Ermäßigung für bedürftige Studierende
Bedürftige Studierende können an der FernUniversität in Hagen günstiger studieren. Unter bestimmten Voraussetzungen erlassen wir auf Antrag einen Teil der Semesterkosten – egal ob man in Vollzeit oder Teilzeit studiert. Sowohl der erste berufsqualifizierende Studienabschluss als auch der erste konsekutive Masterabschluss sind in dieser Ermäßigung eingeschlossen.
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Bedürftig sind Voll- und Teilzeitstudierende, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (beispielsweise Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld nach dem vierten Kapitel des zwölften Buches des Sozialgesetzbuches) erhalten oder
- Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für das Semester erhalten, für das Gebührenermäßigung beantragt wird, oder
- Strafgefangene sind, die über keine ausreichenden Mittel (unzureichendes Eigengeld) verfügen.
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Vollzeitstudium:
- Beleggebühren bis zu maximal 330 Euro (entspricht 30 ECTS-Punkten)
- Studierendenschaftsbeitrag
Teilzeitstudium:
- Beleggebühren bis zu maximal 220 Euro (entspricht 20 ECTS-Punkten)
- Studierendenschaftsbeitrag
Die Grundgebühr in Höhe von 60 Euro fällt nicht unter die Gebührenermäßigung bzw. wird nicht ermäßigt.
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Mit Ihrem Antrag auf Ermäßigung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Als Empfänger/in von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder SGB XII Kap. 4): Kopie des Bescheides vom zuständigen Sozialamt oder Jobcenter
- Als Empfänger/in von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Kopie des Bescheides über den Erhalt von BAföG Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für das Semester, für das Gebührenermäßigung beantragt wird
- Als Strafgefangene/r ohne ausreichende Mittel ("unzureichendes Eigengeld") die ausgefüllte Bescheinigung als Strafgefangene/r (PDF 661 KB)
Ab dem vierten Semester ist zudem ein Nachweis über den Studienerfolg erforderlich. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die Kopie eines Nachweises über eine erfolgreiche Prüfungsleistung aus den letzten drei Semestern bei. Für jedes weitere Semester ist mindestens eine neue bestandene Prüfungsleistung erforderlich.
Der Antrag auf Ermäßigung muss in jedem Semester neu eingereicht werden innerhalb der folgenden Fristen:
- Sommersemester: 1. Dezember bis 31. Januar
- Wintersemester: 1. Juni bis 31. Juli
Tipp: Überflüssige Kosten vermeiden
Durch gezielte Organisation Ihres Studiums können Sie zusätzliche Kosten vermeiden. Beachten Sie unsere Tipps dazu.
Tipp: BAföG
Auch in einem Fernstudium können Sie Anspruch auf finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben.
Häufige Fragen zu den Kosten (FAQ)
Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen zu den Kosten im Fernstudium finden Sie in unseren FAQs.
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