Häufige Fragen zu den Kosten (FAQ)

Gebühren leicht erklärt: Sie haben noch Fragen? Damit lassen wir Sie nicht allein. Kurze und knackige Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um die Kosten und Bezahlung finden Sie in den folgenden thematisch sortierten Rubriken. Darüber hinaus steht Ihnen unsere Gebührenstelle gerne hilfreich zur Seite.

 

Kosten des Fernstudiums

  • Die Grundfinanzierung der FernUniversität erfolgt analog zu der an Präsenzhochschulen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei der Vermittlung der Lehre im Fernstudium entstehen im Unterschied zur Präsenzlehre der FernUniversität jedoch zusätzliche Kosten. Dazu zählen Ausgaben für die Aufbereitung, technische Umsetzung, den Vertrieb und den Bezug der Studieninhalte im Fernstudium. Hierfür sind nach § 6 Hochschulabgabengesetz NRW in Verbindung mit § 3 der Hochschulabgabenverordnung NRW kostendeckende Gebühren von den Studierenden zu erheben. Die FernUniversität präzisiert diese Gebühren in der eigenen Gebührenordnung. Sie bestehen aus folgenden Komponenten:

    • einer Grundgebühr in Höhe von 60 Euro je Semester
    • einer Beleggebühr in Höhe von 11 Euro je belegtem Kreditpunkt (ECTS-Punkt)
  • Die Berechnung der Semesterkosten finden Sie hier.

  • Die Berechnung der Gesamtkosten eines Studiengangs finden Sie hier.

  • Es entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Überschreitung der Regelstudienzeit. Studierende in höheren Semestern bezahlen weiterhin die üblichen Semestergebühren:

    • eine Grundgebühr in Höhe von 60 Euro je Semester
    • eine Beleggebühr in Höhe von 11 Euro je belegtem Kreditpunkt (ECTS-Punkt)
    • Studierendenschaftsbeitrag je Semester (nur bei Vollzeit- und Teilzeitstudierenden)
  • Studierende können Module kostenfrei vier Folgesemester ab der ersten kostenpflichtigen Belegung wiederholen. Die übliche Beleggebühr von 11,00 EUR je ECTS-Punkt entfällt.

    Wenn Sie in einem Semester Module nur wiederholen und nicht neu belegen, zahlen Sie folgende Gebühren:

    • eine Grundgebühr in Höhe von 60 Euro je Semester
    • Studierendenschaftsbeitrag je Semester (nur bei Vollzeit- und Teilzeitstudierenden)
  • Nein, die FernUniversität erhebt von allen Studierenden, unabhängig von dem Wohnort/von der Versandanschrift, die gleichen Gebühren.

  • Die FernUniversität in Hagen ist eine staatliche Hochschule, die für alle Bürger/innen unabhängig von ihrem finanziellen Status offen ist.

    Studierende, die ALG I, Bürgergeld bzw. die staatliche Grundsicherung erhalten, müssen bei der Aufnahme des Studiums beachten, dass sie weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bei einem Teilzeitstudium mit weniger als 20 Wochenstunden ist dies in der Regel der Fall, da das Fernstudium nebenberuflich durchgeführt werden kann.

    Beachten Sie bitte, dass Vollzeitstudierende in der Regel keinen Anspruch auf die staatliche Grundsicherung haben, da das Jobcenter argumentiert, dass sie, um das Studium zu finanzieren, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen könnten. Wir empfehlen Ihnen die Einzelheiten mit dem für Sie örtlich zuständigen Jobcenter / Arbeitsamt vor der Aufnahme des Studiums zu klären.

 

Belegbogen / Gebührenbescheid

  • Der Belegbogen listet die von Ihnen in einem Semester belegten Module/Kurse mit Preisen auf. Gleichzeitig dient der Belegbogen als Nachweis Ihrer Studienbelastung (1 ECTS-Punkt = 30 Stunden). Der Belegbogen ist noch keine Zahlungsaufforderung. Erst mit dem Gebührenbescheid werden Sie gebeten, Ihre Semesterkosten zu begleichen.

    Sie können sich den Belegbogen für das aktuelle oder frühere Semester jederzeit im studyPORT unter => Studien- und Prüfungs­organisation => Bescheinigungen aufrufen und bei Bedarf ausdrucken ( https://studyport.fernuni-hagen.de/ ).

  • Der Gebührenbescheid ist die Zahlungsaufforderung für die im Semester entstehenden Kosten. Die einzelnen Positionen wie z.B. Grundgebühr, Module mit Preisen, Studierendenschaftsbeitrag werden transparent dargestellt und zu einer Summe berechnet.

    In der Regel erhalten Sie einen Gebührenbescheid pro Semester. Bei Entstehung weiterer Kosten wie z.B. Nachbelegung von Modulen, Portogebühren der Universitätsbibliothek wird ein weiterer Gebührenbescheid im Semester erstellt.

