Studium ändern – Ihr Studium, Ihre Flexibilität!

Foto: Torsten Silz

Das Studium an der FernUniversität gestalten Sie eigenverantwortlich so, wie es zu Ihrem Leben passt. Ändern sich persönliche Interessen oder entwickeln sich neue berufliche Ziele, dann unterstützen wir Sie bei den Formalitäten eines Studiengangwechsels oder einer Anpassung des Hörerstatus. Denn wenn sich Ihr Leben wandelt, darf Ihr Studium folgen.

Jetzt mehr erfahren über Ihren "Antrag auf Rückmeldung mit Änderungen":

  • Während der Rückmeldephase können Sie zu jedem neuen Semester Ihren Hörerstatus ändern. Ihr Hörerstatus wirkt sich auf die Sozialversicherung und Förderungen wie BAföG aus, nicht jedoch auf die Anzahl der belegbaren Module. Er gilt für ein ganzes Semester und kann nicht rückwirkend geändert werden. Ein kurzer Überblick:

    • Vollzeitstudierende widmen Zeit und Arbeitskraft primär dem Studium, eine berufliche Nebentätigkeit übersteigt 20 Wochenstunden nicht. Es kann eine Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung bestehen und möglicherweise BAföG beantragt werden. Der Bezug von Bürgergeld ist in der Regel ausgeschlossen.
    • Teilzeitstudierende sind primär berufstätig und über ihren Arbeitsplatz sozialversichert. Der Bezug von BAföG ist in der Regel ausgeschlossen.
    • Studiengangszweithörende sind an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben und studieren an der FernUniversität einen weiteren Studiengang.
    • Kooperationsstudierende sind an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert, mit der ein Kooperationsvertrag besteht.

    Bei einem Studiengangwechsel geben Sie den gewünschten Hörerstatus direkt im Antrag an. Wenn Sie nur den Hörerstatus ändern möchten und bereits zurückgemeldet sind, senden Sie eine E-Mail an bachelor. Bitte Matrikelnummer angeben.

  • Während der Rückmeldephase haben Sie die Möglichkeit, zum Start ins neue Semester Ihren Studiengang zu wechseln und damit Ihrem Studium eine neue Richtung zu geben. Alle wichtigen Informationen zu Zugangsvoraussetzungen und mehr finden Sie im jeweiligen Studiengangsportal.

    Bitte wählen Sie im Änderungsantrag den gewünschten Studiengang aus. Unter Umständen sind weitere Angaben erforderlich, bitte beachten Sie die Hinweise im Formular.

  • Während der Rückmeldephase haben Sie die Möglichkeit, gut überlegt zum kommenden Semester einen weiteren Studiengang aufzunehmen; insgesamt sind bis zu drei Studiengänge zulässig. Studiengangszweithörende dürfen leider keinen weiteren Studiengang aufnehmen.

    Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob eine Erweiterung Ihrer Studienwahl zu Ihren persönlichen Kapazitäten passt und zeitlich machbar ist. Alle wichtigen Informationen zu Zugangsvoraussetzungen und mehr finden Sie im jeweiligen Studiengangsportal.

    Bitte wählen Sie im Änderungsantrag den gewünschten Studiengang aus.

  • Wenn Sie sich in der Endphase Ihres Bachelorstudiums befinden oder aktuell bereits fachspezifische Kenntnisse im Akademiestudium nachholen, können Sie sich schon jetzt auf den nächsten Schritt vorbereiten: den Übergang ins Masterstudium.

    Damit alles nahtlos gelingt, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zur optimalen Planung und Umsetzung zusammengestellt – für einen erfolgreichen Start in den nächsten Abschnitt Ihres Studiums.

    Jetzt mehr erfahren ...

Bitte beachten Sie: Ihr Änderungsantrag muss innerhalb der Rückmeldefrist bei uns eingehen, denn eine verspätete Rückmeldungen mit Änderungen ist leider nicht möglich.

Antrag auf Rückmeldung mit Änderungen

Das Antragsformular ist während folgender Fristen hier freigeschaltet:

  • 1. Dezember bis 31. Januar für das neue Sommersemester
  • 1. Juni bis 31. Juli für das neue Wintersemester
 

Kontakt

Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!

Studienservice Foto: Hardy Welsch

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Webredaktion Studium | 28.04.2025