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Fristverlängerung für Anträge auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei Modulabschlussklausuren

[12.06.2024]

Bei einem Erstantrag auf Nachteilsausgleich oder falls der letzte Antrag auf Nachteilsausgleich im Sommersemester 2023 oder früher gestellt wurde, muss ab diesem Semester ein neuer Antrag eingereicht werden. Aufgrund der Umstellung des Antragsverfahrens wird eine Verlängerung der Frist bis einschließlich 28.06.2024 zur Stellung des Antrags und Einreichung der Unterlagen gewährt.


Wenn im vergangenen Semester (Wintersemester 2023/24) bereits ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt und bewilligt wurde, genügt es, sich allein zur Prüfung im Prüfungsportal anzumelden. Es ist kein neuer Antrag erforderlich.

Falls jedoch der letzte Antrag auf Nachteilsausgleich im Sommersemester 2023 oder früher gestellt wurde, muss ab diesem Semester ein neuer Antrag wie bei einem Erstantrag spätestens drei Monate vor der Prüfung eingereicht werden. Die neue Regelung zur Frist wurde auf Vorschlag des Referats für Chancengerechtigkeit der FernUniversität in Hagen eingeführt, um eine Harmonisierung der Fristenregelungen in den Fakultäten der FernUniversität in Hagen zu erzielen.

Die Fristen für die jeweilige Modulabschlussprüfung sind für die Modulabschlussklausuren in diesem Semester inzwischen verstrichen. Es wird ausnahmsweise in diesem Semester aufgrund der Umstellung des Antragsverfahrens eine Verlängerung der Frist bis einschließlich 28.06.2024 zur Stellung des Antrags und Einreichung der Unterlagen gewährt.

Weitere Informationen befinden sich im Studienportal unter „Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung“.