Inklusion – Sonderzuschüsse für Studierende und Beschäftigte
Förderung durch das Erasmus+ Programm
Inklusion und Chancengleichheit bei der Förderung von Mobilitäten ist ein zentrales Anliegen des Erasmus+ Programms. Studierende und Beschäftigte mit Behinderung haben die Möglichkeit, Sonderzuschüsse für auslandsbedingte Mehrkosten zu erhalten.
Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit
Jede Hochschuleinrichtung verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) dazu, allen Geförderten den gleichen Zugang und äquivalente Möglichkeiten zu gewähren.
Zusatzförderung: Erasmus+ Sonderförderung
Geförderte mit Behinderung, chron. Erkrankung und Kindern können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studien- oder Praktikumsaufenthalte bzw. für Lehr- oder Fortbildungsaufenthalte im Ausland einen Erasmus+ Sonderzuschuss beantragen.
Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen.
Welche Bedürfnisse haben Sie?
Benötigen Sie eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien, eine Begleitperson, etc.?
Je nach finanziellem Mehrbedarf können Sie einen einmaligen Zuschuss beantragen oder einen personenbezogenen Antrag („Realkostenantrag“) über zusätzliche Mittel von bis zu maximal 15.000 EUR pro Semester stellen. Um einen Mehrbedarf geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an das International Office, das den Antrag mit Ihnen erarbeitet und anschließend bei der NA DAAD einreicht.
Weiterführende Informationen
Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD.
Werfen Sie auch einen Blick auf https://inclusivemobility.eu/, eine Online-Plattform über Inklusion und zusätzliche Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte.
Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kind
Seit der neuen Programmgeneration 2021–2027 schließt die Gruppe von Teilnehmenden mit geringen Chancen Studierende und Graduierte, auf die Folgendes zutrifft, mit ein: Grad der Behinderung (GdB) ab 20; chronische Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht; Mobilität mit Kind/ern; Erstakademiker/innen; sowie Erwerbstätige.
Studierende und Graduierte dieser Gruppe können ein Top-up erhalten (siehe unten). Zusätzlich haben Studierende und Beschäftigte mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, die Möglichkeit, sich per Langantrag für einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Semester und bis zu 30.000 Euro pro Studienjahr zu bewerben um die auslandsbedingten Mehrkosten zu decken.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf der DAAD-Webseite.
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Das Top-up für Praktika in Programmländern bleibt unverändert bei 150 Euro pro Monat.
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In der Programmgeneration 2021–2027 wird für Studierende und Graduierte mit geringen Chancen ein Top-up von 250 Euro pro Monat für Reisen in die Programmländer und Austausche zwischen Programm- und Partnerländern gewährt. Seit 2021 gilt dies für Studierende und Graduierte, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen sowie für Studierende und Graduierte mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht. 2022 wurde die Zielgruppe auf zwei weitere Personengruppen ausgeweitet: Zum ersten Mal sind Erstakademiker/innen sowie erwerbstätige Studierende und Graduierte mit eingeschlossen.
Die Top-ups für Kurzaufenthalte betragen Einmalzahlungen von 100 Euro für 5–14 Tage oder 150 Euro für 15–30 Tage.
Kontakt
International Office
E-Mail: international
Telefon: +49 2331 987-4245
Das International Office berät Sie gerne bei Fragen und unterstützt Sie bei der Bewerbung für die Sonderförderung.