Bachelor Wirtschaftswissenschaft (B.Sc.)

 

Auf einen Blick

Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.)
Studiendauer: Vollzeit in 6 Semestern,
Teilzeit individuell gestaltbar
Umfang: 180 credit points (ECTS)
Studienbeginn: zum Sommer- oder Wintersemester
Kosten: ca. 2.200 Euro für den gesamten Studiengang
Studieninhalte:

10 Pflichtmodule
6 Wahlpflichtmodule (Empfehlung: davon ein Wahlpflichtseminar)
1 Pflichtseminar
1 Bachelorarbeit

Im Bachelor­studiengang Wirtschaftswissenschaft erwerben Sie neben fundierten ökonomischen Fachkenntnissen auch Methoden- und Sozial­kompetenzen, um im Berufs­leben erfolgreich zu sein und Ihre Karriere auf das nächste Level zu heben. Sie lernen, Wirtschaft im Kleinen und im Großen zu verstehen, von der Betriebs- bis zur Volkswirtschaft. Wir vermitteln Ihnen nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch die Begeisterung für das Fach. Sie erwerben die Fähig­keit zum abstrakten und analy­tischen Denken und erweitern Ihre Medien­kompetenz.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird durch die Fakultät für Wirtschafts­wissenschaft der FernUniversität in Hagen der akademische Grad Bachelor of Science in Wirtschaftswissenschaft verliehen.

Zur Einschreibung (vom 1. Juni bis 31. JUli möglich!)

 

Jun.-Prof. Dr. Michael Bucksteeg Foto: Volker Wiciok

Wirtschaftswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sind heute gefragter denn je. So bietet Ihnen unser Studiengang die Möglichkeit, in vielfältigen Berufsfeldern Fuß zu fassen – oder Ihre Karriere auf das nächste Level zu heben.

Jun.-Prof. Dr. Michael Bucksteeg
 

 
 

Welche Berufsperspektiven bietet Ihnen das Studium?

Foto: Westend61/Getty Images

Sie arbeiten in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft, vom lokalen mittelständischen Unternehmen bis zum Global Player, aber auch in staatlichen Institutionen – also überall dort, wo Sie ökonomische Zusammenhänge verstehen müssen.

  • Organi­sation und Personal
  • Rechnungs­wesen, Steuern und Wirtschaftsprüfung
  • Marketing
  • Bank- und Finanzwirtschaft
  • Controlling
  • Produktion und Logistik
  • Dienst­leistungs- und Innovationsmanagement
  • Energiewirtschaft
 

 

Welche Inhalte erwarten Sie?

 
 

 
Rabea Liebram Foto: privat

Die FernUni Hagen hat mir die Möglichkeit eröffnet, neben einem Vollzeitjob flexibel und in meinem Tempo zu studieren. Sie hat mich nicht nur beruflich, sondern auch persönlich wachsen lassen und mir Türen zu neuen Perspektiven geöffnet. Der Bachelor Wirtschaftswissenschaften war für mich die perfekte Entscheidung und nur der Anfang.
Lebenslanges Lernen ist nicht nur machbar, sondern eine Chance, über sich selbst hinauszuwachsen!

Rabea Liebram, Bachelorabsolventin Wirtschaftswissenschaft
 

 

Wie läuft Ihr Fernstudium ab?

Abbildung: FernUniversität in Hagen
 
  • Vor Beginn eines Semesters sind von Ihnen immer die Module zu belegen, die Sie in dem Semester bearbeiten möchten. Zur Erarbeitung der Inhalte der Pflicht- und Wahlpflichtmodule stehen Ihnen in der Regel Studienbriefe (Print und PDF) sowie digitale Angebote zur Verfügung. Auf unserer Lehr- und Lernplattform Moodle finden Sie vielfältige Unterstützungsangebote – von Erklärvideos, über Tutorien und Übungsaufgaben bis zu Foren. Sie können sich mit Kommilitonen und Modulbetreuern austauschen. Somit bestimmen Sie überwiegend selbst, ob Sie die Bearbeitung ausschließlich im Selbststudium oder im Austausch mit anderen durchführen möchten. In einzelnen Modulen kann die Zusammenarbeit in virtuellen Lerngruppen erforderlich sein.

  • An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft existieren vier Prüfungsformen. Welche Prüfungsform in welchem Modul Anwendung findet, entscheidet jeweils der Prüfende. Sobald Sie eingeschrieben sind, finden Sie die Prüfungsform in Moodle.

    1. Online-Klausur: Bei einer Online-Klausur sind Sie örtlich flexibel. Beim Ablegen der Klausur werden Sie online live beaufsichtigt.

    2. Präsenzklausur: Eine Präsenzklausur können Sie an einem unserer 13 Campusstandorte in Deutschland ablegen. Studierende, die im entfernten Ausland leben, können online an der Prüfung teilnehmen.

    3. Mündliche Prüfung: Mündliche Prüfungen finden online statt und sind somit ortsunabhängig.

    4. Portfolioprüfung: Eine Portfolioprüfung stellt eine kombinierte Prüfungsleistung dar. Sie absolvieren bereits im Laufe des Semesters eine Teilleistung. Komplementiert wird dies durch eine Leistung am Semesterende, die eine der obigen drei Prüfungsformen umfasst.

    Die Prüfungen finden zum Semesterende statt. Die Prüfungen der Module mit den Nummern 31001 bis einschließlich 31102 werden zusätzlich im Juni und Dezember angeboten. Sobald Sie bei uns eingeschrieben sind, können Sie jeweils die Prüfungstermine für die nächsten zwei Semester einsehen.

    Jeder Studiengang enthält zudem mindestens ein Seminar. Dieses teilt sich in eine schriftliche und eine mündliche Leistung. Der Umfang der schriftlichen Arbeit umfasst je nach Studiengang und Prüfer circa 10 bis 15 Seiten. Zur Erbringung der mündlichen Leistung findet in der Regel eine zwei- bis dreitägige Blockveranstaltung in Präsenz oder online statt. Sie legen selbst fest, für welches Seminar Sie sich anmelden möchten. Das Seminarangebot inklusive Themen und Terminen wird jeweils im Vorsemester in Moodle veröffentlicht.

    In der Abschlussarbeit vertiefen Sie schließlich Ihre Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens in einem ausgewählten Forschungsgebiet. Gemeinsam mit dem Prüfer wählen Sie ein Thema aus. Der Umfang und die Zeitdauer hängt von Ihrem Studiengang ab und wird in der jeweiligen Prüfungsordnung aufgeführt. Die Abschlussarbeit kann beispielsweise eine qualitative oder quantitative (Daten-)Analyse, eine Literaturanalyse oder die Entwicklung eines Modells beinhalten.

    Hinweis: Studiengänge, die Prüfungen anderer Fakultäten beinhalten (Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspsychologie), können andere Regularien umfassen. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

  • Das Studium an der FernUniversität in Hagen ist darauf ausgerichtet, einen Abschluss auch bei gleichzeitiger Berufstätigkeit oder anderen umfangreichen Verpflichtungen erzielen zu können. Dementsprechend ist der Anteil an erforderlichen Präsenzzeiten äußerst gering. Lediglich während der Präsenzprüfungen ist eine Anreise an einen Campusstandort erforderlich (dies entfällt bei einem Wohnort im entfernten Ausland). Des Weiteren kann ein Seminar eine circa zwei- bis dreitägige Präsenzpflicht beinhalten. Auch zeitlich können Sie selbst sowohl das Tempo Ihres Studiums als auch das der Modulbearbeitung festlegen.

  • Auch ein Fernstudium muss nicht alleine bestritten werden.

    Über diverse Wege haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Studierenden in Kontakt zu treten, um beispielsweise Lerngruppen zu bilden oder einen regelmäßigen Motivationspartner kennenzulernen. Dafür stehen Ihnen die Foren in Moodle, unsere FernUni-App, Veranstaltungen im Rahmen der Module sowie unsere Einführungsveranstaltungen und regelmäßigen Beratungsveranstaltungen zur Verfügung.

 

 

Welche Vorteile genießen Sie an der FernUniversität?

