Studium allgemein
Wie kann ich mich einschreiben, wenn ich beruflich qualifiziert bin?
Sie können sich auch einschreiben, sofern Sie beruflich qualifiziert sind. Als beruflich qualifiziert gelten
- Meister und vergleichbar Qualifizierte (z. B. IHK-Fachwirte und staatlich geprüfte Techniker),
- Studienbewerber, die eine mindestens zweijährige fachlich einschlägige (z. B. kaufmännische) Berufsausbildung sowie eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis im Ausbildungsberuf nachweisen können, und
- Studienbewerber, deren mindestens zweijährige Berufsausbildung entweder nicht einschlägig ist und/oder deren anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis außerhalb des Ausbildungsberufs erworben wurde.
Während sich die beruflich Qualifizierten unter 1. und 2. unmittelbar einschreiben können, haben die Bewerber der dritten Gruppe die Wahl zwischen
- der Aufnahme eines Probestudiums und
- dem Ablegen der Zugangsprüfung.
Wie läuft ein Probestudium ab?
Ein Probestudium ist ein reguläres Bachelorstudium, welches zeitlich befristet ist. Das heißt, Sie studieren als eingeschriebene/-r Student/in gemäß dem Studienplan Ihren gewählten Bachelorstudiengang auf Probe. Die Probezeit gilt als bestanden, wenn Sie in höchstens 4 Semestern mindestens 40 ECTS-Punkte oder in höchstens 6 Semestern mindestens 60 ECTS-Punkte aus dem jeweiligen Bachelorstudiengang erreicht haben.
Was ist die Zugangsprüfung?
Bewerberinnen und Bewerber mit einer beruflichen Qualifikation können je nach Art der beruflichen Vorbildung direkt das Bachelorstudium aufnehmen oder den Hochschulzugang über eine Zugangsprüfung erlangen.
Die Zugangsprüfung besteht aus zwei Klausuren im Umfang von je zwei Stunden Bearbeitungszeit. Die erste Klausur wird zu einem allgemeinen, gesellschaftspolitischen Fragenkomplex gestellt. Durch die zweite Klausur werden die für das Studium erforderlichen Kenntnisse der Mathematik geprüft. Nach der bestandenen Zugangsprüfung können Sie sich mit dem Zeugnis über die bestandene Zugangsprüfung in den Bachelorstudiengang einschreiben. Eine Anrechnung der Prüfungen auf Ihren Bachelorstudiengang findet bei dieser Variante nicht statt.
Wie erfahre ich vor einer Immatrikulation, ob mein Studienabschluss die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft erfüllt?
Für die Einschreibung benötigen Sie eine Zeugniskopie über ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss in folgenden Studienrichtungen:
- Wirtschaftswissenschaft/ Ökonomie (Bachelor, Diplom, Magister)
- Betriebswirtschaftslehre (Bachelor, Diplom, Magister)
- Volkswirtschaftslehre (Bachelor, Diplom, Magister)
Absolventen anderer Studienrichtungen, in denen wirtschaftswissenschaftliche Inhalte vermittelt wurden, z.B. Wirtschaftsinformatik, senden Ihren kompletten Notenspiegel in Kopie und Ihren Studienplan zwecks Zulassungsprüfung an das Studierendensekretariat und vermerken ggf. auch die noch ausstehenden Fachprüfungen.
Wie erfahre ich vor einer Immatrikulation, ob mein Studienabschluss die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Volkswirtschaft erfüllt?
Für die Einschreibung benötigen Sie eine Zeugniskopie über ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss in folgenden Studienrichtungen:
- Wirtschaftswissenschaft/ Ökonomie (Bachelor, Diplom, Magister)
- Volkswirtschaftslehre (Bachelor, Diplom, Magister)
Absolventen anderer Studienrichtungen, in denen wirtschaftswissenschaftliche Inhalte vermittelt wurden, z.B. Wirtschaftsinformatik, senden Ihren kompletten Notenspiegel in Kopie und Ihren Studienplan zwecks Zulassungsprüfung an das Studierendensekretariat und vermerken ggf. auch die noch ausstehenden Fachprüfungen.
Wie erfahre ich vor einer Immatrikulation, ob mein Studienabschluss die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik erfüllt?
