FAQ Förderung Auslandsaufenthalte

Hier sammeln und beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Förderung von Studien-, Praktika- und Kurzaufenthalten im Ausland.

Details zu den Förderbedingungen finden Sie auf den Zielgruppenseiten:


Studierendenstatus

 

Ich studiere in Teilzeit, kann ich mich bewerben?

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Ja. Der Status Teilzeit- oder Vollzeitstudierende spielt bei Erasmus+, Promos und co keine Rolle.

 

Ich befinde mich im Zweitstudium, kann ich mich bewerben?

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Ja. Häufig sind die Begriffe Zweithörer und Zweitstudium verwirrend: Zweitstudierende haben vorab bereits einen Bachelor oder Master absolviert und sind nun regulär an der FernUniversität eingeschrieben – sie können sich für Erasmus+, Promos und co bewerben. Falls im Erststudium bereits eine Förderung erfolgt ist, sind die Höchstförderdauern zu beachten.
Im Gegensatz dazu sind Zweithörer an der FernUniversität nur zugelassen und nicht eingeschrieben, weil sie parallel an einer anderen Hochschule in Deutschland im selben Fach studieren – an dieser können sie sich auch um eine Förderung bewerben, nicht jedoch an der FernUniversität.

 

Ich studiere in einem Weiterbildungskurs, warum kann ich mich nicht bewerben?

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Gefördert werden können nur eingeschriebene Studierende. Das ist i.d.R. bei Weiterbildungsstudierenden nicht der Fall, die lediglich an der FernUniversität zugelassen sind.

 

Gibt es Altersgrenzen bei der Förderung?

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Nein. Eingeschriebene Studierende jeden Alters können sich um Erasmus+, Promos und co bewerben.


Förderhöhe/Zuverdienst

Ich bekomme Gehalt für mein Praktikum. Kann ich mich trotzdem um eine Förderung bewerben?

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Ja, dies hat keinen Einfluss auf die Höhe einer möglichen Förderung.

 

Ich möchte während meines Auslandsaufenthaltes jobben. Geht das?

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Ja. Wichtig ist, dass der Förderzweck im Vordergrund steht, Nebenjob etc. also dem Auslandsstudium/-praktikum untergeordnet sind.


Auslandsstudium

Ich möchte ein Auslandssemester an einer Hochschule in der EU absolvieren, die bisher noch nicht in der Liste der Erasmus+ Partnerhochschulen auftaucht. Was muss ich tun?

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Bitte senden Sie eine E-Mail an international mit folgenden Informationen:

  • präferierter Zeitraum des Auslandssemesters,
  • Wunschuniversität mit kurzer Begründung,
  • gewählte Kurse mit möglicher Äquivalenz an der FernUniversität,
  • Immatrikulationsnummer,
  • wenn möglich/vorhanden E-Mail-Kontakt zur Ansprechperson.

Beachten Sie bitte, dass dies ein recht kompliziertes Verfahren mit bis zu 1 ½ Jahre Vorlauf sein kann und die Chancen bei weniger bekannten Hochschulen in weniger gefragten Ländern größer sind (Erasmus+ beruht auf Gegenseitigkeit und die FernUniversität kann aufgrund der Fernstudienstruktur keine Incoming-Studierenden am Campus aufnehmen).

 

Gibt es außereuropäische Partnerhochschulen?

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Nein, bisher hält die FernUniversität im Bereich Studierendenmobilität keine Partnerhochschulen außerhalb Europas vor. Dort haben Sie also die freie Wahl der Gasteinrichtung. Wichtige Planungsschritte finden Sie auf unserer Webseite mit Informationen für Studierende.

 

Ich möchte ein Auslandssemester absolvieren, aber brauche/möchte keine Anerkennung der dort erbrachten Leistungen. Was sollte ich beachten?

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Grundsätzlich gibt es drei große Aspekte bei der Planung eines Auslandssemesters: die Bewerbung um einen Studienplatz, die Bewerbung um eine finanzielle Förderung sowie die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen. Letzteres ist ein großes politisches Ziel, Sie können jedoch prinzipiell auch im Ausland studieren ohne die dort erbrachten ECTS für Ihr FernUni-Studium zu nutzen. Beachten Sie aber, dass i.d.R. keine finanzielle Förderung möglich ist, wenn Sie ausschließlich nicht anerkennbare Kurse belegen. Ein Mix ist deshalb vorteilhaft. Und: Häufig können die Auslandsleistungen zumindest im Transcript of Records o.ä. dokumentiert werden.


Auslandspraktikum

Was sollte ich bei der Wahl der Gasteinrichtung beachten?

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Grundsätzlich dasselbe wie bei einer Praktikumsstelle im Inland, bspw. Seriosität und Expertise des Praktikumsgebers. Klare Absprachen bez. Inhalt und Umfang des Praktikums, ggf. im Rahmen einer Praktikumsvereinbarung, beugen Missverständnissen vor.

 

Ich bekomme Gehalt für mein Praktikum. Kann ich mich trotzdem um eine Förderung bewerben?

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Ja, dies hat keinen Einfluss auf die Höhe einer möglichen Förderung.

 
 

Kerstin Langhein

International Office

E-Mail: international

Telefon: +49 2331 987-4245

International Office | 10.05.2024