Rückmeldung

Sie möchten Ihr Studium an der FernUniversität in Hagen im nächsten Semester fortsetzen? Dann denken Sie bitte rechtzeitig an Ihre Rückmeldung. Die entsprechenden Anträge werden innerhalb der unten genannten Fristen freigeschaltet.
Wann ist meine Rückmeldung möglich?
- Sommersemester: 1. Dezember – 31. Januar
- Wintersemester: 1. Juni – 31. Juli
Frist verpasst – was nun?
Die verspätete Rückmeldung (mit Verspätungsgebühren) ist in diesen Zeiträumen möglich:
- Sommersemester: 1. Februar – 15. Februar
- Wintersemester: 1. August – 15. August
Verspätete Rückmeldung im begründeten Härtefall
Falls Sie die Rückmeldung aufgrund einer persönlichen Härtefallsituation nicht zu den oben genannten Fristen durchführen konnten, können Sie die Rückmeldung bei Vorlage entsprechender Nachweise innerhalb dieser Zeiträume beantragen.
- Sommersemester: 16. Februar – 31. März
- Wintersemester: 16. August – 30. September
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So beantragen Sie die Rückmeldung im Härtefall bei Vorlage entsprechender Nachweise in Ihrem bisherigen Studiengang/Hörerstatus oder im bisherigen Akademiestudium.
Antrag:
- Rückmeldeantrag im begründeten Härtefall (PDF 1 MB)
- Erläuterungen für den Rückmeldeantrag im begründeten Härtefall (PDF 89 KB)
Den Antrag können Sie uns auf folgenden Wegen zusenden:
- per E-Mail: studierendensekretariat
- per Fax: +49 2331 987-19246
- per Post: FernUniversität in Hagen, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47 in 58097 Hagen
Hinweis zu Verspätungsgebühren:
- 15,00 EUR für verspätete Rückmeldung im begründeten Härtefall
- bei einer zusätzlichen Belegung werden zudem 5,00 € Verwaltungsgebühr fällig.
Weitere Fragen und Antworten
Sie möchten noch mehr über die Rückmeldung an der FernUniversität erfahren? In unserem FAQ helfen wir weiter.
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!

Studienservice
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Telefon: +49 2331 987-2444
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Mo. - Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 - 16:00 Uhr