Für die Einschreibung benötigen Sie eine Zeugniskopie über ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss in folgenden Studienrichtungen:
- Wirtschaftsinformatik (Bachelor, Diplom, Magister)
- Informatik (Bachelor, Diplom, Magister)
- Wirtschaftswissenschaft/Ökonomie, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (Bachelor, Diplom, Magister), sofern in diesen Studiengängen mindestens 30 ECTS-Punkte der Wirtschaftsinformatik oder Informatik (z.B. Prozessmodellierung, Software-Engineering, Programmiersprache, Datenbanken sowie mindestens 10 ECTS-Punkte über mathematische Inhalte (Mathematik, Statistik).
Absolventen anderer Studienrichtungen, in denen wirtschaftswissenschaftliche Inhalte der Wirtschaftswissenschaft, der Wirtschaftsinformatik oder der Informaik vermittelt wurden, senden Ihren kompletten Notenspiegel in Kopie und Ihren Studienplan zwecks Zulassungsprüfung an das Studierendensekretariat und vermerken ggf. auch die noch ausstehenden Fachprüfungen.
Wie erfahre ich vor einer Immatrikulation, ob mein Studienabschluss die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Master Wirtschaftswissenschaft für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen erfüllt?
Für die Einschreibung benötigen Sie eine Zeugniskopie über ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss in folgenden Studienrichtungen:
- einer Ingenieurwissenschaft (Bachelor, Diplom, Magister),
- einer Naturwissenschaft (Bachelor, Diplom, Magister),
- Mathematik (Bachelor, Diplom, Magister).
Voraussetzung ist, dass in dem Studiengang mindestens 120 ECTS-Punkte über ingenieurwissenschaftliche, naturwissenschaftliche oder mathematische Inhalte absolviert wurden. Dabei müssen die Inhalte der Höheren Mathematik und Statistik einen Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten aufweisen.
Kann ich den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft und den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der FernUniversität in Hagen nebeneinander studieren?
Sie können die beiden Studiengänge zeitlich parallel studieren. Gleiche Prüfungsleistungen sind jeweils mit Note und Anzahl der Versuche für den anderen Studiengang gültig.
Kann ich den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft neben dem Masterstudiengang Volkswirtschaft an der FernUniversität in Hagen absolvieren?
Sie können die beiden Studiengänge nur nacheinander studieren. Gleiche Prüfungsleistungen sind bis zu einem Umfang von maximal 60 ECTS jeweils mit Note und Anzahl der Versuche für den anderen Studiengang anrechenbar.
Kann ich den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft bzw. Volkswirtschaft neben dem Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der FernUniversität in Hagen absolvieren?
Sie können die beiden Studiengänge zeitlich parallel studieren. Gleiche Prüfungsleistungen sind bis zu einem Umfang von maximal 60 ECTS jeweils mit Note und Anzahl der Versuche für den anderen Studiengang gültig.
Wie kann ich Studienmaterialien bestellen?
Mit der Belegung von Modulen bestellen Sie in jedem Semester Ihr Studienmaterial. Jedes Modul ist mit einer fünfstelligen Modul-Nummer versehen. Sie belegen Ihre Module, indem Sie die ausgewählten Modulnummern in den Zulassungsantrag oder den Rückmeldeantrag eintragen.
Was ist ein Modul?
An der FernUniversität gibt es keine klassischen Vorlesungen. Die Studieninhalte werden über (schriftliche) Studienbriefe und elektronische Studienmaterialien vermittelt. Die kleinste bestellbare Einheit ist ein Modul.
Welche Module muss ich bestellen?
Grundsätzlich kann jeder an der FernUniversität in Hagen Immatrikulierte den Umfang seiner Modulbelegung statusunabhängig selbst bestimmen. Für die Belegung gibt es keine Stundenlimits. Sie können sich alle angebotenen Inhalte bestellen, ohne dass sich daraus prüfungsrechtliche Konsequenzen ergeben.
Wo finde ich die notwendigen Informationen zur Modulbelegung?
Alle relevanten Informationen zur Belegung der Modue in den aktuellen Bachelor- und Masterstudiengängen finden Sie in der semesterweise erscheinenden Publikation „Studien- und Modulangebot“.
Was ist ein Modul?
Module setzen sich aus einer oder mehreren Moduleinheiten zusammen. Module können mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
Muss ich Fristen für die Änderung oder Nachbelegung von Modulen einhalten?
Eine Stornierung und/oder Nachbelegung von Modulen ist innerhalb der Einschreibe-/Rückmeldefrist möglich.
Danach ist eine Stornierung von Modulen noch bis spätestens 28.02. für das Sommersemester und bis spätestens 31.08. für das Wintersemester gebührenpflichtig möglich.
Eine Nachbelegung von Modulen oder Wiederholermodulen kann für das Sommersemester noch bis zum 15.05. und für das Wintersemester noch bis zum 15.11. gebührenpflichtig vorgenommen werden.
