Erasmus+

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Das Programm Erasmus+, gefördert vom DAAD aus Mitteln der Europäischen Union, ermöglicht den Mitarbeitenden der FernUniversität Auslandserfahrung in Form von Lehr- und Fortbildungsmobilität.

Lehre/Unterricht

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​​​​Gefördert wird ein Unterrichts-Gastaufenthalt von Lehrenden der FernUniversität an einer Erasmus+ Partnerhochschule. Darüber hinaus gibt es die Incoming-Perspektive: gefördert wird auch ausländisches Unternehmenspersonal, das an der FernUniversität lehrt.

Vorteile der Erasmus+ Förderung sind:

  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Sonderzuschüsse für Mitarbeitende mit Behinderung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)

Wer wird gefördert?

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Hochschulpersonal (z.B. Lehrbeauftragte mit Werkverträgen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, emeritierte ProfessorInnen, DozentInnen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur FernUniversität stehen) sowie Unternehmenspersonal (incoming)

Wie lange wird gefördert?

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Mobilitätszuschüsse für Lehrmobilitäten werden i.d.R. für ein- bis zweiwöchige Aufenthalte vergeben (mindestens 2 Tage bis maximal 2 Monate/ 60 Tage). Pro Woche bzw. in einem kürzeren Zeitraum müssen mindestens 8 (ggf. mind. 4) Unterrichtsstunden erbracht werden.

In welcher Höhe wird gefördert?

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Personal erhält einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss als Stückkosten:

  • Fahrtkosten: 23-1.500 Euro je nach Entfernung zum Zielort (plus ggf. Sonderzuschuss bei besonders abgelegenen Städten/Regionen)
  • Aufenthaltskosten: 140-180 Euro pro Tag der Mobilität je nach Zielland (ab dem 15. Tag: 70% des Satzes)

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (80% vor der Mobilität, 20% nach der Mobilität und Einreichung aller Unterlagen).

Möglich ist auch eine sogenannte Zero-Grant-Förderung. Hochschulpersonal, das alle Erasmus+ Förderbedingungen erfüllt, erhält keinen finanziellen Zuschuss, profitiert aber von allen Vorteilen des Programms.

Darüber hinaus können Mitarbeitende mit einer Behinderung von mind. 50% eine Sonderförderung beantragen. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Ansprechperson (s.u.) auf.

Wie kann ich mich bewerben?

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  1. Holen Sie das Einverständnis Ihrer/Ihres Dienstvorgesetzten ein.
  2. Wählen Sie eine Gasteinrichtung innerhalb der Erasmus+ Programmländer (Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei) aus und stimmen Sie Ihre Gastdozentur mit den dortigen Kolleg/innen ab. Bestenfalls bestehen bereits eigene Kontakte in den jeweiligen Fachbereich. Gerne berät Sie die Ansprechperson (s.u.). Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie auch durch die Erfahrungsberichte anderer Mitarbeitenden. Mit folgenden Partneruniversitäten bestehen bereits Erasmus+-Abkommen zur Lehrmobilität:
Land, Hochschule Fachbereich(e)
Bulgarien, University of Economics Economics, Management and Administration, Computing
Frankreich, Université de Lorrain Philosophy and Ethics
Frankreich, Université de la Réunion Education, Philosophy and Ethics
Kroatien, University of Split Law
Kroatien, University of Zadar Psychology
Rumänien, Universitatea Babeș-Bolyai Psychology
Rumänien, Universitatea "Lucian Blaga" Din Sibiu Business and Administration, Information and Communication Technologies, Languages (Literature), Political Sciences and Civics
Spanien, Universidad Compultense de Madrid Law
Spanien, Universidad de La Laguna Computing, Information and Communication Technologies
Spanien, Universidad Salamanca Law, Social and Behavioural Sciences
Spanien, Universidad de Educación a Distancia (UNED) Law
Spanien, Universidad Oberta de Catalunya (UOC) Business and Administration
Lettland, University of Latvia Psychology
Türkei, Aydin Adnan Mederes University Business and Administration, Law
Türkei, Anadolu Üniversitesi Education Science
Türkei, Suleyman Demriel University Law
Türkei, Üsküdar University Psychology
Türkei, Ozegin University Information and Communication Technologies
Ungarn, Andrássy Gyula Deutschsprachige Universität Budapest Economics, Political Science and Civics, Administrative Science, Humanities
Ungarn, University Pécs Business and Economics
Ungarn, Eötvös Loránd University Psychology
Ungarn, University of Miscolc Law
Zypern, Open University of Cyprus (OUC) Business and Administration, Education, Information and Communication Technologies

3. Reichen Sie eine formlose Bewerbung bestehend aus einem zweiseitigen, englischsprachigen Motivationsschreiben (tell us about your area of expertise, about your motivation and in what discipline you would like to teach at the selected partner university) fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein.

Bewerbungsfrist: 6 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Ausschlaggebend für die Förderung sind die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt) und die Erfüllung der formalen Anforderungen. Die Vergabe eines Erasmus+ Zuschusses erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Wird über die Bewerbung für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss positiv entschieden, ist ein Grant Agreement und ein Mobility Agreement zu unterzeichnen.

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

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Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes und die Anzahl der unterrichteten Stunden durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen
  • ein Onlinebericht der EU-Kommission auszufüllen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen

Was ist noch zu beachten?

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Mit einer Erasmus+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen (europäische Krankenversicherungskarte, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, ggf. Reiseversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland). Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD [externer Link] möglich.

Änderungen vorbehalten.

