Erasmus+ Blended Intensive Programmes

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Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIP) sind eine neue Förderlinie der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Durch sie soll die kollaborative Nutzung innovativer Lehr- und Lernmethoden sowie die Möglichkeit einer Online-Kooperation gestärkt werden.

Ein BIP soll außerdem dazu dienen, Digitalisierungskompetenzen in Lehre und im Lernen zu steigern sowie die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Mobilitätsfenster und Aktivitäten (z.B. Summer Schools) zu ermöglichen.

Weitere Informationen:
Ausführliche Infos des DAAD zu Blended Intensive Programmes (BIP) (PDF 410 KB)
Leitfaden für Fachbereiche (PDF 539 KB)

 

Was ist ein BIP und was sind die Voraussetzungen?

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Ein BIP ist ein kurzer physischer Aufenthalte im Ausland kombiniert mit einer virtuellen Phase. Für ein BIP bedarf es mindestens 3 Hochschulen (aus 3 unterschiedlichen Programmländern), die eine Erasmus+ Charta für Hochschulbildung (ECHE) besitzen. Die Teilnahme von weiteren Hochschulen aus Programm- oder Partnerländern ist möglich.

Folgende Rollen müssen von den beteiligten Hochschulen übernommen werden:

  • koordinierende Hochschule: erhält für das BIP organisatorische Unterstützung (abhängig von der Anzahl der mobilen Teilnehmenden; mind. 15 – max. 20) und ist idealerweise gleichzeitig auch die aufnehmende Hochschule der physischen Phase
  • entsendende Hochschule: entsendet BIP-Teilnehmende: Studierende (als short-term blended mobilities) oder Lehrende (Lehrmobilität) und ggf. weitere Teilnehmende, die nicht zu den BIP-Teilnehmenden zählen
  • aufnehmende Hochschule: empfängt BIP-Teilnehmende in den eigenen Räumlichkeiten oder an einem anderen Veranstaltungsort

Wer bzw. was wird gefördert?

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Im Rahmen eines BIP als entsendende Hochschule können sowohl teilnehmende Studierende im Rahmen einer Kurzzeitmobilität als auch Lehrende im Rahmen einer Lehrmobilitätgefördert werden. Gefördert wird hier eine kurze physische Gruppenmobilität (5-30 Tage) die mit einer virtuellen Komponente kombiniert sein muss, welche allerdings nicht gefördert wird. Die Förderung der Teilnahme an einem BIP ist nur möglich, wenn es sich dabei um eine Partnerhochschule handelt. Sollten Sie die Teilnahme an einem BIP einer Hochschule planen, mit der bisher noch keine Partnerschaft besteht, wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen des International Office.

Darüber hinaus können Sie auch ein BIP als koordinierende Hochschule planen und dafür Mittel zur organisatorischen Unterstützung erhalten.

In welcher Höhe wird gefördert?

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Die organisatorische Unterstützung für ein BIP, bei dem die FernUniversität als koordinierende Hochschule fungiert, beträgt zwischen 6.000 € und 8.000 €. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der mobilen Teilnehmenden des BIP, die die entsendenden Hochschulen schicken. Pro mobilem BIP-Teilnehmenden gibt es 400 €, wobei es mind. 15 mobile BIP-Teilnehmende geben muss (6.000 €) und es maximal eine Förderung von 20 mobile BIP-Teilnehmenden geben kann (8.000 €). Darüber hinaus kann es mehr Teilnehmende am BIP geben.

Die organisatorische Unterstützung kann für die Anbahnungs-, Entwicklungs-, Umsetzungs- und allgemeine Administration des BIP genutzt werden. Des Weiteren unterstützen die Mittel das Management des Programms bspw. in Form von Personalkosten z. B. studentische Hilfskräfte (bitte in Absprache mit der Personalabteilung), Lehrmaterialien und Druckkosten, Raummiete, Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung (anteilig und unter Beachtung der Bewirtungsrichtlinie der Hochschule), Übersetzungen, Aktivitäten etc.

Wichtig: Die Mittel der organisatorischen Unterstützung dürfen nicht für die Finanzierung von BIP-Mobilitäten verwendet werden!

Wie kann ich mich bewerben?

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Die Bewerbungen für die Blended Intensive Programmes können im International Office der FernUni Hagen eingereicht werden.
Beachten Sie bitte, dass bei Outgoing-Mobilitäten zusätzlich zum BIP-Teilnahmeantrag auch noch die Bewerbungen für die Finanzierungen der Einzelpersonen eingereicht werden müssen (siehe "Wer bzw. was wird gefördert").

Antrag auf ein BIP als koordinierende Hochschule – Incoming (PDF 2 MB)
Antrag auf Förderung BIP-Teilnehmender für die Teilnahme an einem BIP als entsendende Hochschule – Outgoing (PDF 1 MB)

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

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Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes nachzuweisen. Lehrende müssen zusätzlich die Anzahl der unterrichteten Stunden durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung dokumentieren und Studierenden muss zusätzlich der Erhalt von mind. 3 ECTS bestätigt werden
  • ein Onlinebericht der EU-Kommission von den geförderten Teilnehmenden auszufüllen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht ist von den geförderten Teilnehmenden einzureichen sowie ein Erfahrungsbericht zum BIP, wenn wir die Rolle der koordinierenden Hochschule innehatten

Was ist noch zu beachten?

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Mit einer Erasmus+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen (europäische Krankenversicherungskarte, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, ggf. Reiseversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland). Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD [externer Link] möglich.

Änderungen vorbehalten.

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kerstin Langhein | 10.05.2024