Rückmeldung

Foto: Jakob Studnar

Sie möchten Ihr Studium an der FernUniversität in Hagen im nächsten Semester fortsetzen? Dann denken Sie bitte rechtzeitig an Ihre Rückmeldung. Die entsprechenden Anträge werden innerhalb der unten genannten Fristen freigeschaltet.

Wann ist meine Rückmeldung möglich?

  • Sommersemester: 1. Dezember – 31. Januar
  • Wintersemester: 1. Juni – 31. Juli

Frist verpasst – was nun?

Die v​erspätete Rückmeldung (mit Verspätungsgebühren) ist in diesen Zeiträumen möglich:

  • Sommersemester: 1. Februar – 15. Februar
  • Wintersemester: 1. August – 15. August

Verspätete Rückmeldung im begründeten Härtefall

Falls Sie die Rückmeldung aufgrund einer persönlichen Härtefallsituation nicht zu den oben genannten Fristen durchführen konnten, können Sie die Rückmeldung bei Vorlage entsprechender Nachweise innerhalb dieser Zeiträume beantragen.

  • Sommersemester: 16. Februar – 31. März
  • Wintersemester: 16. August – 30. September
  • So beantragen Sie die Rückmeldung im Härtefall bei Vorlage entsprechender Nachweise in Ihrem bisherigen Studiengang/Hörerstatus oder im bisherigen Akademiestudium.

    Antrag:

    Den Antrag können Sie uns auf folgenden Wegen zusenden:

    • per E-Mail: studierendensekretariat
    • per Fax: +49 2331 987-19246
    • per Post: FernUniversität in Hagen, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47 in 58097 Hagen

    Hinweis zu Verspätungsgebühren:

Weitere Fragen und Antworten

Sie möchten noch mehr über die Rückmeldung an der FernUniversität erfahren? In unserem FAQ helfen wir weiter.

Zum FAQ

 

Kontakt

Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!

Studienservice Foto: Hardy Welsch

Studienservice

E-Mail: info

Telefon: +49 2331 987-2444

Telefonische Sprechzeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 - 16:00 Uhr

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Webredaktion Studium | 17.02.2025