Seminare

Wann kann ich mich zu einem Seminar anmelden?

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Sofern Sie die allgemeinen Voraussetzungen gemäß Prüfungsordnung erfüllen, können Sie sich zu einem Seminar anmelden. Diese müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllt sein.

Bachelorstudiengänge
Allgemeine Voraussetzungen

Bachelorstudiengang
Wirtschaftswissenschaft - Wahlpflichtseminar

erfolgreicher Abschluss von mind. sechs Pflichtmodulen

Bachelorstudiengang
Wirtschaftswissenschaft - Pflichtseminar

erfolgreicher Abschluss von sechs Pflichtmodulen sowie einem Wahlpflichtmodul

Bachelorstudiengang
Wirtschaftsinformatik

erfolgreicher Abschluss von neun Pflichtmodulen

Masterstudiengang
Wirtschaftswissenschaft - Wahlpflichtseminar
erfolgreicher Abschluss von drei Modulen, von denen mind. zwei Pflichtmodule sein müssen

Masterstudiengang
Wirtschaftswissenschaft - Pflichtseminar

erfolgreicher Abschluss von drei Modulen, von denen mind. zwei Pflichtmodule sein müssen

Masterstudiengang
Volkswirtschaft

erfolgreicher Abschluss der drei Pflichtmodule

Masterstudiengang
Wirtschaftsinformatik

erfolgreicher Abschluss von mind. drei Wahlpflichtmodulen

Masterstudiengang
Wirtschaftswissenschaft für Ing. et al.

erfolgreicher Abschluss von drei Pflichtmodulen

Anmeldungen sind einmal in jedem Semester möglich, konkret:

  • für Seminare des Sommersemesters vom 1. Januar bis 15. Januar des vorherigen Wintersemesters
  • für Seminare des Wintersemesters vom 1. Juli bis 15. Juli des vorherigen Sommersemesters.
Für wie viele Seminare kann ich mich pro Semester anmelden?

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Sie können sich pro Semester nur für ein Seminar anmelden.

Wo melde ich mich zu einem (Pflicht)Seminar an?

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Die Seminaranmeldung erfolgt online über das Anmeldeportal WebRegIS.

Bitte beachten Sie bei der Angabe der Präferenzen die abschließenden Hinweise in den „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2“ (PDF 939 KB)

Wo melde ich mich zu einem Wahlpflichtseminar an?

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Die Anmeldung zum Wahlpflichtseminar im Bachelorstudiengang und im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft erfolgt ebenfalls online über das Anmeldeportal WebRegIS.

Sie müssen bei der Anmeldung angeben, ob Sie sich zu einem Wahlpflicht- oder zu einem Pflichtseminar anmelden.

Wo kann ich angeben, welches Wahlpflichtmodul durch das Wahlpflichtseminar ersetzt werden soll?

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Sie müssen kein Wahlpflichtmodul bestimmen, das Sie durch das Wahlpflichtseminar ersetzen möchten. Sie absolvieren statt eines sechsten Wahlpflichtmoduls lediglich das Wahlpflichtseminar.

Bei der Anmeldung erhalte ich die Meldung, dass die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Die Möglichkeit zur Angabe von Präferenzen wurde gesperrt.

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Wenn Sie diese Fehlermeldung erhalten, sind Sie im laufenden Semester noch zu einem Seminar angemeldet. Eine erneute Anmeldung ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt (E-Mail: wiwi.pa)

Muss ich in der Anmeldemaske die Anzahl der bestandenen Einsendearbeiten angeben?

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Die Anzahl der bestandenen Einsendearbeiten müssen Sie nur angeben, wenn Sie das Modul noch nicht mit einer Prüfung abgeschlossen haben. Somit geben Sie an, dass Sie das Modul zumindest bereits bearbeitet haben.

Ich schreibe im laufenden/kommenden Semester noch Klausuren. Ist das Seminar dann meine letzte Prüfungsleistung vor der Abschlussarbeit?

