Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

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Das Hinweisgeberschutzgesetz spielt eine wichtige Rolle im Schutz von Beschäftigten und Studierenden, die Missstände und Fehlverhalten in unserer Organisation aufdecken. Es gewährleistet nicht nur ihren Schutz, sondern ermutigt sie auch, Verstöße zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.

Unser Ziel ist es, Ihnen umfassende Informationen über das Gesetz und Ihre Rechte als Hinweisgeber zur Verfügung zu stellen. Wir laden Sie herzlich dazu ein, unsere Webseite zu erkunden und sich darüber zu informieren, wie Sie und andere durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt werden.

 

Das Gesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde entwickelt, um:

  • Hinweisgeber zu schützen:
    Es gewährt Hinweisgebern Schutz vor möglichen Repressalien oder Diskriminierung, wenn sie Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder Ethikrichtlinien melden.
  • Transparenz und Ethik zu fördern:
    Das Gesetz fördert eine Kultur der Integrität und Ethik in Organisationen, indem es Verstöße offener und sichtbarer macht.
  • Rechtsstaatlichkeit zu stärken:
    Es trägt dazu bei, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und sicherzustellen, dass Verstöße angemessen untersucht und geahndet werden.

Entstehungsgeschichte:

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde erstmals im Juli 2023 verabschiedet und ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen von Aktivisten, Juristen und politischen Entscheidungsträgern, die die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes erkannten.

Hauptbestimmungen:

Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Bestimmungen, die die Rechte und den Schutz von Hinweisgebern sicherstellen.

Dazu gehören:

  • Vertraulichkeit: Hinweisgeber haben das Recht, anonym zu bleiben und ihre Identität zu schützen.
  • Schutz vor Repressalien: Organisationen dürfen Hinweisgeber nicht diskriminieren oder bestrafen.
  • Meldewege: Es legt klar fest, wie Hinweisgeber Verstöße melden können, und bietet sichere Kanäle dafür.
  • Untersuchungen und Sanktionen: Es regelt, wie gemeldete Verstöße untersucht und geahndet werden.

Für eine detaillierte und rechtlich verbindliche Version des Hinweisgeberschutzgesetzes verweisen wir auf die offiziellen Gesetzestexte. Sie können diese Gesetzestexte über die folgenden Links einsehen:

Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140)