(Vorab-)Prüfung der Studienberechtigung

Foto: Jakob Studnar

Sie haben sich bereits über die Zugangsvoraussetzungen informiert und sind immer noch unsicher, ob Ihre Qualifikation für die Aufnahme des Fernstudiums ausreicht?

 

Das Studierendensekretariat hilft Ihnen gerne weiter und überprüft Ihre Unterlagen noch vor dem Beginn der Einschreibung.

Unsere Servicezeiträume der Vorabprüfung für Sie:

01. April bis 31. Mai: Vorabprüfungen für die anschließende Einschreibung zum Wintersemester (Einschreibfrist: 01.06. - 31.07.)

01. Oktober bis 30. November: Vorabprüfungen für die anschließende Einschreibung zum Sommersemester (Einschreibfrist: 01.12. - 31.01.)

Während der Einschreibfristen können Sie direkt die Immatrikulation in Ihren gewählten Studiengang unter Einschreibung beantragen. Die Vorabprüfung ist keine Voraussetzung für die Beantragung der Einschreibung.

Bachelorstudiengänge und Erste juristische Prüfung

Für die Vorabprüfung für unsere Bachelorstudiengänge oder der Ersten Juristischen Prüfung (mit deutscher Studienberechtigung) benutzen Sie bitte das nachfolgende Formular:

Das Kontaktformular steht Ihnen innerhalb der oben genannten Servicezeiträume wieder zur Verfügung.


Masterstudiengänge (mit deutscher Studienberechtigung)

Für die Vorabprüfung für unsere Masterstudiengänge (mit deutscher Studienberechtigung) benutzen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular:

Das Kontaktformular steht Ihnen innerhalb der oben genannten Servicezeiträume wieder zur Verfügung.


Bachelor- und Masterstudiengänge (mit ausländischer Studienberechtigung)

Selbstverständlich können Sie auch mit einer ausländischen Studienberechtigung die Zugangsvoraussetzungen für unsere Bachelor- und Masterstudiengänge vorab prüfen lassen. Für die Übermittlung der Zeugnisunterlagen benutzen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular:

Das Kontaktformular steht Ihnen innerhalb der oben genannten Servicezeiträume wieder zur Verfügung.

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Webredaktion Studium | 09.02.2024