Rückmeldung
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Sie möchten Ihr Studium an der FernUniversität in Hagen im nächsten Semester fortsetzen? Dann denken Sie bitte rechtzeitig an Ihre Rückmeldung. Die entsprechenden Anträge werden innerhalb der unten genannten Fristen freigeschaltet.
Wann ist meine Rückmeldung möglich?
- Sommersemester: 1. Dezember – 31. Januar
- Wintersemester: 1. Juni – 31. Juli
Frist verpasst – was nun?
Die verspätete Rückmeldung (mit Verspätungsgebühren) ist in diesen Zeiträumen möglich:
- Sommersemester: 1. Februar – 15. Februar
- Wintersemester: 1. August – 15. August
-
Im Rahmen der verspäteten Rückmeldung können Sie sich nur in Ihrem bisherigen Studiengang/Hörerstatus oder in Ihrem bisherigen Akademiestudium über Ihren virtuellen Studienplatz zurückmelden.
Hinweis zu Verspätungsgebühren:
- 5,00 EUR für verspätete Rückmeldung über den virtuellen Studienplatz
- 15,00 EUR für verspätete Rückmeldung per E-Mail oder Post (formloser Antrag)
Verspätete Rückmeldung im begründeten Härtefall
Falls Sie die Rückmeldung aufgrund einer persönlichen Härtefallsituation nicht zu den oben genannten Fristen durchführen konnten, können Sie die Rückmeldung bei Vorlage entsprechender Nachweise innerhalb dieser Zeiträume beantragen.
- Sommersemester: 16. Februar – 31. März
- Wintersemester: 16. August – 30. September
Weitere Fragen und Antworten
Sie möchten noch mehr über die Rückmeldung an der FernUniversität erfahren? In unserem FAQ helfen wir weiter.
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!
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