Promos

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PROMOS, das Programm zur Steigerung der Mobilität von Promovierenden deutscher Hochschulen, wird vom DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Es ermöglicht den Promovierenden der FernUniversität in Hagen Auslandserfahrung in Form von:

 

Vorteile der PROMOS-Förderung

  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Promovierende mit Behinderung​
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Sprachkurs

​​​​Gefördert werden Fachsprachkursaufenthalte an Hochschulen und etablierten Sprachinstituten im Ausland mit mindestens 25 Wochenstunden. Information zu Sprachkursen im Ausland kann auf den Seiten des DAAD gefunden werden.

Wer wird gefördert?

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Bewerben können sich Promovierende der FernUniversität in Hagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.

 

Wie lange wird gefördert?

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Ein Promos-Stipendum für einen Sprachkursaufenthalt wird für einen Zeitraum von mindestens 3 Wochen bis maximal 6 Monate vergeben.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

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Einmalige Kursgebührenpauschale in Höhe von 500 Euro sowie monatliches Teilstipendiendium Aufenthalt und einmalige Reisekostenpauschaule (Teilstipendium Mobilität) entsprechend den DAAD-Fördersätzen (PDF 129 KB). Darüber hinaus können Behinderte eine Sonderförderung beantragen. Die Auszahlung des monatlichen Teilstipendiums erfolgt in Raten.

 

Wie kann ich mich bewerben?

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  1. Wählen Sie einen Sprachkurs an einer Gasthochschule (weltweit) aus.
    Sie können sich noch nicht entscheiden? Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie durch die Erfahrungsberichte anderer Studierender.
  2. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
  • PROMOS-Bewerbungsformular (PDF 164 KB) (bitte im Pdf-Reader öffnen; bei der Darstellung im Browser funktioniert ggf. die Formularfunktion nicht)
  • Motivationsschreiben/Darstellung des Vorhabens im Ausland (max. 2 Seiten)
  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Angabe der Fremdsprachenkenntnisse und Engagement in akademischer Selbstverwaltung/hochschulpolitischen Belangen sowie weitere politische, soziale, kulturelle Interessen und entsprechendes Engagement
  • Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers, das insb. auf die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts für das Studium/die Promotion an der FernUniversität eingeht. Hilfestellung für Lehrende für die Gutachtenerstellung (PDF 85 KB)
  • Bestätigung/Information der Gastinstitution mit Angabe der Dauer des Aufenthalts und der Stundenanzahl des Sprachkurses
  • Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel, ggf. zusätzliche akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  • ggf. Nachweis über den derzeitigen Stand der Sprachkenntnisse (DAAD-Sprachtest, TOEFL® Test, DELF/DALF, DELE, UNIcert®, VHS-Kurs, o.ä.)
  • Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (kann nachgereicht werden; wenn noch nicht vorliegend: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)

Bewerbungsfrist: spätestens 10 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Ausschlaggebend für die Förderung sind

  • die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt),
  • die Qualifikation/erbrachte Studienleistung der/des Studierenden/Promovierenden,
  • die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug auf den bisherigen und weiteren Studien-/Promotionsverlauf,
  • einschlägige Sprachkenntnisse und
  • die Erfüllung der formalen Anforderungen.

Die Vergabe eines Promos-Stipendiums erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Mit einer Auswahlentscheidung ist i.d.R. innerhalb von 6 Wochen zu rechnen.

 

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

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Mit einer Promos-Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen. Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage sollten Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge (PDF) für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland des DAAD.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen
 

Was ist noch zu beachten?

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Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten. Weitere Informationen zum Thema Sprachkurs im Ausland finden Sie auf der Webseite des DAAD.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Die Promos-Förderung muss ggf. bei der Auslands-BAföG-Stelle angegeben werden. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

 

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

 

Fachkurs

​​​Gefördert werden Fachkursaufenthalte wie beispielsweise Summer/Winter Schools an Hochschulen im Ausland. Im Internet gibt es zum Teil Übersichten über angebotene Fachkurse in bestimmten Regionen bzw. Fächern. Häufig werden die Fachkurse aber auch ausschließlich auf der Webseite der jeweiligen Universität veröffentlicht. Nicht gefördert werden können Vortrags- und Kongressreisen, da diese direkt über den DAAD gefördert werden.

