Informationen zur ordnungsgemäßen Belegung

Die Anmeldung und Zulassung zu den studienbegleitenden Modulprüfungen setzt u. a. die ordnungsgemäße Belegung des jeweiligen Moduls voraus. Für eine ordnungsgemäße Belegung ist es zwingend erforderlich, dass alle Kurse eines Moduls in dem Semester belegt werden, in dem auch die Anmeldung und Zulassung zu der studienbegleitenden Prüfung erfolgt, andernfalls kann die Modulprüfung nicht abgelegt werden.

Belegung bei Anmeldung zur Modulprüfung in einem späteren Semester oder bei nicht bestandener Prüfung

Für den Fall, dass Sie die studienbegleitende Prüfung nicht im Belegungssemester, sondern erst in einem späteren Semester absolvieren möchten oder müssen, besteht die Möglichkeit einer Kurswiederholung oder einer neuen Belegung.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Mitteilung des Prüfungsergebnisses z. B. bei Klausuren i. d. R. erst nach dem Ende der Rückmeldefrist (Wintersemester: 31.07., Sommersemester: 31.01.) erfolgt und daher die Belegung von Kursen bzw. die Kurswiederholung auch schon für das nächste Semester mitbedacht werden sollte.

Kurse können, sofern diese nicht zwischenzeitlich aus dem Kursangebot entfernt wurden, 4 Folgesemester lang ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung ohne erneute Kursgebühr wiederholt werden. Nach dem Ende der Rückmeldefrist können Kurse/Module darüber hinaus innerhalb der Kursnachbelegungsfrist (Wintersemester: 01.08. – 15.11, Sommersemester: 01.02. – 15.05.) mit einer Bearbeitungsgebühr von 5 € nachbelegt werden.

Beispiel

Sie belegen im Sommersemester 2021 das Modul 2 und im September 2021 nehmen Sie an der Klausur teil. Das Prüfungsergebnis (nicht bestanden) wird Ihnen Ende Oktober 2021 mitgeteilt. Ihre Teilnahme am nächsten Klausurtermin im Wintersemester 2021/22 (Februar/März 2022) wäre nur möglich, wenn Sie die Kurse für das Wintersemester 2021/22 im Rahmen der Rückmeldefrist (01.06. – 31.07.2021) oder im Rahmen der Kursnachbelegungsfrist (01.08. – 15.11.2021) neu oder wiederholt belegt haben.

Belegung bei Kurskombinationsänderung und Zugang zur Online-Lernumgebung

Es kann vorkommen, dass sich die Kurskombination in einem Modul über die Semester hinweg verändert oder aber in der Online-Lernumgebung Moodle z. B. neue prüfungsrelevante Informationen, Inhalte, Aufgaben oder Themenstellungen veröffentlicht werden. Um Zugriff auf diese Informationen zu haben, ist es erforderlich, dass auch die Belegung in dem Semester vorgenommen wird, in dem auch die studienbegleitende Prüfung absolviert wird.

Belegung bei grundlegender Überarbeitung des Studienmaterials

Es ist möglich, dass das Studienmaterial seit Ihrer ersten Kursbelegung grundlegend überarbeitet worden ist. Die jeweils aktuelle Online-Version des grundlegend überarbeiteten Studienmaterials steht Ihnen durch die Wiederholerbelegung im Virtuellen Studienplatz bzw. in der Online-Lernumgebung Moodle zur Verfügung. Der Versand von gedrucktem Kursmaterial (sofern für den jeweiligen Kurs angeboten) setzt jedoch eine erneute gebührenpflichtige Belegung (statt als Wiederholer*in) voraus.

Wiederholung einer Modulprüfung in Verbindung mit Studienleistungen

Die Belegung eines Moduls in dem Semester, in dem auch die Anmeldung und Zulassung zu der studienbegleitenden Prüfung erfolgt, ist nicht bei allen Modulen die einzige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Belegung. Bei einigen Modulen sind ergänzende Studienleistungen zu erbringen. Bitte informieren Sie sich hierüber im Studienportal und in der Prüfungsordnung.

  • Ab dem Wintersemester 2015/16 setzt die Zulassung zur Modulprüfung in M1 die erfolgreiche Absolvierung von Studienleistungen zu diesem Modul voraus. Die Studienleistungen sind in Form einer vorgegebenen Anzahl verpflichtender kooperativer Lernaufgaben zu erbringen. Wer die Studienleistungen nicht erfolgreich absolviert hat, wird nicht zur Prüfung in diesem Modul zugelassen bzw. die bereits ausgesprochene Zulassung zur Prüfung in diesem Modul wird zurückgenommen. Wird trotz der erfolgreichen Absolvierung der Studienleistung die studienbegleitende Prüfung zu Modul 1 wiederholt, muss in diesem Semester auch eine ordnungsgemäße Belegung aller Kurse des Moduls nachgewiesen werden. Bereits erfolgreich erbrachte Studienleistungen behalten ihre Gültigkeit und können nicht wiederholt werden.

  • Für eine ordnungsgemäße Belegung zu Modul M 6b ist in dem Semester, in dem die Anmeldung und Zulassung zu der studienbegleitenden Prüfung erfolgt, sowohl die Belegung aller Kurse des Moduls als auch eine kontinuierliche aktive Mitarbeit in einer Praktikumsgruppe während des gesamten Belegungssemesters erforderlich.

    Wer das Praktikum nicht ordnungsgemäß belegt oder das Praktikum im Verlauf des Belegungssemesters abbricht, wird nicht zur Prüfung in diesem Modul zugelassen bzw. die bereits ausgesprochene Zulassung zur Prüfung in diesem Modul wird zurück genommen.

    Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden und wiederholt, muss im selben Semester sowohl das Modul 6b belegt als auch die Teilnahme an einer Praktikumsgruppe wiederholt werden.

Bitte beachten Sie zusätzlich zu diesen Informationen auch immer die Modulinformationen.

Abschlussarbeit in Verbindung mit der Belegung des Kurses BA (36650)

Die Zulassung zur Abschlussarbeit setzt u.a. die Belegung des Kurses BA (36650) in dem Semester voraus, in dem auch die Registrierung/Anmeldung und Zulassung zu der Abschlussarbeit erfolgt.

  • Sie nehmen die Registrierung/Anmeldung zur Abschlussarbeit im Sommersemester 2021 vor. Die Zulassung zur Abschlussarbeit setzt u.a. die Belegung des Kurses BA (36650) im Sommersemester 2021 voraus. Das bedeutet, dass der Kurs bereits im Rahmen der Rückmeldefrist (01.12.2020 – 31.01.2021) für das Sommersemester 2021 oder in der Kursnachbelegungsfrist (zzgl. Bearbeitungsgebühr 5 €) bis spätestens zum Ende der Registrierungsfrist für die Bachelorarbeit (29.04.2021) belegt werden muss. Teilzeitstudierende, deren Anmeldung im Sommersemester 2021 erfolgt und deren Abgabetermin in das Wintersemester 2021/22 fällt, sollen den Kurs nicht wiederholt im Wintersemester 2021/22 belegen. Sollte die Abschlussarbeit jedoch wiederholt werden müssen, so ist die erneute Belegung (ggf. Wiederholerkennzeichen) für das Semester, in dem eine erneute Registrierung/Anmeldung erfolgt, erforderlich.

Fakultät Psychologie | 08.04.2024