Free Mover

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Sie möchten gerne ins Ausland gehen oder an einer ausländischen Hochschule studieren, aber es gibt für Ihren Studiengang keine passende Kooperation oder passende Partneruniversität? Dann können Sie sich als sogenannter „Free Mover“ eigenständig um ein Auslandssemester bemühen. Dies können Sie klassisch in Präsenz oder aber auch virtuell absolvieren. Dazu empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

 

Schritt 1: Auswahl der Gasthochschule

Wählen Sie eine Gasthochschule aus, die Ihren Vorstellungen entspricht. Schauen Sie, welcher Studiengang und insbesondere welcher Kurs oder welches Modul für Ihr Auslandssemester in Frage kommen. Wichtig ist hierbei eine gute Passung zu Ihrem Studiengang, um nach Ihrer Rückkehr eine Anrechnung der im Ausland absolvierten Inhalte möglich zu machen. So sollten Inhalt und Umfang der Studieninhalte im Ausland vergleichbar sein mit denen, die Sie in Ihrem Heimatstudiengang ersetzen möchten.

 
Virtuelles Auslandsstudium

Falls Sie ihr Fernstudium für ein Semester an einer ausländischen Hochschule absolvieren möchten, bietet sich hierfür das Kooperationsnetzwerk der europäischen Fernuniversitäten an. Beachten Sie, dass jede Institution ein eigenes Lehr- /Lernsystem oder Prüfungssystem mitbringt, das etwas anders gestaltet sein kann als an der FernUniversität.

 

Schritt 2: Kontaktaufnahme

Wenn Sie eine passende Gasthochschule und Fachgebiet ausfindig gemacht haben, nehmen Sie den Kontakt auf, um anzufragen, ob Sie sich als Free Mover in den gewünschten Kurs einschreiben können. Die richtigen Ansprechpartner können entweder das International Office, Studiengangsbetreuer oder Dozenten sein. Ist die Rückmeldung positiv, können Sie sich gemäß den Vorgaben in den Kurs einschreiben. Beachten Sie, dass Sie als Free Mover ggf. Studien- oder Verwaltungsgebühren entrichten müssen (siehe Finanzierungsmöglichkeiten).

 

Schritt 3: Anrechnung

Möchten Sie sich das Auslandssemester in Ihrem Heimatstudiengang anrechnen lassen, sollten Sie frühzeitig den Kontakt zum Prüfungsamt Ihrer Fakultät aufnehmen. Dort können Sie prüfen lassen, ob Sie sich die im Ausland erbrachte Leistung im Heimatstudiengang anrechnen lassen können. Es wird empfohlen, sich die Anerkennung der Studienleisten in einem Learning Agreement bestätigen zu lassen. Darüber hinaus kann eine Beurlaubung im Heimatstudiengang während des Auslandssemesters sinnvoll sein. Nach Ihrer Rückkehr und Abschluss des Semesters können Sie das erworbene Transcript of Records und einen Anrechnungsantrag beim Prüfungsamt vorlegen.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt außerhalb einer bestehenden Kooperation zu erhalten, ist in der Regel schwierig. Dennoch kann es sich lohnen, sich über verschiedene Optionen zu informieren.

International Office | 10.05.2024