Wer wird gefördert?

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Bewerben können sich Promovierende sowie regulär eingeschriebene Studierende der FernUniversität in Hagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.

Außerdem können sich nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen bewerben, wenn sie in einem Studiengang an der FernUniversität eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der FernUniversität zu erreichen oder an der FernUniversität promovieren. Für diesen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Nicht gefördert werden können Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

 

Wie lange wird gefördert?

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Ein Promos-Stipendum für einen Fachkursaufenthalt wird für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen vergeben.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

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Einmalige Kursgebührenpauschale in Höhe von 500 Euro sowie monatliches Teilstipendiendium Aufenthalt und einmalige Reisekostenpauschaule (Teilstipendium Mobilität) entsprechend den DAAD-Fördersätzen (PDF 129 KB). Darüber hinaus können Behinderte eine Sonderförderung beantragen. Die Auszahlung des monatlichen Teilstipendiums erfolgt in Raten.

 

Wie kann ich mich bewerben?

mehr erfahren

  1. Wählen Sie einen Fachkurs an einer Gasthochschule (weltweit) aus.
    Sie können sich noch nicht entscheiden? Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie durch die Erfahrungsberichte anderer Studierenden/Promovierenden.
  2. Klären Sie ggf. mit dem Prüfungsamt der FernUniversität (bzw. in KSW mit Ihrer Studiengangskoordination) die mögliche Anerkennung des Fachkurses (nicht erforderlich bei Promovierenden).
  3. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
  • PROMOS-Bewerbungsformular (PDF 164 KB) (bitte im Pdf-Reader öffnen; bei der Darstellung im Browser funktioniert ggf. die Formularfunktion nicht)
  • Motivationsschreiben/Darstellung des Vorhabens im Ausland (max. 2 Seiten)
  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Angabe der Fremdsprachenkenntnisse und Engagement in akademischer Selbstverwaltung/hochschulpolitischen Belangen sowie weitere politische, soziale, kulturelle Interessen und entsprechendes Engagement
  • Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers, das insb. auf die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts für das Studium/die Promotion an der FernUniversität eingeht. Hilfestellung für Lehrende für die Gutachtenerstellung (PDF 85 KB)
  • Bestätigung/Information der Gastinstitution mit Angabe der Dauer des Aufenthalts
  • Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel, ggf. zusätzliche akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  • ggf. Nachweis über den derzeitigen Stand der Sprachkenntnisse (DAAD-Sprachtest, TOEFL® Test, DELF/DALF, DELE, UNIcert®, VHS-Kurs, o.ä.)
  • ggf. Bestätigung des Prüfungsamtes (DOC 59 KB), dass der Fachkurs für das Studium anerkannt werden kann (nicht erforderlich für Promovierende)
  • Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (kann nachgereicht werden; wenn noch nicht vorliegend: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)

Bewerbungsfrist: spätestens 10 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Ausschlaggebend für die Förderung sind

  • die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt),
  • die Qualifikation/erbrachte Studienleistung der/des Studierenden/Promovierenden,
  • die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug auf den bisherigen und weiteren Studien-/Promotionsverlauf,
  • einschlägige Sprachkenntnisse und
  • die Erfüllung der formalen Anforderungen.

Die Vergabe eines Promos-Stipendiums erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Mit einer Auswahlentscheidung ist i.d.R. innerhalb von 6 Wochen zu rechnen.

 

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

mehr erfahren

Mit einer Promos-Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen. Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage sollten Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge (PDF) für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland des DAAD.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen
 

Was ist noch zu beachten?

mehr erfahren

Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Die Promos-Förderung muss ggf. bei der Auslands-BAföG-Stelle angegeben werden. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

 

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

 

Studienreise (Hochschulvertretende)

​​​​Gefördert werden Gruppen-Studienreisen ins Ausland. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler/innen im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm sowie Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden. Ein Antrag kann nur durch eine/n Hochschulvertreter/in eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

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Gefördert werdem Promovierende sowie regulär eingeschriebene Studierende der FernUniversität in Hagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.

