Informationen zur ordnungsgemäßen Belegung

Die Anmeldung und Zulassung zu den studienbegleitenden Modulprüfungen setzt u.a. die ordnungsgemäße Belegung des jeweiligen Moduls voraus. Für eine ordnungsgemäße Belegung ist es zwingend erforderlich, dass alle Kurse eines Moduls in dem Semester belegt werden, in dem auch die Anmeldung und Zulassung zu der studienbegleitenden Prüfung erfolgt, andernfalls kann die Modulprüfung nicht abgelegt werden.

Belegung bei Anmeldung zur Modulprüfung in einem späteren Semester oder bei nicht bestandener Prüfung

Für den Fall, dass Sie die studienbegleitende Prüfung nicht im Belegungssemester, sondern erst in einem späteren Semester absolvieren möchten oder müssen, besteht die Möglichkeit einer Kurswiederholung oder einer neuen Belegung.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Mitteilung des Prüfungsergebnisses z. B. bei Klausuren i.d.R. erst nach dem Ende der Rückmeldefrist (Wintersemester 31.07. und Sommersemester 31.01.) erfolgt und daher die Belegung von Kursen bzw. die Kurswiederholung auch schon für das nächste Semester mitbedacht werden sollte.

Kurse können, sofern diese nicht zwischenzeitlich aus dem Kursangebot entfernt wurden, 7 Folgesemester lang ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung ohne erneute Kursgebühr wiederholt werden. Nach dem Ende der Rückmeldefrist können Kurse/Module darüber hinaus innerhalb der Kursnachbelegungsfrist (Wintersemester 01.08. – 15.11 und Sommersemester 01.02. – 15.05.) mit einer Bearbeitungsgebühr von 5,– Euro nachbelegt werden.

  • Sie belegen im Sommersemester 2016 das Modul 1 und im September 2016 nehmen Sie an der Klausur teil. Das Prüfungsergebnis (nicht bestanden) wird Ihnen Ende Oktober 2016 mitgeteilt. Ihre Teilnahme am nächsten Klausurtermin im Wintersemester 2016/17 (März 2017) wäre nur möglich, wenn Sie die Kurse für das WS 2016/17 im Rahmen der Rückmeldefrist (01.06. – 31.07.2016) oder im Rahmen der Kursnachbelegungsfrist (01.08. – 15.11.2016) neu oder wiederholt belegt haben.

 

Belegung bei Kurskombinationsänderung und Zugang zur Online-Lernumgebung

Es kann vorkommen, dass sich die Kurskombination in einem Modul über die Semester hinweg verändert oder aber in der Online-Lernumgebung moodle z.B. neue prüfungsrelevante Informationen, Inhalte, Aufgaben oder Themenstellungen veröffentlicht werden. Um Zugriff auf diese Informationen zu haben, ist es erforderlich, dass auch die Belegung in dem Semester vorgenommen wird, in dem auch die studienbegleitende Prüfung absolviert wird.

 

Belegung bei grundlegender Überarbeitung des Studienmaterials

Es ist möglich, dass das Studienmaterial seit Ihrer ersten Kursbelegung grundlegend überarbeitet worden ist. Die jeweils aktuelle Online-Version des grundlegend überarbeiteten Studienmaterials steht Ihnen durch die Wiederholerbelegung im Virtuellen Studienplatz bzw. in der Online-Lernumgebung moodle zur Verfügung. Der Versand von gedrucktem Kursmaterial (sofern für den jeweiligen Kurs angeboten) setzt jedoch eine erneute gebührenpflichtige Belegung (statt als Wiederholer/-in) voraus.

 

Wiederholung einer Modulprüfung in Verbindung mit Studienleistungen

Die Belegung aller Kurse des Moduls in dem Semester, in dem auch die Anmeldung und Zulassung zu der studienbegleitenden Prüfung erfolgt, ist nicht bei allen Modulen die einzige Zulassungsvoraussetzung. Bei einigen Modulen sind ergänzende Studienleistungen zu erbringen. Bitte informieren Sie sich hierüber im Studienportal und in der Prüfungsordnung.

 
  • Die Zulassung zur Modulprüfung in M2 setzt zusätzlich zu der ordnungsgemäßen Belegung aller Kurse des Moduls auch die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung voraus. Wird die Prüfungsleistung nicht bestanden und wird wiederholt, so muss an der Präsenzveranstaltung nicht erneut teilgenommen werden. Die Belegung (ggf. als Wiederholer/-in) aller Kurse des Moduls muss jedoch auch für das Semester nachgewiesen werden, in welchem die Prüfung wiederholt wird.

  • Die ordnungsgemäße Belegung von M7 „Projektmodul“ ist nur innerhalb der regulären Belegfrist (im Sommersemester 01.12.-31.01., im Wintersemester 01.06.-31.07.) möglich und erfordert eine kontinuierliche aktive Mitarbeit an einem Projekt während des gesamten Belegungssemesters. Wer die Projektarbeit im Verlauf des Belegungssemesters abbricht, wird nicht zur Prüfung in diesem Modul zugelassen bzw. die bereits zugelassene Prüfung wird als nicht bestanden bewertet. Der Zugang zum Projektmodul erfolgt in mehreren Schritten: Nach Abschluss der regulären Belegfrist wird zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllen, wird die vorläufige Belegung in eine verbindliche Belegung umgewandelt. Näheres ist auf der entsprechenden Modulseite im Studienportal veröffentlicht.

Bitte beachten Sie zusätzlich zu diesen Informationen auch immer die Modulinformationen.

Fakultät Psychologie | 10.05.2024