  • Sie erhalten den Gebührenbescheid vor Beginn des jeweiligen Semesters per Post:

    • Wintersemester: August/September
    • Sommersemester: Februar/März

    Sollte bis Oktober bzw. April kein Gebührenbescheid bei Ihnen eintreffen, setzen Sie sich bitte mit der Gebührenverwaltung gebuehren in Verbindung.

  • Die FernUniversität vertraut ihren Studierenden und verlangt bei der ersten Einschreibung/Zulassung oder Rückmeldung keine Vorauszahlung der Gebühren.

    Nur Studierende, die in der Vergangenheit ihre Gebühren nicht fristgerecht bezahlt haben oder noch Schulden bei der FernUniversität haben, werden um Vorkasse gebeten.

 

Bezahlung

  • Wir bieten zwei Zahlungsmöglichkeiten an:

    • Lastschrift
    • Überweisung

    Sämtliche Informationen zur Bezahlung finden Sie hier.

  • Grundsätzlich ist der Gebührenbescheid innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollten Sie aus einem wichtigen Grund die Zahlungsfrist nicht einhalten können, wenden Sie sich an die Gebührenverwaltung (gebuehren).

  • Im studyPORT können Sie jederzeit überprüfen, ob Sie eventuell noch offene Beträge haben. Nur bei Zahlungsrückständen wird Ihnen ein so genannter Kontoauszug mit den noch zu zahlenden Beträgen, dem Verwendungszweck und der Bankverbindung angezeigt.

    studyPORT https://studyport.fernuni-hagen.de/ => Studien- und Prüfungs­organisation => Bescheinigungen => Kontoauszug

  • Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie uns die Gebühren von Ihrem Konto semesterweise, selbstverständlich nach vorheriger Ankündigung, abzubuchen.

    Ausführliche Informationen zum SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) erhalten Sie auf den Internetseiten der Deutschen Bundesbank (https://www.bundesbank.de/de).

  • Ihre neue Bankverbindung (IBAN und BIC) können Sie uns per E-Mail an gebuehren mitteilen.

  • Bitte teilen Sie uns spätestens eine Woche vor einem neuen Lastschrifteinzug Ihre neue Bankverbindung (mit IBAN und BIC) mit. Das Einzugsdatum finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid.

    Bitte bedenken Sie, dass ein Lastschriftauftrag für mehrere Tausend Studierende bereits eine Woche vor dem angekündigten Abbuchungstermin datentechnisch aufbereitet und an die Bank übergeben wird. Änderungen sind dann nicht mehr möglich, sodass Sie daher frühzeitig handeln müssen.

  • Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Einzug erst für zukünftige Bescheide erfolgt.

  • Sie können das bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandat per E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer widerrufen.

    Beachten Sie bitte, dass die Lastschriften bereits eine Woche vor dem angekündigten Abbuchungstermin datentechnisch aufbereitet und an die Bank weitergegeben werden müssen. Änderungen sind dann nicht mehr möglich und können erst für die Zukunft berücksichtigt werden.

  • Ist Ihr Konto nicht gedeckt, bereits aufgelöst oder Ihre Bankangaben waren fehlerhaft, wird die Lastschrift durch Ihre Bank abgelehnt. Es entstehen Gebühren seitens Ihrer Bank sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro seitens der FernUniversität, die Ihnen in einem gesonderten Gebührenbescheid zugesandt werden. Zudem wird Ihr SEPA-Lastschriftmandat gelöscht. Bitte weisen Sie daher die gesamten Gebühren selbst per Überweisung an.
    Erst nachdem Ihr Gebührenkonto ausgeglichen ist, können Sie wieder am Lastschriftverfahren teilnehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Gebührenstelle.

  • Neben der Bankverbindung der FernUniversität und dem Betrag benötigen Sie unbedingt für die korrekte Zuordnung der Zahlung den Verwendungszweck. Alle Angaben finden Sie auf dem zugesandten Gebührenbescheid oder auf Ihrem Kontoauszug im studyPORT (https://studyport.fernuni-hagen.de/).

    studyPORT => Studien- und Prüfungs­organisation => Bescheinigungen => Kontoauszug.

  • Wenn Sie versehentlich zu viel überwiesen haben, entsteht auf Ihrem persönlichen Gebührenkonto ein Guthaben. Das Guthaben wird automatisch mit zukünftigen Gebühren verrechnet. Alternativ können Sie sich das Guthaben auch erstatten lassen. Dazu senden Sie uns bitte eine E-Mail an gebuehren mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrer IBAN. Bei Rücküberweisungen ins Ausland benötigen wir zusätzlich die BIC sowie den Namen der Bank und dessen Ort.

  • Der Verwendungszweck auf dem Gebührenbescheid, beispielsweise 19XXXXXXX200, setzt sich zusammen aus der Prüfziffer 19, der siebenstelligen Matrikelnummer XXXXXXX und der dreistelligen Bescheidnummer 200. Anhand des Verwendungszwecks wird Ihre Zahlung automatisch dem richtigen Gebührenbescheid zugeordnet und beglichen.

