Abschlussarbeiten
Welche Voraussetzungen müssen für die Anmeldung erfüllt sein?
Voraussetzung für eine Anmeldung zur Abschlussarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ist:
- im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft der erfolgreiche Abschluss von mindestens sechs Pflichtmodulen, mindestens einem Wahlpflichtmodul sowie des Pflichtseminars
- im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik der erfolgreiche Abschluss von mindestens neun Pflichtmodulen sowie des Seminars
- im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft der erfolgreiche Abschluss von drei Modulen, von denen mind. zwei Pflichtmodule sein müssen sowie des Pflichtseminars
- im Masterstudiengang Volkswirtschaft der erfolgreiche Abschluss der drei Pflichtmodule sowie des Seminars
- im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik der erfolgreiche Abschluss von mindestens drei Wahlpflichtmodulen sowie des Seminars
- im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen der erfolgreiche Abschluss von mindestens drei Pflichtmodulen sowie des Seminars
Anmeldungen sind einmal in jedem Semester möglich, konkret:
- für Abschlussarbeiten mit Bearbeitungsbeginn/überwiegender Bearbeitungszeit im Sommersemester vom 15. Februar bis 28./29. Februar des vorherigen Wintersemesters
- für Abschlussarbeiten mit Bearbeitungsbeginn/überwiegender Bearbeitungszeit im Wintersemester vom 15. August bis 31. August des vorherigen Sommersemesters
Wie melde ich mich zu einer Abschlussarbeit an?
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist nur online über das
möglich.
Für die Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es direkt online über das Internet oder per Telefon beim Helpdeskdes Zentrums für Digitalisierung und IT (ZDI) der FernUniversität anfordern.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der folgenden Datei:
Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 (PDF 1 MB)
Wer wählt die Kandidaten für eine Abschlussarbeit aus?
Die Prüfer wählen die Kandidaten aus. Auswahlkriterium ist im Regelfall der Studienfortschritt, der an der Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Wahlpflichtmodule oder Prüfungsfächer, bezogen auf den gewählten Studienabschluss, gemessen wird. Die speziellen Auswahlkriterien sind bei den jeweiligen Lehrstühlen genannt bzw. auf deren Homepage einzusehen.
Wie erfahre ich, ob ich für eine Abschlussarbeit angenommen worden bin?
Nach Abschluss der Verteilungsrunden erhalten die nicht berücksichtigten Kandidaten vom Prüfungsamt eine schriftliche Mitteilung. Die Absagen werden ca. vier Wochen nach Anmeldeschluss verschickt. Die Kandidaten, die einen Abschlussarbeitsplatz erhalten haben, werden von dem jeweiligen Prüfer informiert.
Wer legt das Thema meiner Abschlussarbeit fest?
Die Themenfestlegung erfolgt durch den Prüfer. Sie können bei der Anmeldung Themenpräferenzen äußern.
Ist es möglich, die Abschlussarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen anzufertigen?
Das Thema der Abschlussarbeit wird von einer Professorin/einem Professor oder einer Privatdozentin/einem Privatdozenten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ausgegeben. Gern können Sie sich im Vorfeld bei den Lehrstühlen, insbesondere auf deren Homepage, informieren, ob prinzipiell Themen mit Praxisbezug betreut werden. Ggf. können dann auch Fragestellungen aus der Unternehmenspraxis wissenschaftlich untersucht werden. Auch in diesen Fällen erfolgt die Betreuung, Begutachtung und Benotung der Arbeit immer durch Lehrende der Fakultät und nicht durch Vertreter der Praxis. Da gilt für Erst- und Zweitbegutachtungen gleichermaßen.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Abschlussarbeit nicht veröffentlicht wird (Sperrvermerk)?
Abschlussarbeiten werden grundsätzlich nur von den am Prüfungsprozess beteiligten Personen eingesehen und nicht veröffentlicht. Sollten Sie darüber hinaus besonders vertrauliche Daten (beispielsweise von Unternehmen) verarbeiten und einen gesonderten Sperrvermerk benötigen, besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin.
Was bedeutet „Abgabetermin“?
Abgabetermin bedeutet, dass Sie die Abschlussarbeit am letzten Tag Ihres Bearbeitungszeitraums bis 23:59 Uhr hochladen können.
Wo gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
Die Abschlussarbeit laden Sie ausschließlich über Moodle hoch. In Moodle finden Sie eine lehrstuhlspezifische Umgebung für Abschlussarbeiten. Dort haben Sie die Möglichkeit zum Hochladen Ihrer Abschlussarbeit.
Wie reiche ich Anhänge meiner Abschlussarbeit ein?
Klären Sie das Einreichen von Anhängen mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ab. Sofern die Option zur Verfügung steht, können Sie die zusätzlichen Dateien direkt über Moodle hochladen. Bei Dateien mit einer Größe von mehr als 20 MB bedarf es stets der Absprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer.
Was passiert, wenn ich vergessen habe, den Button „Bachelor-/Masterarbeit final abgeben“ zu drücken und der Abgabetermin verstrichen ist?
Sofern Sie Ihre Abschlussarbeit hochgeladen haben, wird diese zum Abgabetermin automatisch final eingereicht.
Wie und wann erfahre ich das Ergebnis meiner Abschlussarbeit?
Gemäß § 16 Abs. 2 der einschlägigen Prüfungsordnung, soll die Note der Abschlussarbeit der/dem Studierenden spätestens acht Wochen nach der Abgabe mitgeteilt werden. Sollte Ihnen bis dahin keine Information über Ihre Note vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Betreuung am Lehrstuhl. Das Prüfungsamt kann über den Stand der Bewertung Ihrer Abschlussarbeit keine Auskunft geben. Eine Eingabe der Note im Prüfungsportal erfolgt, sobald uns die Note übermittelt wird. Den Notenbescheid erhalten Sie dann auf dem Postweg. Die Gutachten können Sie in der lehrstuhlspezifischen Moodle-Umgebung für Abschlussarbeiten abrufen.
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Ergebnis meiner Abschlussarbeit nicht einverstanden bin?
In jedem Fall sollte zunächst ein Gespräch zur Klärung mit dem verantwortlichen Prüfer/Betreuer geführt werden. Sollten dennoch Unstimmigkeiten verbleiben, besteht die Möglichkeit, formal Widerspruch einzulegen.
Wie lege ich einen formalen Widerspruch ein?
Ein Widerspruch kann innerhalb der gesetzlichen Fristen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Notenbescheid) schriftlich per Post oder E-Mail eingereicht werden. Er muss zwingend Name, Matrikelnummer, Art der Prüfungsleistung (Abschlussarbeit), Prüfungsdatum und Thema der Arbeit angeführt sein. Des Weiteren sollte eine punktuelle und substantiierte Begründung beigefügt werden. Nach Ablauf des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid.