Aktuelles
Kulanzregelung zu den Prüfungsvorleistungen der Module 3a-AFG
[24.07.2024]Da die Ausnahmeregelung der Versuchspersonenstunden zum Sommersemester 2024 ausgelaufen sind, gestattet die Fakultät für Psychologie einmalig eine Kulanzregelung zu den Prüfungsvorleistungen der Module 3a-AFG.
Zum Sommersemester 2024 sind die Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Versuchspersonenstunden in Folge von Corona ausgelaufen und die ursprünglichen Regelungen sind wieder in Kraft getreten. Diese haben Implikationen zur Erbringung der Prüfungsvorleistungen sowie der Prüfungsanmeldung in den Module 3a-AFG (vgl. Aktuelles-Meldungen vom 29.01.2024 & 15.03.2024).
Leider hat sich gezeigt, dass trotz mehrfacher Kommunikation von Seiten der Fakultät (zwei Aktuelles-Meldungen, drei Rundmails, sowie diverse Posts in den Moodle-Umgebungen der betroffenen Module) es im aktuellen Semester zu einer erhöhten Zahl an Studierenden kam, die aufgrund fehlender Versuchspersonenstunden die Voraussetzung zur Verbuchung ihrer Prüfungsvorleistung(en) und der Prüfungsteilahme in den Modulen 3a-AFG nicht erfüllten.
Da die aktuell gültigen Regelungen sowie die dazugehörigen Abgabefristen in der Prüfungsordnung verankert sind (vgl. Prüfungsordnung § 09, Abs. 03) können für das aktuelle Sommersemester 2024 keine Ausnahmeregelungen getroffen werden – Versuchspersonenstunden können im Sommersemester 2024 nicht verspätet eingereicht werden und auch eine verspätete Anmeldung zu den Prüfungen in den Modulen 3a-AFG ist nicht möglich.
Kulanzregelung Prüfungsvorleistung
Um den betroffenen Studierenden entgegen zu kommen, wird einmalig eine Kulanzregelung bzgl. der Prüfungsvorleistungen in den Modulen 3a-AFG gestattet. Diese richtet sich an Studierende, die im Sommersemester 2024 ihre Prüfungsvorleistung(en) in den Modulen 3a-AFG erfolgreich erbracht haben, diese aufgrund fehlender Versuchspersonenstunden jedoch nicht verbucht bekommen haben. Aus Kulanz soll diese Studierendengruppe die Möglichkeit erhalten, die erfolgreich erbrachten Prüfungsvorleistung(en) im Wintersemester 24/25 als bestanden eingetragen zu bekommen, ohne die Prüfungsvorleistung(en) erneut zu erbringen.
Um von dieser Kulanzregelung profitieren zu können, müssen ausnahmslos alle der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Prüfungsvorleistungen(en) in den Modulen 3a-AFG wurden im Sommersemester 2024 erfolgreich erbracht
- Die 5 speziellen Versuchspersonenstunden (2 Stunden aus der Grunderhebung, 3 Präsenz-Versuchspersonenstunden) wurden erbracht und bis zum 15.12.2024 im Online-Übungssystems eingereicht
- Alle anderen Voraussetzungen zur Erbringung der Prüfungsvorleistung des entsprechenden Moduls wurden erfüllt
- Voraussetzung für die Module 3a-7: Modul 1 & 2 wurden erfolgreich absolviert
- Voraussetzung für die Module AFA-AFG: Modul 1, 2 sowie mindestens ein Grundlagenmodul (M3a-7) wurden erfolgreich absolviert
Was müssen Sie jetzt tun?
Bis zum 15.12.2024 müssen Sie die 5 speziellen Versuchspersonenstunden (2 Stunden aus der Grunderhebung, 3 Präsenz-Versuchspersonenstunden) erbringen und im Online-Übungssystem einreichen. Sofern Sie die anderen o.g. Voraussetzungen erfüllen, besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf für Sie, um von der Kulanzregelung zu profitieren. Die Prüfungsvorleistungen werden voraussichtlich Anfang/Mitte Januar 2025 im Prüfungssportal gutgeschrieben.