Einschreibung
Es gelten die allgemeinen Einschreibungsvoraussetzungen für Bachelorstudiengänge. Beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in den Studiengang eingeschrieben werden.
Sollten die Einschreibungsvoraussetzungen noch nicht (aber in absehbarer Zeit) erfüllt sein, kann eine Zulassung zum Akademiestudium erfolgen. Im Akademiestudium können Sie bereits Module des Bachelorstudiengangs absolvieren und so die Zeit bis zur Erfüllung der Einschreibungsvoraussetzungen überbrücken.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation zu dem universitären Masterstudium berechtigt, können Sie dem Studierendensekretariat Ihre Unterlagen gerne in den Zeiträumen 1. April bis 31. Mai und 1. Oktober bis 30. November zur Prüfung vorlegen.
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Studierendenservice
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- Welche Einschreibungsvoraussetzungen muss ich für den Bachelorstudiengang erfüllen?
Sie können sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, wenn Sie- das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, oder
- das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife, oder
- ein durch Rechtsvorschrift von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis haben.
- Wie kann ich mich einschreiben, wenn ich beruflich qualifiziert bin?
Sie können sich auch einschreiben, sofern Sie beruflich qualifiziert sind. Als beruflich qualifiziert gelten- Meister und vergleichbar Qualifizierte (z. B. IHK-Fachwirte und staatlich geprüfte Techniker),
- Studienbewerber, die eine mindestens zweijährige fachlich einschlägige (z. B. kaufmännische) Berufsausbildung sowie eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis im Ausbildungsberuf nachweisen können, und
- Studienbewerber, deren mindestens zweijährige Berufsausbildung entweder nicht einschlägig ist und/oder deren anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis außerhalb des Ausbildungsberufs erworben wurde.
- der Aufnahme eines Probestudiums und
- dem Ablegen der Zugangsprüfung.
- Welche Einschreibungsvoraussetzungen muss ich für den Bachelorstudiengang erfüllen?