Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Vollzeitstudierende der FernUni haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Sie können dann Beihilfen als unverzinsliches Darlehen erhalten. Zuständig fürs Bearbeiten der Anträge sind die jeweiligen Studentenwerke, in unserem Fall das Studierendenwerk Dortmund.
BAföG: Kontakt an der FernUniversität
Falls Sie einen BAföG-Antrag stellen wollen, können Sie die erforderliche Bescheinigung nach § 9 BAföG im virtuellen Studienplatz ausdrucken.
Die Bescheinigung nach § 48 BAföG wird Ihnen vom Prüfungsamt Ihrer Fakultät ausgestellt:
Webredaktion Studium
| 10.05.2024