Berufungsleitfaden - Informationen für Berufungsbeauftragte sowie Vorsitzende und Mitglieder von Berufungskommissionen (PDF 391 KB)

Anlage 1 - Bericht der/ des Berufungsbeauftragten (PDF 113 KB)

Anlage 2 - Sitzungsprotokoll der Berufungskommission (Muster) (DOCX 30 KB)

Anlage 3 - Abschlussbericht der Berufungskommission (Muster) (DOCX 32 KB)

Anlage 4 - Erklärung zur Besorgnis der Befangenheit als Mitglied einer Berufungskommission (PDF 69 KB)

Anlage 5 - Übersicht der Bewerberinnen und Bewerber (DOCX 48 KB)

Anlage 6 - Erklärung zur Besorgnis der Befangenheit als Gutachter in einem Berufungsverfahren (PDF 120 KB)

Weitere Informationen zum Verlauf eines Berufungsverfahren mit den jeweils geltenden Rechtsgrundlagen finden Sie in der Übersicht (PDF 86 KB).

Ansprechperson

Frau Sabine Wyrwa
Abteilungsleiterin
Dezernat 3.5 Berufungsmanagement, Professuren, Beamtinnen und Beamte
Tel: +49 2331-987-4307
Fax: +49 2331-987-2066
E-Mail: sabine.wyrwa

Dez. 3.5 | 18.12.2024