Außerdem gefördert werden nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der FernUniversität eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der FernUniversität zu erreichen oder an der FernUniversität promovieren. Für diesen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Zusätzlich kann maximal ein/e begleitende/r Hochschulvertreter/in gefördert werden.

Nicht gefördert werden können Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

Ein Antrag kann nur durch eine/n Hochschulvertreter/in eingereicht werden.

 

Wie lange wird gefördert?

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Ein Promos-Stipendum für einen Studienreisenaufenthalt wird für einen Zeitraum von maximal 12 Tagen vergeben.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

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Zuschuss zu den Aufenthaltskosten pro Geförderter/Gefördertem (Studierende/r, Promovierende/r, Hochschulvertreter/in) in Höhe von

  • 30 Euro pro Tag für Studienreisen in die EU-Staaten, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz und die Türkei bzw.
  • 45 Euro pro Tag für alle übrigen Länder.

Darüber hinaus können Behinderte eine Sonderförderung beantragen.

Gefördert werden max. 25 Gruppenteilnehmer/innen.

 

Wie kann ich mich bewerben?

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  1. Lassen Sie sich ggf. von der Ansprechperson (s.u.) beraten.
  2. Wählen Sie ein/e Gastinstitution/-land (weltweit) aus, stellen Sie ein Programm zusammen.
  3. Wählen Sie die Gruppenteilnehmer/innen aus, Kriterien sollten insb. gute Studienleistung(en) an der FernUniversität und notwendige Sprachkenntnisse sein (die endgültige Auswahl kann ggf. auch erst nach der PROMOS-Bewerbung erfolgen).
  4. Reichen Sie als Hochschulvertreter/in die Bewerbungsunterlagen für die Studienreise als Ganzes fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
  • PROMOS-Bewerbungsformular Studienreise (PDF 144 KB) (bitte im Pdf-Reader öffnen; bei der Darstellung im Browser funktioniert ggf. die Formularfunktion nicht)
  • detaillierte Programmbeschreibung des Vorhabens im Ausland inklusive Zeitplan
  • Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Teilnehmenden (z.B. durch verpflichtenden Besuch eines Seminars), der Einbettung in das FernUni-Studium und der angestrebten Lernergebnisse
  • Finanzierungsplan
  • Teilnehmendenliste (XLSX 13 KB) inkl. Angabe von Name, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Adresse, Studiengang, IBAN und BIC jeder/jedes Geförderten (kann nachgereicht werden)
  • ggf. Einladungsschreiben der ausländischen Hochschule/Gastinstitution

Bewerbungsfrist: spätestens 10 Wochen vor Beginn der Studienreise

Ausschlaggebend für die Förderung sind die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz), die Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen, Begegnungsmöglichkeiten von deutschen Studierenden mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftler/innen, die Berücksichtigung von landeskundlichen Aspekten, die Erfüllung der formalen Anforderungen und dass die Reise kein überwiegend touristisches Programm hat. Bevorzugt werden Bewerbungen von Lehrgebieten, die bisher noch keine Promos-Studienreiseförderung erhalten haben. Die Vergabe eines Promos-Stipendiums erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Mit einer Auswahlentscheidung ist i.d.R. innerhalb von 6 Wochen zu rechnen.

 

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

mehr erfahren

Mit einer Promos-Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen. Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage sollten Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland des DAAD.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht jeder/jedes Teilnehmenden sowie eine von allen Geförderten unterschriebene Teilnehmendenliste einzureichen.

 

Was ist noch zu beachten?

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Eine frühzeitige Planung (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Die Promos-Förderung muss ggf. bei der Auslands-BAföG-Stelle angegeben werden. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

 

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

 

 gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
International Office | 09.04.2024