Kann ich Module wiederholen?
Zur Erfüllung der Klausurteilnahmevoraussetzung kann jedes Modul beliebig oft wiederholt werden. Sofern sich das Studienmaterial inhaltlich nicht verändert hat, ist innerhalb von vier Semestern eine kostenfreie Belegung von Einsendearbeiten (ohne dazugehöriges Studienmaterial) als Modulwiederholer möglich. Bei inhaltlichen Änderungen des Studienmaterials ist eine erneute Belegung erforderlich. Bestandene Einsendearbeiten können auch bei geänderten Modulinhalten zeitlich unbegrenzt gesammelt werden, sie müssen aber aus unterschiedlichen Moduleinheiten/Stoffgebieten stammen.
Was versteht man unter dem Workload?
Durch den Workload wird der Arbeitsaufwand in (Zeit-)Stunden quantifiziert, allerdings einschließlich aller Nebenarbeiten. Die Angabe „Workload von 300 Stunden“ bedeutet also eine Gesamtbelastung von 300 Stunden.
Welche Bedeutung haben ECTS-Punkte?
Mit ECTS-Punkten (European Credit Transfer System) werden Prüfungsleistungen gewichtet. Leistungen im Umfang von 10 ECTS-Punkten entsprechen einem Workload von 300 Stunden.
Wie hoch ist der Lernumfang von einem einzelnen Modul?
Lehrangebote an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft (Module nebst Einsendearbeiten und Klausuren, Seminare und Abschlussarbeiten) haben – mit Ausnahme der Masterarbeit – einen Umfang von 10 ECTS-Punkten = 6 SWS = 300 Stunden Workload.
Die Module fallen somit umfangreicher aus als Vorlesungen an Präsenzuniversitäten, welche in der Regel einen Umfang von 4 SWS aufweisen.
Mit welcher durchschnittlichen Studienbelastung muss ich rechnen?
Das Vollzeitpensum eines Semesters wird − studiengangsunabhängig − mit 30 ECTS-Punkten bewertet. Ein sechssemestriger Studiengang hat dann folglich 180 ECTS-Punkte, einen Workload von 5.400 Stunden. Alle diese Angaben sind Durchschnittswerte, Richtgrößen. Ob Sie tatsächlich weniger oder mehr Zeit benötigen, hängt von Ihren Vorkenntnissen und speziell Ihrem individuellen Lerntempo ab. Für die Bearbeitung eines Moduls bis zur Prüfung müssen Sie ca. 10 Stunden pro Woche über das Semester hinweg einkalkulieren.
Welche Betreuungsmöglichkeiten kann ich in Anspruch nehmen?
Die Campusstandorte bilden eine wichtige Komponente im Lehr- und Studiensystem und sind Kontaktstelle zwischen der Hochschule und den Studierenden. Hier finden Sie deutschlandweit und darüber hinaus ein zentral gesteuertes Betreuungs-, Beratungs- und Informationssystem mit einheitlichen Standards.
In den Räumlichkeiten der Campusstandorte haben die Studierenden die Möglichkeit, mit weiteren Kommilitonen Kontakt aufzunehmen und in Gruppen an den fachwissenschaftlichen mentoriellen Betreuungs- oder Beratungsveranstaltungen teilzunehmen. Außerdem finden dort vor den Klausuren spezielle Veranstaltungen zur Klausurvorbereitung statt.
Wo sich Campusstandorte befinden und welche Module dort mentoriell betreut werden, finden Sie auf der Homepage der FernUniversität.
Welche Präsenzveranstaltungen muss ich besuchen?
Zu einzelnen Modulen werden von den Professoren und wissenschaftlich Beschäftigten der Fakultät freiwillige Veranstaltungen angeboten. Diese können losgelöst von Prüfungen allgemeine fachliche Fragestellungen zum Inhalt haben, aber auch prüfungsvorbereitenden Charakter besitzen. Über Orte und Termine informieren die Lehrstühle direkt auf ihrer Homepage.
Kann ich mein Studium unterbrechen?
Möchten Sie Ihr Studium unterbrechen, können Sie sich prinzipiell exmatrikulieren oder beurlauben lassen. Sofern Sie kein BAföG oder ein Stipendium beziehen, raten wir Ihnen allerdings von einer zwischenzeitlichen Exmatrikulation oder Beurlaubung ab. Vielmehr sollten Sie den Umfang Ihrer Studienbelastung über die Modulbelegung steuern. Dies sichert Ihnen eine größere Flexibilität.