Einschreibung

Es gelten die allgemeinen Einschreibungsvoraussetzungen für Bachelorstudien­gänge. Beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in den Studiengang eingeschrieben werden.

Sollten die Einschreibungsvoraussetzungen noch nicht (aber in absehbarer Zeit) erfüllt sein, kann eine Zulassung zum Akademiestudium erfolgen. Im Akademiestudium können Sie bereits Module des Bachelorstudiengangs absolvieren und so die Zeit bis zur Erfüllung der Einschreibungsvoraussetzungen überbrücken.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation zu dem universitären Masterstudium berechtigt, können Sie dem Studierendensekretariat Ihre Unterlagen gerne in den Zeiträumen 1. April bis 31. Mai und 1. Oktober bis 30. November zur Prüfung vorlegen.

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Redaktion | 08.04.2025