Studiengangs- bzw. Hochschulwechsel

Welche Fristen gelten für einen Wechsel des Studiengangs?

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Ein Studiengangswechsel kann für das Sommersemester bis zum 31.01. und für das Wintersemester bis zum 31.07. beantragt werden.


Die neue Hochschule verlangt eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“. Was ist das?

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Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigen wir, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass Sie alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen dürfen.

Wie erhalte ich eine sog. „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für einen Wechsel an eine andere Hochschule?

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Senden Sie eine kurze E-Mail an das Prüfungsamt, mit der Bitte um Ausstellung einer „Unbedenklichkeitsbescheinigung“. Diese wird Ihnen dann kurzfristig per Post zugesandt.

Redaktion | 13.08.2021