Foto: sturti/E+/Getty Images
  • Zeitlich und örtlich flexibel
  • Praxisnah und theoriebasiert
  • Staatlich und kostengünstig
  • Studieren weltweit möglich
  • Akkreditierter Uni-Abschluss
  • Ohne NC-Hürde
 

 

Los geht's!

  • Es gelten die allgemeinen Einschreibungs­voraussetzungen für Bachelor­studiengänge. Beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraus­setzungen ebenfalls zum Studiengang zugelassen werden.

    ► Sie haben sich entschieden und möchten sich einschreiben?

    Eine Einschreibung ist immer in den folgenden Zeiträumen möglich:

    • Wintersemester: 1. Juni – 31. Juli
    • Sommersemester: 1. Dezember – 31. Januar

    Hier geht’s zur Einschreibung

    ► Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation zu dem universitären Masterstudium berechtigt, können Sie dem Studierendensekretariat Ihre Unterlagen gerne in den Zeiträumen 1. April bis 31. Mai und 1. Oktober bis 30. November zur Vorabprüfung vorlegen.

    Hier geht’s zur Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung

  • Prüfungsleistungen werden generell anerkannt, wenn sie an einer Hochschule (Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie) erbracht worden sind und sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen. Die Anerkennungsprüfung erfolgt sowohl in quantitativer als auch in qualitativ-inhaltlicher Hinsicht.

    Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Nicht anerkannt werden Prüfungsleistungen aus einer Schul- oder Berufsausbildung.

    Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen. Dazu gehen Sie bitte schrittweise vor.

    Bitte beachten Sie, dass in der Zeit der Einschreibung vermehrt Anträge gestellt werden und Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zugeht. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Modulbelegung vornehmen.

     

    Schritt 1: Vorbereitung der Auskunftseinholung

    mehr Infos

    Sie können die verbindliche Auskunft einfach digital einholen. Stellen Sie dazu bitte im ersten Schritt alle Dokumente in elektronischer Form zusammen und speichern Sie diese auf Ihrem Rechner. Wir benötigen von Ihnen drei Dateien, vorzugsweise im PDF-Format.

    • Anerkennungsantrag:
      Im Anerkennungsantrag ordnen Sie Ihre an einer anderen Institution, z. B. an einer Hochschule, erbachten Leistungen den konkreten Modulen Ihres Studiengangs zu, für die eine Anerkennung erfolgen soll. Hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen darf kein wesentlicher Unterschied zu den Modulen bestehen, die ersetzt werden sollen.
      Laden Sie sich das Formular (PDF-Datei) für Ihren Studiengang herunter und füllen es sorgfältig aus:

      Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Anerkennungsantrag.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.

    • Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise:
      Mit den Zeugnissen und Leistungsnachweisen dokumentieren Sie, dass Sie die Leistungen an einer anderen Institution, z. B. einer Hochschule, erfolgreich erbracht haben (abgeschlossene Prüfungen).

      Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Zeugnisse.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.

    • Nachweise über Studieninhalte und Umfang:
      Diese Nachweise benötigen wir, da Zeugnisse und Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf detaillierte Inhalte und deren Umfang zulassen. Fügen Sie beispielsweise Modulbeschreibungen, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern und/oder Prüfungsordnungen bei.

      Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Nachweise.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.

    Schritt 2: Einholung der verbindlichen Auskunft

    mehr Infos

    Nachdem Sie alle in Schritt 1 genannten Dokumente zusammengestellt haben, können Sie uns diese mit dem nachfolgenden Formular zukommen lassen:

    Zur Auskunftseinholung

    Schritt 3: Formale Durchführung der Anerkennung

    mehr Infos

    Nach Erhalt der Anerkennungsauskunft müssen Sie uns amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise unbedingt auch postalisch nachreichen, wenn die endgültige Anerkennung der Leistungen erfolgen soll. Beachten Sie dazu bitte das Antwortschreiben des Prüfungsamts mit der verbindlichen Auskunft über die Anerkennung. Die amtlich beglaubigten Kopien erhalten Sie mit dem Bescheid über die endgültige Anerkennung zurück.

    Die Campusstandorte der FernUniversität stellen für Sie kostenlos eine interne Beglaubigung aus, wenn Sie die Originale und Fotokopien dort vorlegen. Die Studienzentren im Ausland können die Richtigkeit einer Fotokopie und die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen. Im Internet abgerufene Leistungsnachweise lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule abstempeln.