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Fort-/Weiterbildung

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Gefördert wird die Mobilität von Personal der FernUniversität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen oder in entsprechende Einrichtungen in Programmländern.

Vorteile der Erasmus+ Förderung sind:

  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Sonderzuschüsse für Mitarbeitende mit Behinderung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
 

Was wird gefördert?

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Im Rahmen einer Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken können u.a. folgende Aktivitätsformate gefördert werden:

  • Teilnahme an Erasmus+ Staff Weeks anderer Universitäten
  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen (u.a. auch im Rahmen von Bildungsurlaub)

Wer wird gefördert?

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Hochschulpersonal (z.B. Lehrbeauftragte mit Werkverträgen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, emeritierte ProfessorInnen, DozentInnen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur FernUniversität stehen sowie Personal aus Verwaltung, Bibliothek, Fachbereichen, Fakultäten)

Wie lange wird gefördert?

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Mobilitätszuschüsse für Fortbildungsmobilitäten werden i.d.R. für ein- bis zweiwöchige Aufenthalte vergeben (mindestens 2 Tage bis maximal 2 Monate/ 60 Tage).

In welcher Höhe wird gefördert?

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Personal erhält einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss als Stückkosten:

  • Fahrtkosten: 20-1.300 Euro je nach Entfernung zum Zielort (plus ggf. Sonderzuschuss bei besonders abgelegenen Städten/Regionen)
  • Aufenthaltskosten: 100-180 Euro pro Tag der Mobilität je nach Zielland (ab dem 15. Tag: 70% des Satzes)

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (80% vor der Mobilität, 20% nach der Mobilität und Einreichung aller Unterlagen).

Möglich ist auch eine sogenannte Zero-Grant-Förderung. Hochschulpersonal, das alle Erasmus+ Förderbedingungen erfüllt, erhält keinen finanziellen Zuschuss, profitiert aber von allen Vorteilen des Programms.

Darüber hinaus können Mitarbeitende mit einer Behinderung von mind. 50% eine Sonderförderung beantragen. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Ansprechperson (s.u.) auf.

Wie kann ich mich bewerben?

mehr erfahren

  1. Holen Sie das Einverständnis Ihrer/Ihres Dienstvorgesetzten ein.
  2. Wählen Sie eine Gasteinrichtung innerhalb der Erasmus+ Programmländer (Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei) aus. Mit folgenden Partneruniversitäten bestehen bereits Erasmus+-Abkommen zur Fortbildungsmobilität:

Darüber hinaus ist eine Selbstrecherche bei den Mitgliedsuniversitäten der EADTU und für Staff Weeks in der IMOTION-Datenbank der EU möglich. Die Ansprechperson berät Sie gern. Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie auch durch die Erfahrungsberichte anderer Mitarbeitenden.

  1. Reichen Sie eine formlose Bewerbung bestehend aus einem zweiseitigen, englischsprachigen Motivationsschreiben (tell us about your area of expertise, about your motivation and in what specific fields you would like to gain more insight at the selected partner university) fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein.

Ausschlaggebend für die Förderung sind die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt) und die Erfüllung der formalen Anforderungen. Die Vergabe eines Erasmus+ Zuschusses erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Wird über die Bewerbung für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss positiv entschieden, ist ein Grant Agreement und ein Mobility Agreement zu unterzeichnen.

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

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Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen
  • ein Onlinebericht der EU-Kommission auszufüllen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen

Was ist noch zu beachten?

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Mit einer Erasmus+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen (europäische Krankenversicherungskarte, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, ggf. Reiseversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland). Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

Änderungen vorbehalten.

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Informationen zu Erasmus+

​​Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.
Bis 2022 wurden durch Erasmus+ und seine Vorgängerprogramme 13 Mio. Menschen gefördert, davon 1 Mio. von deutschen Hochschulen. Für Erasmus+ ist in der laufenden Programmgeneration (2021–2027) ein Finanzrahmen von 23,4 Mrd. Euro vorgesehen. Damit sollen etwa 10 Mio. weitere Mobilitätsaktivitäten im Ausland gefördert werden.

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Neben der Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren sowie der Unterstützung politischer Reformen fördert Erasmus+ die Hochschulbildung in Europa mit dem Ziel, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort zu steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beizutragen. Das Programm soll auch helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren.

Erasmus+ im Hochschulbereich fördert Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich; darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbänden unterstützt.

Der FernUniversität stehen Mittel für die Vergabe von Mobilitätsstipendien an Studierende (Auslandsstudium bzw. -praktikum) und Personal (Lehre/Unterricht bzw. Fort-/Weiterbildung) zur Verfügung.

Die FernUniversität in Hagen verfügt über die gültigen, von der Europäischen Kommission vergebene Erasmus Charta für die Hochschulbildung 2014-2020 (ECHE) (PDF 567 KB) sowie über die vergebene Erasmus Charta für die Hochschulbildung 2021-2027 (PDF 1 MB) bzw. Erasmus Charta for Higher Education 2021-2027 (PDF 2 MB) , die die Rechte und Pflichten der Einrichtung zur Teilnahme am Erasmus+ Programm festlegen. Des Weiteren hat sie eine Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik (EPS) (PDF 66 KB) abgegeben.

Die Rechte und Pflichten der am Programm teilnehmenden Studierenden sind in der Erasmus-Studierendencharta (PDF 291 KB) festgehalten.

Weitere Informationen zu Erasmus+ sind auf folgenden Seiten verfügbar:

Ansprechperson ist Mareike Weiß im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245; E-Mail: international).

Haftungsklausel: "Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

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Weitere Informationen

Nationale Agentur:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Telefon: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

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