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Nein, es gelten immer die vorliegenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anmeldung. Wenn Sie noch nicht alle Module abgeschlossen haben, ist das Seminar zum Anmeldezeitpunkt nicht Ihre letzte Prüfungsleistung vor der Abschlussarbeit.

Was ist mit der Eingabe von Präferenzen gemeint?

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Die Eingabe der Präferenzen erfolgt durch die Ziffern 1, 2, 3, ... Hiermit geben Sie an, auf welchem Seminar Ihr Hauptinteresse liegt.

Was soll ich in das Feld „Themenwahl“ eintragen?

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Sofern bei einem von Ihnen präferierten Seminarangebot (vgl. „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2“) bereits die konkreten Themen für die Seminararbeit genannt sind, sollten Sie im Anmeldeformular die Nummern der gewünschten Themen in der Spalte „Themenwahl“ eintragen.

Bei einzelnen Seminaranbietern kann dieses Feld ein Pflichtfeld sein. Dies wird Ihnen dann durch eine Fehlermeldung signalisiert.

Wer wählt die Seminarkandidaten aus?

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Die Teilnehmerauswahl erfolgt durch ein zentrales Zuordnungssystem. Ziel des Systems ist eine verbesserte Zuordnung der Kandidaten auf die Seminaranbieter, um die angebotenen Seminarplätze optimal auf die Studierenden zu verteilen. Dadurch möchten wir vermeiden, dass sich Ihr Studium durch Wartesemester verzögert. Natürlich wird weiterhin die Gleichbehandlung aller Studierenden gewährleistet. Schließlich ist das neue System transparenter.

Wie erfahre ich, ob ich einen Seminarplatz erhalten habe?

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Nach Abschluss der zentralen Zuordnung werden Sie per E-Mail benachrichtigt, welchem Seminar Sie zugeordnet wurden. Wurde Ihnen kein Seminarplatz zugeordnet, erhalten Sie die Absage ebenfalls per E-Mail. Die Absagen werden ca. drei Wochen nach Abschluss der Zuteilung verschickt.

Ich habe nicht meinen Wunsch-Seminarplatz erhalten. Kann die Zuordnung geändert werden oder kann ich den Seminarplatz tauschen/zurückgeben?

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Eine nachträgliche Änderung der Zuordnung scheidet aus. Ein Tausch von Seminarplätzen ist ebenfalls ausgeschlossen. Sie können jedoch den Ihnen zugeordneten Seminarplatz ablehnen. In diesem Fall können Sie sich frühestens wieder im folgenden Semester zu einem Seminar anmelden.

Kann ich eine Seminarveranstaltung besuchen, obwohl ich nicht angemeldet bin?

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Ohne eine Anmeldung ist eine Seminarteilnahme nicht möglich. Bei Interesse können Sie, nach Rücksprache mit dem jeweiligen Lehrstuhl, einem Seminar als Gast beiwohnen. Dieser Seminarbesuch hat keine Prüfungsrelevanz.

Wie oft kann ich ein nicht bestandenes Seminar wiederholen?

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In den Bachelorstudiengängen kann ein Seminar bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden, in den Masterstudiengängen gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Ergebnis meiner Seminarleistung nicht einverstanden bin?

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In jedem Fall sollte zunächst ein Gespräch zur Klärung mit dem verantwortlichen Prüfer/Betreuer geführt werden. Sollten dennoch Unstimmigkeiten verbleiben, besteht die Möglichkeit, formal Widerspruch einzulegen.

Wie lege ich einen formalen Widerspruch ein?

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Ein Widerspruch kann innerhalb der gesetzlichen Fristen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Notenbescheid) schriftlich per Post oder E-Mail eingereicht werden. Er muss zwingend Name, Matrikelnummer, Art der Prüfungsleistung (Seminar), Prüfungsdatum und Thema der Arbeit angeführt sein. Des Weiteren sollte eine punktuelle und substantiierte Begründung beigefügt werden. Nach Ablauf des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid.

Redaktion | 10.05.2024