Anmeldeverfahren zu einzelnen Fortbildungsprogrammen
Anmeldeverfahren Internes Fortbildungsprogramm
Die Personalentwicklung hat mit Zustimmung der Kanzlerin und der Personalräte ein Online-Anmeldeverfahren für die Interne Fortbildung ermöglicht. Das neue Verfahren ist einfacher zu handhaben und wirtschaftlicher.
Verfahren im Haus
Um sich anzumelden, klicken Sie bitte auf den Link, den Sie unter dem entsprechenden Seminar finden, zu dem Sie sich anmelden möchten.
Die Fortbildungswünsche sollten vor jeder Anmeldung weiterhin mit den Vorgesetzten besprochen werden. Die Beschäftigten können aber auch Anträge auf Teilnahme an Veranstaltungen stellen, wenn ein Gespräch (noch) nicht stattgefunden hat. Das Gespräch sollte dann unverzüglich nachgeholt werden. Die/der jeweilige Vorgesetzte erhält immer eine E-Mail über die erfolgte Anmeldung (die E-Mail-Adresse wird automatisiert überprüft).
Ist die/der Vorgesetzte mit der Fortbildung nicht einverstanden, sollte sie/er sofort Kontakt mit der/dem Beschäftigten und der Personalentwicklung aufnehmen, damit die unterschiedlichen Interessen geklärt werden.
Anmeldeverfahren außer Haus
Sie können sich über unser Online-Anmeldeformular zu Seminaren der Fortbildungsakademie Herne (FAH), des NRW Innenministeriums und des Zentrums für Bibliotheks- und Informationswissenschaftliche Weiterbildung (ZBIW) anmelden.
Die Anmeldung zu Seminaren der Hochschulübergreifenden Fortbildung NRW (HÜF) erfolgt durch die Beschäftigten unter https://programm.huef-nrw.de/selbst.
Ablauf nach der Anmeldung
Nach dem Versand der Onlineanmeldung erhalten die Beschäftigten automatisch eine Bestätigung per E-Mail. Die Anmeldungen werden von der Personalentwicklung an die jeweilige Fortbildungseinrichtung weitergeleitet.
Beschäftigte, die von den Fortbildungseinrichtungen zu einem Seminar zugelassen werden, erhalten durch die Personalentwicklung eine Abordnung zu der Veranstaltung per E-Mail. Die erfolgte Seminaranmeldung ist verbindlich, eine Seminarabmeldung ist nur aus dringenden dienstlichen oder persönlichen Gründen möglich, in diesem Fall ist das Referat Organisations- und Personalentwicklung - nicht die Fortbildungseinrichtung - kurzfristig zu verständigen.
Die Fortbildungseinrichtungen führen das Zulassungsverfahren durch. Die Entscheidung der Fortbildungseinrichtungen wird dem Referat Organisations- und Personalentwicklung mitgeteilt. Von dort werden die Beschäftigten über die Zulassung informiert. Gleichzeitig werden die Seminarunterlagen wie Seminarablaufplan, Informationen zur Tagungsstätte, Hinweise zur Anreise, Teilnehmerliste etc. versandt.