Aktuelles
Neue Regelungen zur Einreichung der Versuchspersonenstunden
[15.03.2024]Ab dem 01.04.2024 gelten neue Regelungen zur Einreichung von Versuchspersonenstunden.
Zu Beginn des Sommersemesters 2024 laufen die Ausnahmeregelungen in Bezug auf die (Präsenz-)Versuchspersonenstunden (siehe Aktuelles-Meldung) aus. Ab dem 01.04.2024 gelten somit folgende Regelungen:
- Die Präsenz-Versuchspersonenstunden müssen wieder regulär in Präsenz absolviert werden (und können nicht mehr durch Online-Versuchspersonenstunden ersetzt werden).
- Für Studierende mit einer Ersteinschreibung im Wintersemester 18/19 oder später sind die 5 speziellen Versuchspersonenstunden (Grunderhebung und drei Präsenz-Versuchspersonenstunden) wieder eine verpflichtende Voraussetzung zur Erbringung der folgenden Leistungen:
- Prüfungsvorleistungen der Module 3a – AFG
- Prüfungen der Module 3a – AFG
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie die 5 speziellen Versuchspersonen im gleichen Semester wie eine Prüfungsvorleistung in einem der Module 3a – AFG erbringen möchten (oder die Prüfungszulassung in einem Modul ohne Prüfungsvorleistung erlangen möchten), müssen Sie diese Versuchspersonenstunden bis spätestens zur unten genannten Frist im Online-Übungssystem einreichen (vgl. Prüfungsordnung § 09, Abs. 03):
- Sommersemester: 15. Juni
- Wintersemester: 15. Dezember
Als Datum gilt das Datum der endgültigen Abgabe im Online-Übungssystem.
Alle danach eingereichten Versuchspersonenstunden können nicht zur Erbringung der Prüfungsvorleistungen im gleichen Semester berücksichtigt werden.
Zur Erläuterung der Einreichung der Versuchspersonenstunden konsultieren Sie bitte die Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Studierende, die keine Versuchspersonenstunden in Präsenz absolvieren können (z.B. aufgrund eines Wohnsitzes im Ausland), beachten bitte die entsprechenden Informationen in den FAQs.
Haben Sie die Präsenz-Versuchspersonenstunden bereits absolviert und eingereicht, sind die oben genannten Informationen für Sie nicht relevant. Online-Versuchspersonenstunden, die Sie vor dem 01.04.2024 anstelle der Präsenz-Versuchspersonenstunden eingereicht haben, behalten ihre Gültigkeit.
Präsenz-Versuchspersonenstunden an der FernUniversität
Ab dem 14.05.2024 werden Präsenz-Versuchsteilnahmen am Campus Hagen angeboten, in denen alle drei geforderten Präsenz-Versuchspersonenstunden auf einmal erbracht werden können. Die dafür verfügbaren Termine werden ca. ab dem 15.04.2024 zur Anmeldung in Sona-Systems zur Verfügung gestellt.
Das Erbringen von Präsenz-Versuchspersonenstunden an anderen Campusstandorten der FernUniversität ist nicht möglich.
Falls Sie die Präsenz-Versuchspersonenstunden am psychologischen Institut einer anderen Hochschule oder an einer wissenschaftlich anerkannten psychologischen Forschungseinrichtung in Ihrer Nähe erbringen möchten, beachten Sie dafür bitte die Vorgaben hinsichtlich der geforderten Nachweise.