  • Bei einer Überweisung aus dem Ausland wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank. Dort erfahren Sie, wie Sie die Gebühren in Euro nach Deutschland transferieren können. Achten Sie beim Klären Ihres Anliegens auf folgende Aspekte:

    • Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank nach den Kosten der Überweisung. In der Regel erheben die Banken zusätzliche Gebühren für Auslandsüberweisungen. Bei Ländern der Eurozone sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Großbritannien verweisen Sie auf die europäische SEPA-Überweisung.
    • Die Währung der Überweisung muss Euro sein. Bitte stellen Sie sicher, dass der vollständige Betrag laut Gebührenbescheid an die FernUniversität überwiesen wird.
    • Die Überweisung sollte keine Hinweise wie zum Beispiel „eilt“ beinhalten, da Ihnen in der Regel dadurch höhere Bankgebühren in Rechnung gestellt werden.
    • Ihre Bank muss am SWIFT Verfahren teilnehmen, um eine Überweisung auf unser Konto ausführen zu können.
  • Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist nur innerhalb des europäischen SEPA-Raumes möglich. Das sind Länder der Eurozone sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Großbritannien
    Wenn Sie nur über eine ausländische Bankverbindung außerhalb des oben genannten SEPA-Raumes verfügen, müssen Sie die anfallenden Gebühren selbst auf das Konto der FernUniversität überweisen.

 

Ermäßigung

  • Die Ermäßigung können nur bedürftige Vollzeit- und Teilzeitstudierende erhalten. Die Beschreibung der Voraussetzungen finden Sie hier.

  • Bei einem Vollzeitstudium können Beleggebühren bis maximal 30 ECTS-Punkte (entspricht 330,00 Euro) und bei einem Teilzeitstudium bis maximal 20 ECTS-Punkte (entspricht 220,00 Euro) ermäßigt werden, sowie der Studierendenschaftsbeitrag.

    Die Grundgebühr von 60,00 Euro ist dagegen jedes Semester vollständig zu zahlen.

  • Sie können die Ermäßigung für die gesamte Regelstudienzeit eines Bachelor- und eines Masterstudiengangs erhalten:

    • bei einem Vollzeitstudium maximal 10 Semester lang
    • bei einem Teilzeitstudium maximal 20 Semester lang
  • Sie müssen den Antrag jedes Semester zu den veröffentlichten Fristen neu stellen, da sich die persönliche Situation jedes Semester ändern kann. Fristen finden Sie hier.

  • Grundsätzlich ist dies nicht möglich. Sollten Sie bedürftig sein und die Frist verpasst haben, wenden Sie sich schnellstmöglich an die Gebührenstelle (gebuehren).

  • Wenn Sie keine neuen Module beantragen und nur Wiederholungen vornehmen, wird keine Beleggebühr entstehen. Bei einer nachgewiesenen Bedürftigkeit wird in diesem Fall nur der Studierendenschaftsbeitrag erlassen. Gleichzeitig wird das Ermäßigungssemester mitgezählt.

    Sie müssen selbst, je nach ihrer persönlichen Situation abwägen, ob Sie in einem solchen Fall einen Ermäßigungsantrag stellen.

  • Ja, die entsprechenden Nachweise können nachgereicht werden. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb der jeweiligen Frist ( https://www.fernuni-hagen.de/studium/kosten/ermaessigung.shtml ) eingereicht wird.

  • Den Studienerfolg können Sie durch Ihre Prüfungsleistungen, die an der FernUniversität bestanden wurden, nachweisen. Ab dem 4. Semester muss je Semester ein neuer Leistungsnachweis in Kopie zusammen mit dem Ermäßigungsantrag eingereicht werden. Sie können dazu auch die Leistungsübersicht aus dem Prüfungsportal (studyPORT) einreichen.

  • Nein, das ist nicht möglich.

  • Nein, das ist nicht möglich.

  • Bei dem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss handelt es sich um den ersten Studienabschluss nach der Schule oder nach einer Berufsausbildung, Beispiele sind:

    • erstes Bachelorstudium inkl. des ersten aufbauenden Masterstudiums

    • erstes Diplomstudium

    • ersten Magisterabschluss

    Die Ermäßigung kann nur für den Erwerb des ersten Bachelorabschlusses und des ersten darauf aufbauenden Masterabschlusses gewährt werden.

    Studierende, die bereits über einen Master-/Diplom- oder Magisterabschluss verfügen, können keine Ermäßigung erhalten. Auch für den Erwerb eines zweiten Bachelorabschlusses wird keine Ermäßigung gewährt.

 

Rechtsgrundlagen zu den Gebühren

  • Die FernUniversität in Hagen ist eine staatliche Universität des Landes NRW und deshalb an die gesetzlichen Vorgaben des Hochschulabgabengesetzes für das Land NRW gebunden. Auf Basis dieses Gesetzes und der dazu gehörenden Verordnung hat die FernUniversität eine eigene Gebührenordnung erlassen. Eine Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

 

Kontakt

Gebührenstelle

E-Mail: gebuehren

Telefon: +49 2331 987-2777

Sprechzeiten:
Mo. - Fr. von 09:00 bis 15:30 Uhr

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Webredaktion Studium | 20.11.2024