     

    Begrenzung der Anerkennung

    mehr Infos

    Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat für die Anerkennung von Prüfungsleistungen auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnungen konkretisierende Regelungen getroffen:

    • Anträge auf Anerkennung können vom Antragsteller nicht mehr zurückgenommen werden, wenn über sie bereits entschieden wurde und ein entsprechender Anerkennungsbescheid erging. Nach der Anerkennung können folglich in den anerkannten Modulen keine Leistungen (z. B. Klausuren) mehr erbracht werden. Bereits anerkannte Module können aber prinzipiell belegt werden, um die Inhalte aufzufrischen. Auch die Bearbeitung der Einsendearbeiten ist möglich.
    • Eine Anerkennung ist immer nur für ganze Module möglich, Teilmengen können nicht anerkannt werden.
    • Prüfungsleistungen, die an anderen Einrichtungen erbracht worden sind, werden wegen nicht vergleichbarer Notenskalen und Bestehensregelungen immer ohne Note anerkannt. Die anerkannten Leistungen können nicht zur Kompensation „nicht ausreichender“ Leistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen der FernUniversität herangezogen werden. Die Gesamtnote ergibt sich folglich immer aus den an der FernUniversität erzielten Prüfungsergebnissen.
    • Eine Prüfungsleistung kann nur anerkannt werden, sofern an der FernUniversität in dem Modul, dem Seminar bzw. der Abschlussarbeit noch ein Prüfungsanspruch besteht. Wenn Sie also an der FernUniversität eine Leistung bereits erfolgreich erbracht oder durch Ausschöpfung aller Prüfungsversuche den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, ist eine Anerkennung folglich nicht mehr möglich.
    • Bei einem Wechsel des Studiengangs an der FernUniversität gelten alle im alten Studiengang erbrachten Leistungen (positive und negative Prüfungsversuche) weiter, wenn sie auch im neu aufgenommenen Studiengang Prüfungsinhalt sind. Durch einen Studiengangswechsel kann mithin die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul nicht vergrößert werden.

    Bei der Aufnahme weiterer Studiengänge soll nach den Vorgaben der Prüfungsordnung der Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die über die bislang erworbenen hinausgehen, im Vordergrund stehen. Daher sollte nicht die Anerkennung, sondern die Auswahl bisher noch nicht absolvierter Wahlpflichtmodule in Ihrem Interesse liegen.
    Speziell für Masterstudiengänge gilt: Prüfungsleistungen aus dem Studiengang, dessen Abschluss Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist, können nicht anerkannt werden.

     
    Anna Jacqueline Diekgraefe Foto: Hardy Welsch

    Anna Jacqueline Diekgraefe

    Wissenschaftliche Mitarbeiterin

    E-Mail: wiwi.anrechnung

    Telefon: +49 2331 987-2472

    - Anerkennung von Prüfungsleistungen
    - Fachstudienberatung

    Vanessa Hilleke

    E-Mail: wiwi.anrechnung

    Telefon: +49 2331 987-4104

    - Anerkennung von Prüfungsleistungen

  • Prüfungsordnung B.Sc. Wirtschaftswissenschaft

    Studien- und Prüfungsinformationen (WS 2024/25)

 

 

Haben Sie weitere Fragen zum Studium?

Wir sind gerne für Sie da. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Markus BremsheyFoto: Hardy Welsch

Markus Bremshey
+49 2331 987–4807

Hasler PatrickFoto: Hardy Welsch

Patrick Hasler
+49 2331 987–2662

E-Mail: wiwi.fachstudienberatung

Gerne stehen wir Ihnen nach Terminvereinbarung auch für eine Online-Beratung zur Verfügung.

Weitere Beratungs- und Betreuungsangebote

 
  • Name Telefonnummer
    Anna Jacqueline Diekgraefe +49 2331/987–2472
    Simone Barkam +49 2331/987–2629
    Dr. Damian Pozo +49 2331/987–2356
    Dr. Jens Wehrmann +49 2331/987–2569
 

 

Welche Studiengänge haben wir noch für Sie?

 

FB WiWi | 08.04.2025